Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1888)
- Date
- 1888-06-28
- Page
- Seite 404 (sequence 4)
- Language
- German
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404 jährlich stattfindenden Generalversammlungen, in welchen die Rechnungsablage der betreffenden Wohlthätigkeitsvereine erfolgt, erreichen diesen Zweck nur zum geringen Theil, da dieselben aus äußern Gründen in der Regel schwach besucht sind. Außerdem ist die Veröffentlichung solcher Berichte über das Armenwesen als Beitrag zur Kenntniß des inner» Lebens und des Kulturzustandes der jüdischen Gesammtheit von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Seit jeher haben die jüdischen Gemeinden ihren Beruf nicht allein in der Pflege der Religiosität, sondern auch der Humanität erblickt — wie eben das Judenthum Gottesdienst und Menschenliebe in gleicher Weise als seine Ideale hinstellt. Schon aus talmudischer Zeit besitze» wir Ueberlieferungen von festen Einrichtungen zur Unterstützung Hilfsbedürftiger; desgleichen sind uns aus später« Zeiten zufällige und zerstreute Nachrichten über die Armenpflege in jüdischen Gemeinden erhalten. Vergebens sieht sich jedoch der Geschichtsforscher nach eingehenden Berichten um, die ihm ein klares und vollständiges Bild von der Organisation des Armenwesens in den jüdischen Gemeinden während der vergangenen Jahrhunderte geben könnten. Und wenn er auch im Allgemeinen den Eindruck empfängt, daß erstaunlich viel Wohlthätigkeit geübt wurde, so bleibt er doch darüber unbelehrt, in welcher Weise und nach welchen Grundsätzen dies geschah. Auch von diesem kulturgeschichtlichen Gesichtspunkt ist es daher ein dankenswerthes Unternehmen seitens verschiedener jüdischer Gemeinden, von Zeit zu Zeit einen Bericht über die Wirksamkeit ihrer Wohlthätigkeitsanstalten zu veröffentlichen, weil hierdurch ein schätzbares Material zur Kenntniß des Gemeinde- und Kulturlebens der jüdischen Gesammtheit geliefert wird. Die Wohlthätigkeitsanstalten können sich bei Gewährung von Unterstützungen allerdings nicht von den strengen Grundsätzen leiten lassen, wie sie etwa für die städtischen Armenverwaltungen maßgebend sind, welche der gesetzlichen Verpflichtung gemäß den Armen nur das Allernothwendigste zur Fristung des Lebens zu leisten haben. Privat-Wohlthätigkeitsanstalten dürfen sich eben nicht darauf beschränken, vor dem äußersten Nothstande zu schützen, sondern müssen auch da helfend eintreten, wo es gilt die gänzliche Verarmung zu verhüten, oder wo die von Seiten der Communal-Armenverwaltung bewilligte Unterstützung zum Lebensunterhalt nicht ausreicht. Andererseits müssen Prrivat-Wohlthäigkeitsanstalten, auch wenn denselben genügende Mittel zur Verfügung stehen, die Gefahr vermeiden, durch Gewährung von zu reichlich und häufig bemessenen Unterstützungen die Arbeitslust und die Energie der Unterstützungsempfänger, sich aus eigener Kraft aufzuhelfen, zu lähmen, sie gewissermaßen zu Bettlern zu erziehen. Der Nutzen und das Verdienst der Wohlthätigkeit würde dann durch den solchergestalt angerichteten Schaden bei Weitem ausgewogen werden. Selbstredend können daher Privat-Wohlthätigkeitsanstalten nicht generell, nach einer gewissen bereit gehaltenen Schablone verfahren, sondern müssen jeden einzelnen Fall einer eingehenden Prüfung unterziehen und behandeln. Des Weitern hat die Erfahrung gelehrt, daß die in baarem Gelde geleisteten Unterstützungen nicht immer den gewünschten Zweck erreichen, da die Armen in nicht wenigen Fällen mit dem empfangenen Gelde uunöthige Anschaffungen machen, dagegen die Bestreitung der nothwendigen Bedürfnisse vernachlässigen. Seit einer Reihe von Jahren haben daher die Wohlthätigkeitsvereine unserer Gemeinde Vorkehrungen getroffen, um die den Bedürftigen zu leistenden Unterstützungen möglichst in Naturalien zu verabreichen. Beim Jugendverein, welcher arme Kinder mit Kleidungsstücken und Schulutensilien versieht, ist dies ausschließlich, beim Frauenverein, der in Krankheitsfällen, bei außerordentlichem Nothstand u. s. w. helfend eintritt, zumeist der Fall; für die beträchtlichen Summen, welche der Armenunterstützungsverein für Winter- und Peßach-Unterstützungen auswirft, werden vom Verein Kohlen, Kartoffel» und Matzos angekauft, die den Unterstützungsbedürstigeu in natura geliefert werden. Bei den in der Umgegend Aachens wohnhaften Armen, wo eine Unterstützung in Naturalien nicht immer ausführbar und aus praktischen Gründen — weil auf dem Lande die Naturalien oft billiger zu beschaffen sind — auch nicht immer geboten erscheint, übt der Berichterstatter eine strenge Controle aus, insofern, als den zu Unterstützenden nur gegen Vorzeigung der betreffenden Rechnuug die Unterstützungssumme ausgehändigt wird. Durch ein solches Verfahren glauben die Verwaltungen unserer Wohlthätigkeitsanstalten sich gegen eine mißbräuchliche Verwendung der geleisteten Unterstützungen seitens der Empfänger zu schützen. Um einen genauen Einblick in die Verhältnisse der um Unterstützungen Nachsuchenden zu gewinnen, haben die Verwaltungen unserer Wohltbätigkeitsanstalten längst die Nothwendigkeit eingesehen, die Armen in ihren Wohnungen zu besuchen. Diesem recht mühseligen Geschäfte der Armenbesuche unterziehen sich mit dankenswecthem Eifer insbesondere die Vorsteherinnen des Frauenvereins, welche schon vermöge des natürlichen weiblichen Scharfblickes selbst nach kurzdm Verweilen in der Behausung der Bittsteller im Stande sind, sich ein zutreffendes Urtheil über deren Bedürftigkeit und Würdigkeit zu bilden, denselben aber auch Rathschläge und Ermahnungen in Bezug auf die Führung ihres Hausstandes u. s. >v. zu ertheilen. Selbstverständlich hält es Schreiber dieser Zeilen nicht bloß in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der meisten Wohlthätigkeitsvereine, sondern auch als Seelsorger für seine Pflicht, die Armen hiesiger Gemeinde und die der Umgegend so oft als möglich aufzusuchen, ihnen, wenn die Roth eine