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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-07-12 · Heft 28 (12.7.1888) · p. Seite 435

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 28 (12.7.1888)
Date
1888-07-12
Page
Seite 435 (sequence 3)
Language
German
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435 zuwirken. Es ist hiermit erwiesen, daß jede rückgängige Bewegung zwar Einzelnen auf ihrer Lebensbahn Hindernisse zu schaffen vermag, daß sie jedoch das durch die Neuzeit errungene Fundameutalgesetz anzutasten oder gar zu beseitigen nicht im Stande ist. — Auf diese, durch die Geschichte des Jahrhunderts bekräftigte Erkenntniß sind wir wohl vor der Besorgniß geschützt, eine Reaclion könne uns aus unserer wohl erworbenen, durch Verfassung und Gesetz verbürgten Stellung wieder verdrängen. Was nun den gegenwärtigen Zeitpunkt betrifft, so sind wir sicherlich durch die bisherigen Kundgebungen unsres neuen Kaisers und Königs jeder Befürchtung enthoben. Derselbe hat mit den bestimmtesten Worten nicht bloß seinen königlichen Schutz allen Religionsbekenntnissen zugesichert, sondern auch wiederholt wie den äußeren, so auch den inneren Frieden als seinen Willen und sein Ziel verkündet. Gerade in Deutschland aber gehört der confessionelle Frieden zu den ersten Bedingungen des inner» Friedens im Staate. So kann es nicht zweifelhaft sein, daß Kaiser Wilhelm II. nach dieser Richtung hin jede entgegengesetzte Partei zurückweisen werde. Die Encyelica Leo XIII. Die vom jetzigen Papste jüngst erlassene Encyeliea liegt jetzt in ihrem Wortlaute durch die „N. fr. Pr." vor. Es wäre ein schwerer Jrrthum, wenn man Kundgebungen aus verschiedenen Jdeenkreisen, denen ein autoritatives Ansehen einwohnt, ohne daß ihnen ein unmittelbarer Einfluß auf die praktische reale Welt zu Gebote steht, übersehen wollte. Denn die Meinungen aus solchen Jdeenkreisen verbreiten sich in der Menge, wurzeln in den Geistern und gelangen bisweilen so zu allgemeiner Herrschaft. Aus derartigen Jdeenkreisen ist unsre Aufnahme in das Staatsbürgerthum geflossen und kann unter Umständen auch wieder bedroht werden. — In lebhafter Erinnerung stehen die Encyelica und der Syllabus Pius IX. vom 8. December 1864, in welchen in offenster Weise die geistliche Macht über die weltliche, das Kirchengesetz über das staatliche Gesetz gestellt und die Fundamentalgrundsätze des gegenwärtigen Staates, der Constitutionalismus, die Gleichstellung aller Staatsangehörigen ohne Berücksichtigung der Confessionen, die Gleichstellung aller Culte, die Preßfreiheit, das Vereins- und Bersammlungsrecht u. s. w. verdammt und mit dem Anathema belegt wurden. Die weltlichen Mächte gingen damals an diesen päpstlichen Proclamationen stillschweigend vorüber, es ihren katholischen Unterthanen überlassend, wie sie sich diese kirchlichen Aussprüche mit der Erfüllung ihrer bürgerlichen und staatsbürgerlichen, ihrer nationalen und patriotischen Pflichten zurechtlegen wollten. Allein man kann es nicht übersehen, daß jene schroffen Aussprüche Pius IX., der ja auch in seinem Verhalten das non possumus aufrecht erhielt, einen mittelbaren Einfluß übten, indem sie in den katholischen Staaten selbst die anticlericalen Tendenzen und Bestrebungen verschärften, bis zum Extrem steigerten, zu vielen Kämpfen den Anstoß gaben und auch im deutschen Reiche den Culturkampf einleiteten. Auf ganz anderem Standpunkte steht Leo XIII. Er hatte wohl eingesehen, daß mit den realen Verhältnissen gerechnet werden müsse, daß auch die Kirche durch solche schroffe Gegensätze, durch den harten Widerspruch gegen die gesammteCulturentwickelung erschüttert, mit der Zeit gefährdet werden könnte. Er ging deshalb auf Compromisse ein, indem er zwar keine der Forderungen der römischenKirche aufgab, die einen aber ruhen lassen wollte, um für andere, näher liegende, erreichbare, die Erfüllung zu erlangen. So gelang es ihm, den Culturkampf im deutschen Reiche zum Stillstand zu bringen, einen gewissen Frieden zwischen dem Staat und der römischen Kirche herzustellen. Er ging weiter, und suchte selbst in die inneren politischen Verhältnisse der Staaten eine vermittelnde Hand zu bringen. In dem einen Falle, der deutschen Septennatsfrage, gelang ihm dies, in einem andern, den irischen Wirren, griff er fehl. In den letzten Tagen fand ein Ereigniß statt, das ihm sehr unangenehm sein mußte: bei den städtischen Wahlen in Rom, Venedig und anderen italienischen Städten wurden die clericalen Majoritäten gestürzt und daselbst nur Liberale gewählt. Es hängt dies damit zusammen, daß die Wahlenthaltung seitens der strenggläubigen Katholiken in Italien, welche Pius IX. verordnet hatte, von Seiten des päpstlichen Stuhles noch nicht zurückgenommen worden, sondern nur unter der Hand geduldet wird. Diese und andere Motive mögen den Papst zum Erlaß der vorliegenden Encyelica vermocht haben. Es drängt sich da zunächst die Frage auf, lehrt Leo XIII. etwas Anderes als sein Vorgänger, oder hält er dessen Grundsätze aufrecht? Wir werden sehen, daß er auch hier eine Art Compromiß versucht. — Er beginnt mit einer Definition des Freiheitsbegriffes. Das Wesen der menschlichen Freiheit, behauptet er, setze die Beugung unter das höchste, von Gott fließende Gesetz voraus — das ist selbstverständlich das Gesetz der römischen Kirche. Die Kirche habe diese Freiheit stets mit allen Kräften vertheidigt; sie habe die Sklaverei abgeschafft, der Welt die Segnungen der Bildung gesichert. Diese Behauptungen des Papstes wollen wir hier nicht weiter untersuchen und bestreiten. Wir erinnern nur an die akademischen Vorträge Döllinger's und an die Stelle aus diesen über die vermeintliche Abschaffung der Sklaverei, die wir citirt haben. Das Schriftstück wendet sich dann gegen die „falschen Lehren des Liberalismus". Es ist niemals schwer, wenn man zu gewissen Folgerungen kommen will, sich das Object als Voraussetzung znrechtzumachen und dann den be? 28*

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