Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1888)
- Date
- 1888-06-21
- Page
- Seite 396 (sequence 12)
- Language
- German
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396 Civilperson bildet; ob es dieser Civilperson zusteht, sich in die geistigen Angelegenheiten der Gemeinde zu mischen; ob eine Civilperson überhaupt beleidigt oder verleumdet werde» kann. Das Gericht nahm die Sache in Berathung und wird am Dienstag, 19. l. M. über die Vorfrage entscheiden. Alsdann wird ein neuer Termin anberaumt werden, uni die Sache selbst zu besprechen. Oesterreich-Ungarn. Wien, 7. Juni. In Raudnitz explodirten wiederholt Petarden vor Wohnungen von Juden. Das altczechische Blatt beschuldigt die dortige Jungczechenpartei dieser Petardenwürfe, um die Israeliten, welche mit den Altczechen gehen, von der Theilnahme an den Bezirksvertretungswahlen abzuschrecken. — Man berichtet aus Wien: Vom Schönerer-Prozeß war es lange Zeit stille; gestern erinnerte eine Jnterpellationsbeantwortung des Justizministers in Betreff der Zusammensetzung des Gerichtshofes wieder an ihn. Hier ist das Gerücht verbreitet, Schönerer werde, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde ihn nichts nützen sollte, was zu erwarten ist, eine Pression auf die Regierung ausüben, damit er begnadigt werde. Er werde nämlich damit drohen, zu veröffentlichen, wer diejenigen jungen Leute waren, welche den Abg. Pernerstorfer nach seiner bekannten Rede über die Sitten der höheren Stände überfallen und durchgeprügelt haben. Unter diesen soll nämlich die hohe Persönlichkeit, von der in jener Rede allein erzählt wurde, gewesen sein. (Hoffentlich sind dies eben nur Gerüchte, von denen die Klatschwelt einer Großstadt stets reich erfüllt ist, und zu deren Wiedergabe die Zeitungen so bereitwillig sind!) — Nachdem der Reichsrath geschlossen ist, flüchten sich die Antisemiten in den Wiener Gemeinderath und führen hier widerwärtige Szenen auf, da schließlich ihnen doch geantwortet werden niuß. So lange sich die „gemüthlichen" Wiener dieses Spiel gefallen lassen, so lange mögen sie es haben! Wien, 5. Juni. (Privatmitth.) Das Katechetengesetz hat nun auch das Herrenhaus passirt. Es handelt sich dabei um Folgendes: Die Kosten für den Religionsunterricht der verschiedenen Confessionen in den Mittelschulen (Gymnasien und Realschulen) gehören zum Aufwonde der Schule. In den Staatsschulen werden daher die betreffenden Religionslehrer vom Staate, in den Landesschulen vom Lande und in Communalschulen von der Gemeinde bezahlt. In den Volks- und Bürgerschulen jedoch hatte die Confessio» die Kosten des Religionsunterrichtes zu bestreiten. Wenn das Katechetengesetz sanctionirt sein wird, so werden auch in diesen Schulen die Kosten für den Religionsunterricht zum Aufwande der Schule gehören. Der bestrittene § 9 des neuen Gemeindegesetzes lautete in der Regierungsvorlage: „Zur Leitung der Cultusangelegenheiten ist in jeder Cultusgemeinde ein Vorstand zu bestelle», welcher dieselbe nach Außen vertritt." Das Herrenhaus setzte dafür: „Zur Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten ist in jeder Cultusgemeinde rc. Im Ausschüsse des Abgeordnetenhauses wurde folgende Fassung angenommen: „Zur Verwaltung der Angelegenheiten einer Cultusgemeinde ist ein Vorstand zu bestellen u. s. w." Es sei mir bei dieser Gelegenheit gestattet, auf den Artikel „Das neue Gemeindegesetz in Oesterreich" (Nr. 22 der Allg. Ztg. des Judenth.) zurückzukommen. Ich sagte in demselben unter Anderen, daß der Vorstand der Gemeinde hier stets die Rabbiner und Prediger nicht nur bei direkten Cultusfragen, sondern anch bei solchen, die mit dem Cultus in Berührung stehen, zu Rede zog. Als Beispiel führte ich an, daß zur Zeit als der Unterricht in der Bibel im Urtexte aus dem Unterrichtsprogramm gestrichen wurde, dies mit Zustimmung der Herren Prediger vr. Jellinek und Rabbiner vr. Güdemann geschah. Ich habe dieses Beispiel gewählt, weil es mir persönlich am nächsten lag und weil es mir als das geeignetste erschien. Um jedoch etwaigen irrigen Auslegungen vorzubeugen, scheint es mir nicht überflüssig, zu bemerken, daß ich damit nicht etwa sagen wollte, es wären die genannten Herren Gegner des Unterrichtes in der Bibel im Urtexte, was auch Niemand, der dieselben kennt, annehmen wird. Sie stimmten in der Weise, weil der Vorstand die Erklärung abgegeben hatte, daß er hebräische Sprach- und Bibelschulen errichten wolle, in welchen „erst recht" Hebräisch gelehrt werden soll. In der That schritt der Vorstand sofort ans Werk und bestellte tüchtige Lehrer. Leider ist der Zuspruch, den dieselben finden, ein verhältnißmäßig schwacher und behielten jene Recht, die dies voraussagten. Wie ich höre, gedenkt der Berichterstatter des Ausschusses im Abgeordnetenhause in Betreff des neuen Gemeindegesetzes, Herr Edward Ritter v. Guievosz, den Antrag zu stellen, den vielerörterten § 25 nach der Regierungsvorlage anzunehmen. W. Pest, 10. Juni. (Privatmitth.) Die diesjährige österreich-ungarische Delegation zählt unter ihren Mitgliedern einen einzigen Juden: Moritz Wahrmann; derselbe wurde, wie in früheren Jahren, wieder zum Präsidenten des Schlußrechnungs-Ausschusses gewählt. Tie hiesige Universität wurde im abgelaufenen Universitätsjahr 1886/88 von 1491 katholischen, 1145 israelitischen und ebenso viel calvinistischen Hörern besucht. Den 29. d. M. werden wiederum zwei Hörer des hiesigen Rabbiner-Seminars vr. B. Vajda und vr. I.