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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-07-05 · Heft 27 (5.7.1888) · p. Seite 420

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 27 (5.7.1888)
Date
1888-07-05
Page
Seite 420 (sequence 4)
Language
German
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420 rers, oder sogar des Geistlichen anderer Confession, weil es für alle diese Stände eine Versetzung des mißliebig gewordenen Beamten giebt, was in den jüdischen Verhältnissen nicht durchführbar ist. Trotzdem hätte es nicht bei dem frommen Wunsche bleiben müssen, daß der Rabbiner auf längere Zeit anzustellen sei, sondern das Gesetz hätte ein Minimum der Anstellungsdauer bestimmen, oder die Verfügung treffen können, daß ein Rabbiner, der etwa drei Jahre seines Amtes vorwurfsfrei gewaltet habe, dadurch schon sein Definitivum erlange. Der Entwurf des Herrenhauses hat in das Gesetz einen Paragraphen über das mährische Landesrabbinat ausgenommen und damit, wie mir scheint, einen argen Verstoß begangen, denn das mährische Landesrabbinat ist eine reine Fiction aus der Zeit des absolutistischen Staates. Dem Landesrabbiner steht es zu, eine Gemeinde zur Bestellung eines Rabbiners zu zwingen, ja sogar ihr, wenn sie die Wahl nicht vollzieht, eine bestimmte Person aufzuoctroyiren, und trotzdem hat der Verwaltungsgerichtshof in dem Falle Znaim gegen das Landesrabbinat entschieden. Das Landesrabbinat ist auch thatsächlich seit dem Jahre 1851 unbesetzt, und, wenn es die Statthalterei vor vier Jahren dem Rabbiner von Brünn zugewiesen hat, so geschah es nur deshalb, weil man bei dem bestehenden Durcheinander von Gesetzen überhaupt nicht wußte, was man zu thun habe. Der Rabbiner von Brünn führt auch nicht den Titel eines Landesrabbiners, sondern es wurden ihm nur von der Behörde die Geschäfte dieses Amtes nach dem Tode seines Vaters, der provisorischer Landesrabbiner war, übertragen. Auch sonst hat es keinen Sinn, daß, während auf der einen Seite der Rabbiner, als Rabbiner der Gemeinde, in Abhängigkeit von seinem Vorstände stehe, er, auf der andern Seite, den Vorstand sollte zwingen können, die Maßregeln durchzuführen, die der letztere ihm als Localrabbiner verweigert. Wollte man durchaus diese Mumie wieder beleben, dann hätte man gleichzeitig auch einen Modus für die Wahl des Landesrabbiners und eine neue Abgrenzung der Rechte desselben treffen oder dem Verordnungswege überlassen müssen. So aber schleppt das neue Gesetz gleich eine unheilvolle Verwickelung mit sich herum. Wir aber wollen das viele Gute, das es bringt, nicht um der wenigen Mängel willen verwerfen. New-Uork, im Juni. Bericht') des Arbcits - Uachweifungs - Kureau der Vereinigte» jüdischen WohlthätigKeits-Gesellschastcn der Stadt Uew-Uork, für das Geschäftsjahr 1887. James H. Hoffmann,Borsitzender desComitös. A.Reichow,Clerk. Das Bureau arbeitete auch während dieses Jahres unter der Gunst einer außerordentlich guten Geschäftseonjunctur, ‘) Siehe Corr. aus New-Iork in dieser Nr. Red. welche eine ungewöhnlich große Nachfrage für Arbeitskräfte aller Branchen erzeugt hat, und diesem Umstande haben wir es wohl hauptsächlich zu verdanken, daß wir heute in der Lage sind, über ein recht befriedigendes Ergebniß unserer Arbeiten zu berichten. Das Bureau versucht zunächst, in beiliegenden statistischen Tabellen das große und mannigfaltige Gebiet seiner Wirksamkeit zu veranschaulichen, und will hier nur die hauptsächlichen Daten herausgreifen, um daran solche Bemerkungen zu knüpfen, welche geeignet sind, aus den gegebenen Resultaten zur praktischen Nutzanwendung für die Zukunft anzuregen. Abweichend von der früheren Praxis, haben wir im abgeschlossenen Jahre nur arbeitsfähige Personen als Applicanten notirt, um diesen verwerthbaren Kräften unsere volle Fürsorge widmen und gleichzeitig die uns anvertrauten Vakanzen befriedigend besetzen zu können. Nichtarbeitsfähige Personen haben wir der Abtheilung für Unterstützung zugewiesen oder auf deren Ersuchen uns bemüht, ihnen Gelegenheit zu verschaffen, frühere Orte der Heimath oder des Erwerbes wieder erreichen zu können. Von sämmtlichen Applicanten haben wir bezüglich ihrer persönlichen Würdigkeit Referenzen oder sonstige Daten gefordert, welche uns einigermaßen Anhaltspunkte zu ihrer Beurtheilung liefern konnten. Bei Beschaffung derselben haben wir den Applicanten alle diejenigen weitgehenden Concessionen gemacht, welche vereinbar waren mit den Intentionen unseres Wirkens und den Verpflichtungen, die wir mit unseren Empfehlungen, dem uns vertrauenden Publikum gegenüber, übernehmen. Nach solchem Verfahren können wir jetzt über die effective Zahl empfehlenswerther und arbeitsfähiger Personen berichten, welche unsere Hülfe in Anspruch genommen haben, um Beschäftigung zu erlangen, und über die Arbeitsgelegenheiten, welche wir für dieselben auf den verschiedensten Wegen aufzusuchen hatten. Bon den 3384 Personen, deren Applicationen wir vorgeinerkt haben, haben wir 2510 bestimmte Arbeitsstellen nachgewiesen in den verschiedensten Zweigen von Handel und Industrie in der Stadt New-Iork und Umgebung, sowie in allen Theilen des Landes, und 301 Applicanten Plätze verschafft, wo dieselben, neben kleinem Gehaltsbezuge, ein Handwerk erlernen konnten. Eine Anzahl Applicanten haben sich als unwürdig erwiesen, und 91 Personen figurirten als noch nicht versorgt, aber zeitweise von uns unterstützt, in unseren Büchern am Schluffe des Geschäftsjahres. Behufs Erleichterung der Versorgung unserer Applicanten haben wir folgende Unterstützungen gewährt: 368 Personen erhielten Wohnung und Beköstigung während der Zeit, in der wir uns bemühten, für dieselben Beschäftigung zu finden.

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