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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-07-12 · Heft 28 (12.7.1888) · p. Seite 434

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 28 (12.7.1888)
Date
1888-07-12
Page
Seite 434 (sequence 2)
Language
German
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434 nicht leugnen, daß es wesentliche Elemente von diesem übernommen hat. So viel man auch über die Ereignisse von 1848 die Achseln zuckt und sich darin gefiel, dasselbe das „tolle Jahr" zu nennen, so muß man doch zugestehen, daß gerade die Hauptgedanken jener Zeit, deren damalige Verwirklichung durch die Unfähigkeit der Führer scheiterte, gegenwärtig als unantastbare Fundamente des Staates und des nationalen Lebens realisirt und anerkannt sind und zwar auf dem Boden der eingetretenen Verhältnisse durch die Hand von Männern, die jenem Jahre am abgewendetsten waren. Die Ideenwelt der dreißiger und vierziger Jahre hatte sich gerade durch die Reaction aus der Zeit der Befreiungskriege und der voraufgegangenen Reformzeit so stark entwickelt. Wie oft hört man jetzt jenen Geist der Aufklärung und der humanitären Gesinnung bespötteln, welcher in der Mitte des vorigen Jahrhunderts sich hervorrang und auch in den deutschen Klassikern, namentlich auch in Herder und Jean Paul so kostbare Blüthen trieb. Und doch beruht die ganze geistige Atmosphäre unsrer Zeit auf jener Periode, und so stark auch seitdem der nationale Enthusiasmus emporgesprossen, so kann er doch seinen wirklichen Boden nicht verleugnen, muß sich mit der Gleichachtung aller Nationalitäten immer wieder versöhnen und in wahrhaft humanitäre Tendenzen auslaufen. Jedermann weiß, daß diese ganze Entwickelung von zeitweise« sehr starken Reactionen unterbrochen und bekämpft wurde, daß diese aber immer dennoch die Resultate der vorangegangenen Decennien bestehen lassen mußten — wodurch wir eben so weit gelangt sind, wie wir gegenwärtig sind. Die letzte Thronrede des jungen Königs schließt mit einem schönen Ausspruch Friedrichs des Großen. Aber der Eid auf die Verfassung, den derselbe mit so edlen Worten und in so erhebender Weise abgelegt, zeigt doch die weite Entfernung, in welche die Jetztzeit von der Friedcricianischen und Josephinischen gekommen ist.-Der nachdrücklichste Beweis für dies oben ausgeführte Entwickelungsgesetz findet sich in der Geschichte der Emancipation der Juden, und erhält diese gerade hierdurch eine ganz besondere culturhistorische Bedeutung. Die Emancipation der Juden ist entsprossen aus dem Geiste der Aufklärung und Humanität, welcher in der Mitte des vorigen Jahrhunderts seine leuchtenden Blitze durch das noch immer dichte Dunstgewölk der europäischen Völker warf. Mittelbar fand sie in Deutschland ihren ersten Ausdruck in den Dramen Lessing's: „Die Juden" (1747) und „Nathan der Weise" (1779), dann aber ganz unmittelbar durch Dohm') (1781) und in Frankreich durch Mirabeau-) (1788) und 1) Ueber die bürgerliche Verbesserung der Juden (Berlin und Stettin 1781). 2) 8ur Nos. Nenüelssobn st sur In rstorms politique des Juifs (Strassbourg 1788). Abbe Grsgoire") (1789). Schon aber war diese Emancipa tion jenseits des Oceans in der nordamerkanischen Union zur Wirklichkeit geworden, wenn auch in einzelnen Staaten derselben es noch einer längeren Zeit bedurfte, um die von den alten Puritanern herstammenden Beschränkungen zu beseitigen (zuletzt in Maryland 1822). Auch die französische Revolution von 1789 mußte in ihrer Consequenz die Emancipation der Juden einschließen; dennoch erforderte diese einen Kampf, der erst 1791 entschieden ward. Napoleon I. brach durch sein Decret von 1808 eine provinzielle Bresche, die sich jedoch 1818 wieder schloß, und 1830 wurde die Emancipation durch die völlige Gleichstellung des Cultus mit den christlichen Culten vollendet, und hat seitdem keinerlei Angriff erfahren. In die von den Franzosen zeitweise beherrschten Länder zog die Emancipation bis an die Elbe und an die Küste Süditaliens ein, wurde jedoch hier nach dem Sturze der französischen Herrschaft wieder beseitigt, mit Ausnahme von Holland und Belgien. Im Gefolge der im preußischen Staate vorgenommenen Reformen wurden durch das Edict vom 11. März 1812 die Juden zu preußischen Staatsbürgern erklärt. Aber dieses Edict wurde nicht allein bald in wesentlichen Theilen wieder beschränkt, sondern auch in den wieder und neu erworbenen Provinzen behielt man die alten Ausnahmegesetze aufrecht. Auch noch in dem für den ganzen Staat erlassenen Gesetze vom 23. Juli 1847 blieben die Juden von allen obrigkeitlichen und fast allen Lehrämtern ausgeschlossen, bis die Verfassung von 1848 und 1850 die völlige Gleichstellung aussprach. Jndeß stand diese nur noch auf dem Papiere. Die Reaction machte schon 1856 den Versuch, die Verfassung in diesem Punkte zu verändern, scheiterte jedoch darin, während die damalige Staatsregierung trotz der Verfassung jenes Specialgesetz für noch giltig erklärte und hiernach verfuhr. Das Ministerium fiel und 1869 erhob der norddeutsche Bund die Gleichberechtigung der Juden zum Gesetz, welches das deutsche Reichsgesetz bestätigte. Zwar blieb auch jetzt die Reaction nicht zurück, um vermittelst der, von der extrem konservativen Partei unterstützten antisemitischen Hetze die Gleichberechtigung der Juden wieder rückgängig zu machen. Allein diese konnte bei aller Heftigkeit irgend eine gesetzgeberische Maßregel nicht einmal beantragen. Selbstverständlich hat es die Verwaltung in mancherlei Beziehungen in der Hand, über die Verwirklichung sich hinwegzusetzen, aber im großen Ganzen bleibt diese in Kraft. Auch in Oesterreich, wo das Jahr 1848 die Emancipation mit sich brachte, konnte die bald eingetretene Reaction einigen Stillstand bewirken, aber nicht lange und die Oscillation verschwand wieder. Auch hier und in Ungarn vermag der Antisemitismus nicht auf die gesetzgeberischen Faktoren ein- 3) Essay sur la regenevation physique, morale et politique des Juifs (Metz 1789).

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