Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 24 (14.6.1888)
- Date
- 1888-06-14
- Page
- Seite 378 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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378 amter einer solchen Korporation besitzt der Kläger die Eigenschaft eines mittelbaren Staatsbeamten und kann daher auch die Steuerprivilegien eines solchen auf Grund des Gesetzes vom 11. Juli 1822 nach der Cabinetsordre vom 19. Mai 1832 für sich in Anspruch nehmen. Es ist unzweifelhaft, daß auch die Synagogen-Gemeinden zu den dem Staate untergeordneten Korporationen gehören und die definitiv mit festem Gehalt angestellten Beamten derselben sind somit berechtigt, auch für ihre Person das den mittelbaren Staatsbeamten eingeräumte Steuerprivilegium in Anspruch zu nehmen, und es mögen daher alle diejenigen Gemeindebeamten, die nicht bereits in ihrer Eigenschaft als Geistliche und Lehrer das Privilegium der völligen Communal-Steuer-Freiheit genießen, auf Grund der oben allegirten Entscheidung des Ober-Verwaltungs-Gerichts bei den betreffenden Ortsbehörden beantragen, sie nur von der Hälfte ihres Diensteinkommens zur Gemeinde-Einkommensteuer (Communalsteuer) heranzuziehen, da selbst im besten Falle noch recht lange Zeit vergehen dürfte, bevor im Wege der Gesetzgebung die Eigenschaft der jüdischen Cultusbeamten als Geistliche oder Kirchendiener anerkannt werden wird. Maximilian Klein, Rendant und Sekretär der Synagogen-Gemeinde. Ober-Ingelheim, 3. Juni. (Privatmitth.) Es ist öfters schon ausgesprochen worden, daß sogenannte Fortbildungscurse für jüngere jüdische Lehrer viel zur Förderung des Religionsunterrichts in unseren Schulen beitragen könnten. Wenn strebsame, ihrem Berufe treu ergebene junge Männer sich während ihrer Ferien, also auf etwa 3 —4 Wochen jährlich und 2—3 Jahre hinter einander in einer geeigneten Stadt aufhalten würden, wo ihnen durch gute Vortrüge insbesondere in der Pädagogik und Methodik und in den Religionswissenschaften Anregungen zu ernster und fördernder Fortbildung gegeben würde, und wo sie zugleich durch Einblicke in wohlgeordnete Lehranstalten praktische Anleitung im Unterrichten erhielten, so müßte dies unstreitig von außerordentlich segensreichem Einflüsse auf die pädagogische und religionswissenschaftliche Bildung unseres Lehrernachwuchses, auf die methodische Ausgestaltung des Religionsunterrichts und insbesondere auch auf die Hebung des Lehrerstandes sein. Ich kann nun zu meiner Freude hier mittheilen, daß! die Ausführung des Planes mindestens für einen kleinen Kreis nicht mehr außerhalb des Bereiches der Möglichkeit liegt; ich darf sogar die Hoffnung aussprechen, daß sie für diesen Kreis der Verwirklichung nahe liegt. Männer von Kopf, Herz und Hand haben sich bereit erklärt, ausreichende Mittel für Verwirklichung des Planes zu beschaffen. Es ergeht nun an alle Freunde des jüdischen Lehrerstandes und der jüdischen Schule, an alle diejenigen, die ein Interesse an der Verwirklichung dieses Gedankens haben, die Bitte, dem Unterzeichneten möglichst schnell ihre Ansicht über den Plan im Allgemeinen, über die Art seiner Ausführung u. s. f. ausführlich mittheilen zu wollen. Ich fordere zugleich Lehrer mit ordentlicher Vorbildung — etwa bis zum 30. Lebensjahre und in einem Umkreise von 50 Kilometer um Frankfurt — auf, mir ungesäumt Nachricht zu geben, ob sie, etwa unmittelbar nach den Herbstfesten, auf 3 Wochen in ihrer Gemeinde abkömmlich und bereit sind, während dieser Zeit an einem solchen Curse Teil zu nehmen. Bemerken muß ich, um nicht übergroße Hoffnungen rege zu machen, daß vorläufig nur etwa zehn Teilnehmende in Aussicht genommen werden können. Joseph Klingenstein. Oesterreich-Ungarn. Wien, 1. Juni. (Privatmitth.) Der Vorstand der israelitischen Gemeinde ersucht uns um Veröffentlichung folgender Notiz: Wir beehren uns zur Kenntniß zu bringen, daß in Folge der am 1. März 1887 erfolgten Preisausschreibung für ein Religions-Lehrbuch für Volks- und Bürgerschule», sowie für Gymnasien und Realschulen, a ch t Arbeiten eingelaufen sind, deren gründliche Beurtheilung es den Preisrichtern nicht möglich macht, ihr Votum vor dem 1. Juli d. I. abzugeben. Wir sehen uns daher genöthigt, den Termin für die Zuerkemiung drr Preise vom 1. Juli d. I. auf einen späteren Zeitpunkt hinauszuschieben, wobei wir beinerken, daß die Erledigung der genannten Preisausschreibung jedenfalls noch im Laufe dieses Jahres erfolgen wird. Wien, 1. Juni 1888. Der Vorstand der isil. Cultusgemeinde Wien. Wien, 25. Mai. Wie weit und schädlich die antisemitische Agitation wirkt, kann man aus folgender Wiener Mittheilung ersehen. Aus Anlaß der in der letzten Zeit häufig vorkommenden antisemitischen Demonstrationen, an welchen sich zuweilen auch ganz junge Männer betheiligt haben, ist den Zöglingen aller Mittelschulen (d. i. Gymnasien) jener Passus der Schulgesetze in Erinnerung gebracht worden, wel-! cher den Mittelschülern strengstens untersagt, dem Verbände eines Vereins beizutreten und an öffentlichen Aufzügen, Schaustellungen und Kundgebungen theilzunehmen. (Man weiß, wie gern die Gymnasialschüler an Demonstrationen theilnehmen und sich damit allzufrüh eine Wichtigkeit beizulegen trachten, und wenn sie nun dazu aufgefordert werden, können sie nicht widerstehen, da ihre Bildung noch auf zu schwachen Füßen steht, um derartigen Aufreizungen Widerstand zu leisten, die Antisemiten aber suchen ihr Material überall, ob in den Schnlstuben oder auf dem Dünger, ist ihnen gleichgültig.