Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1888)
- Date
- 1888-06-28
- Page
- Seite 415 (sequence 15)
- Language
- German
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415 Unterricht an diesen Schulen obligatorisch sein müsse, plaidute. Für ihn, den Vortragenden, komme zu den für diese Sache sprechenden Gründen, noch ein besonderer hinzu, der nicht genügend beachtet und gewürdigt werde, nämlich die Nothwendigkeit der Theilnahme der Schuljugend am öffentlichen Gottesdienste. Er betrachte den Gottesdienst als eine nothwendige Ergänzung und Vervollständigung des Religionsunterrichts. Die Religionsschule umfaßt die künftigen Gemeindemitglieder; die Schüler müssen in das Wesen des Gottesdienstes eingeweiht, mit den gottesdienstlichen Gebräuchen und dem eingeführten Gebetbuche vertraut sein, um nicht, wenn sie dereinst selbständige Gemeindemitglieder sein werden, als Fremdlinge in der Synagoge stehen und sich dem jüdischen Synagogen- und Gemeindeleben — und damit dem Judenthume — immermehr zu entfremden. Eine dauernde Betheiligung am öffentlichen Gottesdienste ist nun bei den die höheren Schulen besuchenden Kinder, gleichviel, ob sie den Religions-Unterricht in den Klassen getrennt erhalten oder in eine besondere Religionsschule zusammengefaßt sind, absolut unmöglich. Nur dem Lehrer an einer jüdischen Elementarschule ist es möglich, in der Weise, wie Redner es sich denkt, die Kinder an dem Gottesdienste zu betheiligen und so sie wirksam vorzubereiten, dereinst würdige selbständige Mitglieder der Gemeinde zu werden. Das eigentliche Thema des Vortrages wurde schon auf der vorjährigen Conferenz! in Crefeld vom Kollegen Oppenheim-Marburg behandelt, der: aber überall 6 wöchentliche Unterrichtsstunden vorausgesetzt habe, die nirgend, wie nachgewiesen worden, außer in Marburg, zur Verfügung stehen. Die Vertheilung des Unterrichtsstoffs und das Erstreben greifbarer Resultate innerhalb der vier Stunden bezeichnet der Vortragende als eine wahre Knnstaufgabe und theilt nun in längerer Auseinandersetzung mit, in welcher Weise und mit welchen Hilfsmitteln er dieser Aufgabe gerecht zu werden versuche. Herr Blumenatt schließt seinen Bortrag etwa folgendermaßen: „Was muß man von einem Lehrer, der unter so schwierigen Verhältnissen den Religions-Unterricht zu ertheilen hat, fordern? — Von gewisser Seite wird darauf geantwortet: Er muß theologisch-akademische Vorbildung haben, ein Rabbiner sein. Diese Forderung richtet sich selbst, und die gesammte Lehrerwelt bildet einen lebendigen Protest dagegen. Selbstverständlich muß der Religions-Lehrer eine gewisse theologische Vorbildung erworben haben, da er das, was er lehren soll, auch kennen muß; ja er muß, nach der bekannten pädagogischen Regel, viel mehr wissen, als er zu lehren hat. Dafür giebt es aber eine solche Fülle von Hilfsmitteln, die ein gebildeter Geist sich aneignen kann und wird, daß eine akademische oder systematisch talmudische Vorbildung dazu durchaus nicht erforderlich erscheint. Was der Lehrer aber außer! dem nvthigeu Wissen besitzen muß, das ist pädagogischer Takt, - Kenntniß des Kinderherzens und Geistes, Fleiß und Eifer und vor Allem Wärme und Begeisterung für die von ihm vertretene Sache; Wärme und Begeisterung, die von ihm ausstrahlt in das empfängliche Kindergemüth: — das alles sind Eigenschaften, die alle akademischen Grade der Welt nicht zu geben vermögen. — Das positive Wissen, das wir bei der so kurz bemessenen Zeit den Schülern geben können, ist allerdings bedauernsmerth gering. Allein, wenn es uns gelungen ist, dieses Wenige zn geben als Grundlage für Höheres; wenn es uns gelungen ist, in den empfänglichen jugendlichen Gemüthern Hochachtung und Wärme für unsere heiligsten Güter zu wecken und zu pflegen, in den Schülern, wenn sie die Schule verlassen, den Durst und das Verlangen geweckt zu haben nach mehr, das Verlangen, auf dem gelegten Grunde weiter zu bauen — dann haben wir geleistet, was man billigerweise von uns fordern kann". — Lebhafter Beifall folgte diesen aus dem Herzen kommenden Worten. Herr Seminarlehrer Treu - Münster nahm hierauf Veranlassung, auf die jüngsten „Mittheilungen" des D. I. G. B. hinzuweisen, in welcher das oben erwähnte Promemoria des Herrn Justizraths Metz mitgetheilt und besprochen wild. Während ein ergänzender Bericht des Herrn Professors Steinthal jenem im Ganzen zustimmt und sagt: „Was gedeihlich besteht, soll man nicht stören", hat sich der Bundessekretär, Herr Budwig, auf den entgegengesetzten Standpunkt gestellt und die von Herrn Metz aufgestellten Sätze aufs entschiedenste bekämpft. Wir können nicht anders, als annehmen, daß dem Herrn Budwig die hier in Frage kommenden Schulverhältnisse, wenigstens so weit sie die Schulen des westlichen Deutschland betreffen, völlig unbekannt geblieben sind. Leider hat der Ausschuß des D. I. G. B. Herrn Budwig beigestimmt mit dem schneidigen Satze: „Die Neubildung und der Fortbestand der israelitischen Schulen sind im Allgemeinen nicht erwünscht." Damit wäre den Elementarschulen das Todesurtheil gesprochen und die Axt an eine Institution gelegt, die wir als eine Lebensbedingung des Judenthums in unfern Provinzen betrachten muffen. Herr Treu schließt mit den Worten: „Die Gemeinden Rheinlands, Westfalens, Hessens, Hannovers re. werden hierin einen bedauerlichen, schädigenden Mißgriff erblicken, für die Erhaltung ihrer bewährten Elementarschulen energisch eintreten und jeden Angriff auf dieselbe durch erhöhte Fürsorge für sie beantworten." Auch Herr Rabbiner Dr. Wedell erklärte, daß er, obwohl Vertreter des D. I. G. B., doch iu dieser Frage nicht auf dem Boden des Ausschusses des Bundes stehe. Es wurde hierauf die folgende Resolution einstimmig angenommen: „Die in Düsseldorf tagende Conferenz der israelitischen Lehrer Rheinlands und Westfalens spricht der Aufforderung des D. I. G. B. zur weiteren Behandlung der Frage des jüdischen Religionsunterrichts folgend, ihre volle Ueberein-