Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1888)
- Date
- 1888-06-21
- Page
- Seite 388 (sequence 4)
- Language
- German
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388 der gewaltigen Masse von Strafreden, Anklagen und feindlichen Deklamationen gegen das verabscheute Volk, welche sich in endloser Wiederholung stehend gewordener Phrasen durch die kirchliche Literatur jener Jahrhunderte ziehen, ein Zug auf. Ihr sittliches Leben, soweit es Familie, Keuschheit, Mäßigkeit, Vertragstreue betrifft, wird nicht angetastet." — Mit einem offenbaren Gefühle der Befriedigung blick: der Redner auf die gegenwärtige Stellung der Juden, wie sie der Gleichberechtigung theilhaftig geworden und wie sie den Pflicht ten derselben genügend, nach allen Seiten die besten Erfolge aufweisen. Die Ulianeo isr. univ. erwähnt er mit großem Lobe. „In den meisten Staaten fällt auf sie die relativ geringste Zahl der gerichtlich verhandelten Verbrechen. Die alten Tugenden der Mäßigkeit und Enthaltsamkeil, des wohlgeordneten und innigen Familienlebens, der Pietät der Kinder gegen die Eltern sind auch jetzt noch nicht von ihm gewichen." Allerdings gebe es auch „düstre Schatten". Besonders im Osten, in den slavischen Ländern wird von den Juden noch immer mit Vorliebe Schacher und Wuchergewerbe betrieben — „aber eine Solidarität und Verantwortlichkeit Aller für das Thun eines fernen, auch für sie unerreichbaren Bruchtheils zu verlangen, wäre ungerecht. Die Sünden des Gründer-Unwesens und des verderblichen Hazardspieles mit Werthpapieren treffen Christen und Israeliten mit gleicher Schuld. Gleiches ist mit den Sünden der Tagespresse der Fall. Sind es doch nicht die Redaktionen, die christlichen wie die jüdischen, welche „die Tagesineinung und die Tagesneigung erzeugen, sondern sie fröhnen ihnen nur, weil der gesummte Leserkreis danach verlangt". — Er belobt die „seit Mendelssohn begonnene große Reformbewegung im Schooße des Judenthums". „Gegenwärtig ist Deutschland der Träger und Nährvater des geistigen Lebens im Judenthum, wie früher der Reihe nach Spanien, Süd- und Nord- Frankreich, dann Holland es waren. Durch ihre Sprache beherrschen die deutschen Israeliten die der übrigen Welt, nur sie besitzen eine eigene religiöse und theologische Literatur, von der ihre Glaubensgenossen in anderen Ländern sich nähren. Und so läßt sich mit Recht behaupten, daß der Einfluß deutscher Gedanken- und Sinnesweise gegenwärtig unter den Juden, selbst bis nach Nordamerika, stärker sei, als jeder andere. In jenen Culturvölkern, welche eine eigene Geistesbildung besitzen, denkt auch der ihnen angehörige Jude ebenso wie die Masse der Nation. Der deutsche Jude denkt wesentlich deutsch in allen Fragen des geistigen und socialen Lebens, was im vorigen Jahrhundert noch durchaus nicht der Fall war." Zum Schluffe äußert sich Döllinger dahin: „Biel zu lange hat die falsche, abscheuliche Lehre, daß die Menschen berufen seien, Sünden und Verirrungen der Vorfahren an den schuldlosen Nachkommen fort und fort zu rächen, die Welt beherrscht und hat die Länder Europas mit Greueln und Schandthaten befleckt, von denen wir schaudernd uns abwenden. Wehe uns und unsren Enkeln, wenn jenes Rachegesetz gegen die Nachkommen der Deutschen, Franzosen, Spanier und Engländer des Mittelalters jemals zur Anwendung kommen sollte! Eins aber ist, was die heutige, antisemitisch sich nennende Agitation nicht vergessen sollte: Haß und Verachtung sind Gefühle, traurig und unerquicklich für den, der sie hegt, peinigend und erbitternd für den davon Betroffenen. Schlimm, wenn, um biblisch zu reden, ein Abgrund den anderen anruft. Unser Wahlspruch sei und bleibe das Wort der Sophokleischen Antigone: „Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da." Wir können nur wünschen, daß dieser Bortrag des verehrungswürdigen Kirchenfürsten fort und fort von recht Vielen beherzigt werde!1) Brüx, int Juni. Vas Gesetz über Rechtsverhältnisse der jüdischen Religionsgesellschaft in Oesterreich.-) Von Rabbiner Dr. Deutsch. Seitdem durch die gewaltige Umwälzung in allen Verhältnissen des öffentlichen Lebens, welche das Jahr 1848 uns brachte, die bisherige Anschauung von der staatsrechtlichen Stellung der Juden sich ändern mußte, sah man die Nothwendigkeit ein, die alten Judeuordnungen, welche aus der Zeit des patriarchalischen Absolutismus, aus der Zeit des christlichen Staates, der für Ausbreitung des christlichen Glaubens und der christlichen Sitte zu sorgen hatte, stammten, durch neue gesetzgeberische Acte zu ersetzen. Als dann vor zwanzig Jahren der Liberalismus zur Herrschaft gelangte und die Aufgabe des Staates gegenüber der Kirche ganz anders angesehen wurde als in den Zeiten, welche den Einfluß der Kirche zur Unterdrückung der liberalen Anschauungen ausbeuten wollten, hielt man die Schaffung eines Gesetzes zur Regelung der jüdischen Gemeindeverhältnisse für eine besonders dringliche Aufgabe. Nur die Unstätigkeit der politischen Richtung der Regierung, die Alltags-Sorgen, welche unsere Ministerien ununterbrochen drückten, haben den guten Willen nicht zur That reifen lassen. i) Die wenigen, für den behandelten Gegenstand nebensächlichen Jerthümer Döllingers über das Verhältniß des Judenlhnms und Christenthums noch einmalzu b. sprechen, halten wir für überflüssig, da wir sie in unseren oben cinrten Artikeln bereits berichtigt haben. 2) Die Wichtigkeit des Gegenstandes berechtigt uns wohl, diesem zweiten Artikel darüber eine Stelle hier einzuräumen. Re da kt. 3) In Preußen war dies nicht nothwendig, da für die Verfassung der jüdischen Gemeinden durch den diese betreffenden Theil des Judengesetzes vom 23. Juli 1847 gesorgt war, und sich diese Verfassung bis jetzt bewährt hat, wenn auch das Lasker'sche Austrittsgesetz eine Bresche hineinbrachte. Dieses Ausnahmegesetz ist nicht in Deutschland, sondern in Preußen und dem Großherzogthume Hessen gültig. * Redakt.