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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-06-21 · Heft 25 (21.6.1888) · p. Seite 395

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 25 (21.6.1888)
Date
1888-06-21
Page
Seite 395 (sequence 11)
Language
German
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395 Beispiel nehmen? Der Deutsche ist von Natur an Geist und Körper, an Verstand und Willen dem Israeliten mindestens gleich, sollte er zum Kampf ums Dasein von seiner lleberzahl Gebrauch zu machen und mit finstern Mächten sich zu verbinden genöthigt sein? Andersgläubigen zu mißtrauen, ist kindlich, Andersgläubigen zu grollen, ist unchristlich; Andersgläubige zu verfolgen, ist heidnisch; zur Verfolgstug Andersgläubiger zu Hetzen, hat in der Geschichte bis jetzt erst der Islam fertig gebracht. Unsere Kaiserin hat sich daher den Dank alles Volks verdient, daß sie mit Höchst Ihrem Worte dafür sorgte, daß der religiöse Hader nicht in die Halme schieße". Eßlingen, 10. Juni. Nach dem soeben erschienenen 57. Jahresberichte hat sich die Schule des israelitischen Waisenhauses „Wilhelmspflege" wiederum als den Bedürfnissen der Zöglinge entsprechend bewährt, wovon die Prüfung einen erfreulichen Beweis lieferte, ebenso darf der Gesundheitszustand als günstig bezeichnet werden, indem das Haus von Krankheiten verschont blieb. Das Geburtsfest des Königs wurde festlich begangen, ebenso für den verstorbenen Kaiser Wilhem ein erhebender Trauergottesdienst abgehalten. Aus der Anstalt wurden nach vollzogener Konfirmation entlassen: 4 Knaben, welche Lehrstellen annahmen, und 5 Mädchen, welche theils ins Elternhaus zurückkehrten, theils in Dienst traten. Neu ausgenommen wurden 7 Kinder, so daß am Schluß des Jahres die Anstalt 36 Zöglinge beherbergte. Die probeweise Verköstigung von Lehrlingen gegen Entgelt hat sich nicht bewährt. Der Ausschuß hat sein ältestes hochverdientes Mitglied Adolf Haymann durch den Tod verloren. Die Gesammteinnahmen betrugen 35,904 M., hiervon kommen auf Kassenbestand vom vorigen Jahre 2523 M-, auf den Grundstock 6552 M., auf Laufendes 24 881 M., auf Fortbildungsschule 1255 M., auf Hofrath Adam Levi-Stifi tung 694 M. Die Gesammtausgaben betrugen 32,272 M. so daß ein Cassenbestand von 3633 M. verbleibt. Das Vereinsvermögen beziffert sich auf 258,966 M. und hat gegen das Vorjahr ca. 8959 zugenommen. Der Antheil des Fonds für die Fortbildungsschule beträgt 21,273 M., für die Adolf Levi-Stiftuug 10,146 M. Luxemburg. Luxemburg, 5. Juni. (Privatmitth.) Die rechten Lügner wissen immer, wozu sie lügen. Hundertmal widerlegt, finden sie immer wieder bereite Hände, die Lügen abermals vorzutragen. Das war das Satanische an den Machwerken Rohlings, die nun schon so Vielen Material geliefert haben! Das hier erscheinende ultramontane „Luxemburger Wort" hatte schon vor einigen Jahren judengehässige Artikel gebracht. Damals traten Sie, Herr Redacteur, in der „Luxemburger Zeitung" dagegen auf, und jenes Blatt revocicte. Unter der gegenwärtigen Redaction ließ sich aber das „8. W." heran, von Neuem dem ultramontanen Judenhasse Lnft zu schaffen. Gegen diese, die Herren Belter, Moes und Koppes ward die Anklage erhoben, in zwei Artikeln des „Lux. Wort" a) die jüdische Religion, mithin einen im Großherzogthum Luxemburg eingesührten Cultus, durch unmittelbare und böswillige Angriffe dadurch verletzt zu haben, daß sie in gehässiger, tendenziöser Weise die jüdischen Glaubenslehren entstellen; b) wissentlich falsche Thatsachen veröffentlicht zu haben, Thatsachen, welche in lügenhafter Weise den Juden beigemessen werden und welche geeignet sind, den öffentlichen Frieden, das Vermögen und die Ehre einer ganzen Classe von Bürgern zu gefährden. Bereits in einer früheren Sitzung des Zuchtpolizeigerichts hatten Moes und Koppes die Verantwortlichkeit der incriminirten Artikel abgelehnt und Vetter, welcher dieses zugestand, als Verfasser derselben bezeichnet. Zur Verhandlung war Termin bestimmt für heute Nachmittag 3 Uhr. Bei Beginn der Sitzung erklärte der Beschuldigte Velter, die beregten Artikel seien dem amerikanischen (!) Blatte „Luxemburger Gazette" entlehnt und habe er die Veröffentlichung eingestellt, sobald die Anklage erhoben worden sei; die von der ausländischen, specietl der deutschen Presse geführte Campagne gegen die Juden habe ihn angetrieben, auch seinen Lesern die Artikel des amerikanischen Blattes mitzutheilen. Herr Advocat-Anwalt Philipp Bech übernahm alsdann in längerer Rede die Vertheidigung. Redner beleuchtete zunächst die geschichtliche Entwickelung der Judenfrage und erging sich dann des Längeren über die sogenannten Judenprocesse, welche in den letzten fünf Jahren in Deutschland und in Oesterreich aufgetaucht sind. In den meisten Fällen (das ist nicht wahr!) sei Freisprechung erfolgt, da durch die Sachverständigen dargethan worden sei, daß die Ausführungen der incriminirten Schriften wirklich der Wahrheit entsprächen (das ist abermals nicht wahr!). Redner kam alsdann zur Schlußfolgerung: aus den zahlreichen Berichten, welche den Acten beilägen, könne das Gericht die Ueberzeugung gewinnen, daß die im „Lux. Wort" veröffentlichten Ausführungen die reine Wahrheit seien; subsidiarisch beantragte er die Beweisführung durch Sachverständige. Hr. Advocat-Anwalt Joseph Brincour, welcher alsdann das Wort ergriff, erklärte im Namen der jüdischen Gemeinde als Civilpartei aufzutreten, und beantragte, der Angeklagte möge zu 10,000 Franken Schadenersatz verurtheilt werden. Der Vertheidiger bestritt der jüdischen Gemeinde das Recht, Civilpartei zu ergreifen, indem er verschiedene Rechtsfragen aufwarf, welche alsdann von beiden Parteien, sowie dem Hrn. Staatsanwalt näher besprochen wurden; so wird das Gericht zu entscheiden haben, ob das Consistorium eine 25*

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