Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 28 (12.7.1888)
- Date
- 1888-07-12
- Page
- Seite 442 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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442 ten, welche Juden und Judenthum aufs schmählichste beschimpfen. Leidet denn nicht jeder einzelne Jude unter diesen Angriffen und Verketzerungen? — Auf Freisprechung erkannte heute nach mehrstündiger Verhandlung das hiesige Schöffengericht in einem Prozesse, welcher wegen Verbreitung und Herstellung antisemitischer Flugblätter gegen den bekannten Redakteur Fritzsch von der „Antisem. Korresp." und vier hiesige Druckereibesitzer anhängig gemacht worden war. Vergeblich hatten sich mehrere hiesige jüdische Geschäftsleute bei der Leipziger Staatsanwaltschaft sowie der Oberstaatsanwaltschaft in Dresden bemüht, eine Anklage wegen Aufreizung herbeizuführen, dagegen hatte die hiesige Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen „groben Unfugs" erhoben. Es handelte sich im vorliegenden Falle hauptsächlich um die zur Weihnachtszeit in Leipzig erschienenen Hetzblätter. Leipzig, 1. Juli. Recht wenig schmeichelhaft ist das freisprechende Urtheil ausgefallen, welches das hiesige Schöffengericht in dem Prozesse gefällt hat, welcher wegen groben Unfugs seitens der Staatsanwaltschaft gegen die Hersteller und Verbreiter jener antisemitischen Flugblätter angestrengt worden war, die zur Weihnachtszeit über ganz Deutschland ausgestreut wurden. Die dem Antisemitismus nahestehenden hiesigen Zeitungen, und zwar in erster Linie die amtliche „Leipz. Ztg.", welche sich bekanntlich schon wiederholt durch einen großartigen Mangel an Objektivität ausgezeichnet hat, berichten mit Genugthuung über das sreisprechende Urtheil, verschweigen aber absichtlich, daß die Staatsanwaltschaft wie auch der Richter bei dieser Gelegenheit nicht verabsäumt haben, Herrn Fritzsch, dem Verfasser jener Flugblätter, und den ihm befreundeten Hetzaposteln eine derbe Lektion zu ertheilen. Wie die „Leipz. Gerichtszeitung" berichtet, wird in der Anklageschrift hervorgehoben, daß die Urheber der erwähnten Flugblätter, in welchen -eine Verkümmerung der staatsbürgerlichen Rechte und eine geschäftliche Jsolirung der Juden angestrebt werde, dadurch Aergerniß und Unwillen wach gerufen und durch die hämische und heftige Ausdrucksweise die Erbitterung der Juden, wie auch das Mißfallen der vom antisemitischen Fanatismus nicht ergriffenen christlichen Bevölkerung erregt hätten. In der öffentlichen Verhandlung aber führte der Staatsanwalt aus, daß jeder anständige Mensch daran Anstoß nehmen müsse, wenn in solcher Weise mit den gröbsten Schimpfworten gegen Personen vorgegangen würde, welche dieselben staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen und daher auch dieselben Rechte zu genießen hätten wie alle übrigen Staatsbürger. Es sei entschieden nothwendig, daß ein derartiges Vorgehen bestraft werde. Der Gerichtshof erkannte zwar in seinem Urtheile an, daß es Niemanden verwehrt werden könne, in Wort und Schrift gegen das Judenthum zu kämpfen, aber er gab auch der Ueberzeugung Ausdruck, daß jene Flugschriften strafbare beleidigende Aeußerungen enthalten hätte»; von einer Verurtheilung wegen groben Unfugs müsse man aber absehen, vielleicht handele es sich eher — der Gerichtshof habe darüber nicht zu entscheiden — um Beleidigung oder Religionslästerung oder gar unr Aufreizung, als groben Unfug lasse sich aber das Vorgehen der Angeklagten nicht bezeichnen. Ein Lob für Herrn Fritzsch, den Herausgeber der „Antisem. Corresp." — so führte der Vorsitzende des Gerichtshofes aus — enthalte diese Freisprechung nicht, durch ein derartig gehässiges und feindseliges Auftreten werde er es jedenfalls nur zu Strafprozessen, niemals aber zu seinem Ziele bringen. — Ein Einschreiten wegen Aufreizung, welches ursprünglich seitens mehrerer hiesiger jüdischer Geschäftsleute beantragt worden war, hatte die hiesige Staatsanwaltschaft und ebenso auch die Oberftaatsanwaltschaft zu Dresden abgelehnt. Nürnberg, 25. Juni. Hr. Oberkantor Moritz Rosenhaupt dahier erhielt heute folgende Zuschrift: „Friedrichskron, den 24. Juni 1888. Ew. Wohlgeboren bin ich beauftragt, den aufrichtigsten Dank Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin für die in Ihrem gefälligen Schreiben vom 20. d. M. wie für Ueberreichung Ihrer Komposition „Trost" zum Ausdruck gebrachte warme Theilnahme an dem schweren Verluste, welcher Ihre Majestät durch das Hinscheiden allerhöchst Ihres unvergeßlichen Gemahls, des Kaisers und Königs Friedrich Majestät betroffen hat, hierdurch ergebenst auszusprechen. Graf Seckendorff, Oberhofmeister I. M. der Kaiserin und Königin." (Der warme Ton, der in diesem Dankschreiben waltet, veranlaßt uns, es hier mitzutheilen. Red.) Görlitz, 2. Juli. Der jüdische Kantor Ebel, dessen Naturalisationsgesuch trotz der Zusage der Liegnitzer Regierung von Pnttkammer abgeschlagen wurde, welche Angelegenheit das Abgeordnetenhaus am 27. April beschäftigte, wobei die Präjudizialfrage, ob auch Ausländern das Petitionsrecht znstehe, bejahend entschieden wurde, ist durch Patent des Prinzen Handjery vom 18. Juni naturalisirt worden. Oppeln, 1. Juli. (Privatmitth.) Auf meine Vorstellung beim K. Provinzial-Schulcollegium (s. Zeitg. des Judenthums Nr. 15 vom 12. April) ist eine abschlägige Antwort eingelaufen. Ich wurde nun vorstellig bei dem Herrn Kultusminister, wie Sie aus beifolgendem Gesuche ersehen. Ergebenstes Gesuch des Rabbiner vr. Wiener, betreff des jüdischen Religionsunterrichtes am hiesigen Kgl. Gymnasium. Auf meine hier in Abschrift beiliegende ergebenste Vorstellung an das Kgl. Provinzial-Schulcollegium bin ich, wie mir Herr Gymnasialdirektor vr. Brüll mittheilte, abschlägig beschieden worden. Ich bin der Hoffnung, ja des zuversichtlichen Vertrauens, daß Ew. Excellenz die in meiner Vorstellung aufgestellten Bedenken für begründet erachten und dar-