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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-07-05 · Heft 27 (5.7.1888) · p. Seite 426

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 27 (5.7.1888)
Date
1888-07-05
Page
Seite 426 (sequence 10)
Language
German
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426 Berlin, 21. Juni. (Privatmitth.) Bei Gelegenheit des Trauergottesdienstes zum Gedächtnisse des verewigten Kaisers Friedrich hat der Vorstand der israelitischen Gemeinde in Frankfurt a. M. in den Synagogen eine Collecte zu Gunsten der den Namen des Verewigten und dessen erlauchter Gemahlin tragenden Friedrich - Wilhelni - Victoria - Stiftung des Deutsch-Israel. Gemeindebundes (Central-Versicherungs- und Pensionskasse für jüdische Gemeindebeamte) veranstaltet, welche einen Betrag von 306 Mark ergeben hat. Berlin, 24. Juni. (Privatmitth.) Man hat sich gewundert, daß die meisten jüdischen Gemeinden in Deutschland nicht den Tag zur Abhaltung eines Trauergottesdienstes für den vielbeweinten Kaiser Friedrich abgewartet, welcher durch eine Verordnung hierzu bestimmt wurde, sondern eine desfallsige gottesdienstliche Handlung früher Vornahmen. Aber die Sache liegt einfach. Abgesehen davon, daß die Gemeinden den Drang fühlten, ihrem Schmerze über den herben Verlust, den das Vaterland, ja die ganze Menschheit erlitten, einen Ausdruck zu geben, gelangt in Preußen eine Verordnung über einen gottesdienstlichen Akt niemals an die jüdischen Gemeinden. Von obrigkeitlicher Seite wird das Bestehen des Judenthums in dieser Beziehung völlig ignorirt. Die jüdischen Gemeinden haben deshalb ihre völlige Freiheit und besitzen Sebständigkeitsgefühl genug, um sich dann auch hierin frei zu bewegen. Nach den einlaufenden Berichten sind denn auch recht erhebende Trauerfeier in den Synagogen abgehalten worden, an welchen auch viele christliche Mitbürger Theil nahmen. Diese Nichtbeachtung erstreckte sich auch dahin, daß weder in Berlin, noch in Potsdam die Rabbiner zur Theilnahme an den Leichenzügen für Kaiser Wilhelm und Kaiser Friedrich eingeladen wurden und deshalb auch nicht daran theilnehmen konnten. Von christlich-kirchlichen Behörden ist dies erklärlich; diese haben eben nur ihren confessionellen Kirchen Vorschriften zu ertheilen. Anders eben verhält es sich doch mit den Staatsbehörden. Jndeß ist dies nun einmal im preußischen Staate Staatssache und man muß sich mit derselben zufrieden geben. So haben im Augenblicke unsre städtischen Behörden die Erbauung dreier Kirchen beschlossen, für welche sie Grund und Boden und vorläufig 600,000 M. bestimmt haben. Noch niemals aber haben dieselben das Geringste für Erbauung einer Synagoge hergegeben, und doch zahlen die 60,000 Juden Berlins ihren Theil für diese kirchlichen Bauten und Einrichtungen der Stadt mit. Der Grundsatz der Gleichstellung wird eben nur für die Juden in bürgerlicher Beziehung — doch auch hierin nicht ohne Ausnahme — verwirklicht; in religiöser Beziehung wird das Judenthum nur von Aufsichtswcgen beachtet. Wir geben diese Bemerkungen nicht etwa, um Unzufriedenheit zu wecken, denn sie betreffen ja doch nur Aeußerlichkeiten, sondern um die faktischen Verhältnisse zu beleuchten. Berlin, 26. Juni. (Privatmitth.) Stehen wir wieder an einem Wendepunkte des Geschickes? Können wir jenen berühmt gewordenen Satz in dem „Erlaß" des hochseligen Kaisers als einen Schlußpunkt für die antisemitische Hetzerei ansehen, wie jener ebenso berühmte Ausspruch des damaligen Kronprinzen den Anfangspunkt eines Widerstandes in der öffentlichen Meinung bedeutete? Unter solchen Fragen erscheint es natürlich, um die gegenwärtige Stellung zu beleuchten, einen bestimmten Punkt hervorzuheben, nämlich den des parlamentarischen Antheils unserer Glaubensgenossen in Deutschland. War es doch eine der oft gehörten Beschuldigungen — eine solche war es in ihren Augen — daß die Juden einen wesentlichen Einfluß auf die Gesetzgebung geübt hätten. Unrühmlich war dieser Antheil gewiß nicht, aber wir sehen ihn jetzt auf das allerbescheidenste Maß reducirt. In Preußen besteht das parlamentarische Leben seit gerade 70 Jahren, im deutschen Reich seit 1867 und 1871. In dieser kurzen Zeit zählen wir 21 Glaubensgenossen, welche in die preußischen und deutschen Parlamente gewählt waren und mehr oder weniger activ hervortraten. Sie sind: Gabriel Messer, Moritz Veit, Johann Jacoby, Kosch, Ludwig Bamberger, Eduard Lasker, Ludwig Löwe, Straßmann, Ferdinand Reichenheim, Max Hirsch, Wolfson, Marburg, Anton Räe, Paul Singer, Kaiser, Sabor, Wilhelm Beer (preußisches Herrenhaus), Karl Meyer von Rothschild (Herrenhaus und Reichstag), dem sächsischen Landtage gehörte Emil Lehmann, dem bayrischen vr. Morgenstern und Frankenburger an. Von diesen 21 Parlamentariern sind — und das ist eine hohe Ziffer — 8 immer wieder gewählt als Abgeordnete gestorben, 9 ließen sich nicht wieder wählen oder fielen durch und nur 4 sind gegenwärtig noch als Volksvertreter thätig, nämlich Bamberger, Ringer und Sabor im Reichstage, Frankenburger im bayrischen Landtage. Bamberger allein war im Stande, während der Antisemitenzeit sein Mandat aufrecht zu erhalten; Singer, Sabor und der verstorbene Kaiser verdankten ihre Wahl der Socialdemokratie, doch fiel Kaiser vor seinem Tode bei der Wahl durch. Es ist deshalb nicht zu verwundern, daß sich jüngere jüdische Kräfte dem parlamentarischen Leben entziehen, einentheils, weil sie geringe Aussicht haben, gewählt zu werden, anderntheils, weil sie den doppelten Theil Undank ernten, der den Parlamentariern in Deutschland überhaupt zugedacht ist, ein Undank, der im Falle der Opposition von oben wie von unten ausgeht. Was uns betrifft, so genügt es uns, daß in der kurzen Zeit von vier Jahrzehnten einer so stattliche Reihe trefflicher Männer für das parlamentarische Leben aus dem Schooße der Judenheit hervorgegangen ist. Principiell ist damit sowohl unser Eifer als unsere Begabung erwiesen. Ob nun gegenwärtig nur wenige Juden, ob in Zukunft viel- I leicht noch wenigere Gelegenheit haben, in der parlamentari-

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