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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-07-05 · Heft 27 (5.7.1888) · p. Seite 428

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 27 (5.7.1888)
Date
1888-07-05
Page
Seite 428 (sequence 12)
Language
German
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428 Wien, 28. Juni. Jetzt hat auch der oberste Gerichtshof die Verurtheilung Schönerers ausgesprochen! Der oberste Gerichtshof als Kassationsgericht verhandelte gestern über die Nichtigkeitsbeschwerde Schönerers gegen das Erkenntniß des Wiener Landesgerichts, wonach Schönerer wegen öffentlicher Gewaltthätigkeit, begangen durch Eindringen in die Redaktion des „Tagebl.", zu viermonatlichem Kerker, durch Fasten verschärft, und Verlust des Adels und zeitweise der bürgerlichen Ehrenrechte verurtheilt worden war. Der Vorsitzende, Geheimrath Schmerling, verkündete nach durchgeführter Verhandlung, daß die Beschwerde zurückzuweisen und Schönerer die Kosten des Kassationsverfahrens tragen müsse. Vor dem Gerichtsgebäude hatte sich eine Menschenmenge angesammelt, doch war zur Aufrechterhaltung der Ordnung eine starke Polizeiabtheilung ausgerückt. Nach der Publikation des Urtheils erschien Herr von Schönerer in Begleitung seiner Frau und seines Sohnes vor dem Justizpalast, wo sich etwa 500 seiner Anhänger angesammelt hatten, die in stürmische Hochrufe ausbrachen. Die Wache schritt ein und nahm etwa 20 Verhaftungen vor. Ein anderer Theil seiner Anhänger zog vor Schönerers Wohnung, wo man schweigend die Hüte schwenkte. Weitere Demonstrationen kamen nicht vor. Pest, 23. Juni. Bor einigen Monaten fand zwischen dem Grafen Andor Szechenyi und Richard Wahrmann (Sohn des Abgeordneten Wahrmann) ein Duell statt, welches dadurch veranlaßt war, daß Szechenyi sich weigerte, an einem Kartenspiele theilzunehmen, zu dein Wahrmann schon eingeladen war. In dem Streite, der sich darüber entspann, rief Graf Szechenyi seinem Gegner das Wort „Saujud!" zu. In dem Duell erhielt Szechenyi einen Schuß in die Brust, an dessen Folgen er 2^2 Monate darniederlag. Daher kam es, daß die Gerichtsverhandlung gegen Wahrmann früher stattfaud, und dieser zu sechs Monat Gefängniß verurtheilt wurde. Gegen Szechenyi wurde heute verhandelt und ihm mit Rücksicht auf seine schwere Verwundung mildernde Umstände bewilligt, weshalb ihn nur eine Gefängnißstrafe von einem Monat traf. Staatsanwalt wie Vertheidiger legten Berufung ein. In seinem Plaidoyer sagte der Vertheidiger unter Anderem, daß Jedermann es für eine Ehre halten müsse, wenn er mit den Nachkommen so glorreicher Familien, lvie die Szechenyis oder Wesselönyis, in Berührung komme. Vize- Staatsanwalt Gozsdu erhob sich zu einer Replik, in welcher er entschieden gegen diese Behauptung des Vertheidigers protestirte. „Heutzutage adelt nicht die Geburt, sondern die Arbeit und das Wissen allein. Heinrich Heine war ein Jude, aber deshalb konnte jeder Graf und Fürst es sich zur Ehre anrechnen, wenn dieses erleuchtete Genie ihn eines Händedruckes würdigte." Pest, 28. Juni. (Privatmitth.) Soeben ist eine Cirkularverordnung des Ministers für Cultus und öffentlichen Unterricht, betreffend die Regelung der israelitischen Cultusgemeinden und ihres Verhältnisses zur Matrikel-Augelegenheit, erschienen. Wir werden dieselbe, durch welche die Verhältnisse der Gemeinden, die in vielen Orten neben einander bestehen, geregelt werden, in der nächsten Nr. bringen. Frankreich. Paris, 22. Juni. Die Verhandlungen der Deputirtenkammer über das neue Fabrikgesetz, welche, wie wir in vor. Nr. berichteten, eine kleine unliebsame Scene verursacht hatten, thaten dies noch einmal in der Sitzung vom 16. Juni, wo übrigens ein allgemeineres Interesse mitspielte. Wir berichten darüber nach den Arch. isr. Die Commission hatte einen Art. 5 vorgeschlagen: „Es dürfen nicht mehr als 6 Tage wöchentlich zur Arbeit angewendet werden und die vom Gesetze anerkannten Feiertage nicht". Herr Froppel, Bischof von Angers, wollte nicht, daß die Wahl des öffentlichen Ruhetages dem Belieben des Arbeitgebers überlassen sei und beantragte dafür: die Sonntage und die durch das Gesetz anerkannten Festtage". Er bestieg die Rednerbühne und sagte: „Meine Herren, es giebt nur einen einzigen Einwand und meiner Meinung nach einen wenig ernsthaften gegen mein Amendement. Er ist aus dem besonderen Falle gezogen, ans der Ausnahmestellung der Israeliten. Nun wohl, erlauben Sie mir, Ihnen zu sagen, daß die Israeliten mir in dieser Frage von keinem Gewicht zu sein scheinen. Ich habe einen guten Theil meines Lebens in der Provinz Frankreichs zugebracht, welche mehr Israeliten in sich schließt, als der übrige Theil des ganzen Landes, ich meine das Elsaß. Nun, ich erinnere mich nicht, dort jemals einen israelitischen Arbeiter gefunden zu haben. — Der Berichterstatter: Das ist nicht richtig! In den Confectionswerkstätten von Paris beschäftigt man sehr viele Israeliten. — Froppel: Ich spreche von meiner Erfahrung: Sie werden die Ihrige geltend machen. Kaufleute, Händler, Colporteure, Trödler, Pferdehändler werden Sie unter ihnen so viele Sie wollen finden, aber industrielle und landwirthschaftliche Arbeiter niemals. Um solche zu beschaffen, wandte Napoleon I. sein Genie in dem berühmten Dekrete an, das Sie kennen. — Herr Blatin: In Paris giebt es deren sehr viele. — Froppel: Uebrigens, Herr Blatin, wenn Sie oder einer Ihrer Collegen uns eine Beschränkung zu Gunsten der Israeliten Vorschlägen wollen, so würde ich für meinen Theil nichts Unangemessenes darin finden und der erste sein, es zu votiren. Ich schließe, indem ich die Kammer bitte, mein Amendement anzunehmen, als das einzigste Mittel, diese Frage definitiv zu lösen, wirksam, die religiöse Freiheit zu beschützen und die Ausführung des Gesetzes zu ermöglichen. — Der Berichterstatter: Die durch den Herrn Bischof von Angers erhobene Frage war der Commission vorgelegt, die mit einer sehr beträchtlichen Mehr-

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