Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 23 (7.6.1888)
- Date
- 1888-06-07
- Page
- Seite 357 (sequence 5)
- Language
- German
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357 Im dritten Abschnitt beurtheilt der Verfasser das Gutachten des Prof, de Lagarde, wobei er sich auf die antisemitischen Bemerkungen desselben alles Eingehens enthält, auch hier seine Objektivität bewahrend. Lagarde gab sich Mühe, den Angeklagten sreizusprechen und die Beschimpfung des Talmuds für keine Beschimpfung der jüdischen Religion zu erklären. Cohen widerlegt dies, zeigt die Widersprüche, in welche jener sich verwickelt, und wie er z. B. über die Tosaphisten urtheilt, während er selbst sagt, daß er sie nicht verstehe und daß er sie nie angesehen habe. Die von ihm citirte Stelle ist aber falsch. Wenn Lagarde sich auf Sätze von Delitzsch beruft, so läßt er dabei einen günstigen Theil aus, gerade den, der den Behauptungen Lagardcs widerspricht. Alles dies wird von Cohen speciell nachgewiesen. Wir citiren noch das Schlußwort Cohens: „Indem ich diesen Bericht der Oeffentlichkeit übergebe, nehme ich von dem wohlwollenden Leser mit einer Betrachtung Abschied, zu der die Beschaffenheit des geprüften Gutachtens auffordert. Ein Gelehrter „von Rang im Leben und in der Wissenschaft" citirt und urtheilt — vor Gericht und unter seinem Eide, das bleibe außer Betracht — ohne die Stellen, die er citirt und über die er urtheilt, selbst gesehen, geschweige verstanden zu haben. „Ich selbst verstehe die Tosaphisten, die ich nie angesehen habe, zu würdigen nicht" (oben S. 27). Die Tosaphisten aber sind eine große Anzahl von Gelehrten, welche in einem Zeiträume von etwa 230 Jahren Wissenschaft und Sittenlehre pflegten. Derselbe Gelehrte erklärt wiederholentlich, „nicht Kenner" des Talmud zu sein. Wir dürfen es ihm glauben. Denn ohne die Tosaphisten zu studiren, kann man kaum Eine Seite im Talmud verstehen. Dennoch citirt er Sätze aus dem Talmud, deren Zusammenhang er nicht kennt. Die falschen Anführungen, die Entlehnungen aus verurtheilten Machwerken, den Witz des Stils, die Selbstverwandlung des Sachverständigen in den Rechtsanwalt und den Bolsredner — diese Charakterzüge der im „Reichsherold" publicirten Arbeit widerstrebt es mir ausdrücklich zu beurtheilen. Nur das sei beachtet, daß die Elemente aller gelehrten Methode verleugnet sind: Nichts abzuschreiben von anderen Anführungen, sondern die Quellen überall selbst zu prüfen. Auch die Cautel, welche derselbe Gelehrte anwendet, sei nur wissenschaftlich beurtheilt. Er nimmt als erwiesen an, was Delitzsch Herrn Rohling zugiebt. „Die von mir angeführten Aussprüche stehen ohne Frage im Talmud, und was Fr. Delitzsch dem Prof. Rohling hat einräumen müssen, dürfte (!) sich weder zurücknehmen, noch ermäßigen lassen. Diese Thatsache (!) kommt dem Angeklagten zu Gute." (S. 22.) Angenommen, er citirte wenigstens hier gewissenhaft, ließe nicht die entscheidenden Nachsätze fort: kann denn nicht auch Delitzsch in seiner Kenntniß und seinem Berständniß des Talmud sich irren? Deshalb scheint dieses Gutachten nicht nur einen individuellen Nothstand zu bezeichnen: es ist das Symptom einer allgemeineren Krankheit unserer Zeit. Wo Racenhaß und Verläumdung toben, herrscht die Phrase. Phrase und Vorurtheil wirken epidemisch und stecken unversehens auch die strenge Arbeit der Wissenschaft an. Der Wissenschaft und dem Leben thut Dasselbe Noth: Erfurcht vor der Wahrheit." Wenn wir hier etwas genauer in das Gutachten des Prof. Cohen eingegangen sind, so bewog uns hierzu noch besonders die Wahrnehmung, daß, da die Kenntniß des Talmuds im jüdischen Publikum von Mittel- und Westeuropa sowie von Amerika äußerst dürftig ist, selbst in diesem nicht selten die Frage auftaucht, ob nicht im Talmud Stellen inhumanen Inhalts vorhanden seien. Die Frechheit, mit welcher unsre Hasser solche Dinge behaupten, macht selbst die unkundigen Juden schwankend. Mögen sich also diese beruhigen und, wenn nicht umfänglichere Werke, wenigstens die Broschüre des Prof. Cohen lesen. Die Verfassung des Volkes Israel?) 4. Während des Königthums. Dieser Uebergang von der Republik zur Monarchie bildet eine recht interessante Episode. Samuel, der Richter und Gründer der Prophetenschulen, der in seiner Jugend Israel zum Siege gegen die Philister geführt, war alt geworden, „und er setzte seine Söhne zu Richtern über Israel" (l. Sam. 8, 1). Aber diese entarteten, „nahmen Bestechung und beugten das Recht." Da nun zur selbigen Zeit Ammoniter und Philister von Neuem gegen Israel rückten, erwachte im Volke das Verlangen, einen König zu haben, d. h. einen Gewalthaber, der die ganze Macht des Volkes vereinigte, zu vereinigen das Recht hatte, um die Feinde dauernd abzuwehren. Daß dies der Wille des ganzen Volkes war, geht aus dem Berichte hervor: „Da versammelten sich alle Aeltesten Israels und kamen zu Samuel nach Ramah und sprachen zu ihm: Setze uns nun einen König, uns zu richten wie alle Völker." Die Functionen des Königs verstand das Volk dahin, daß er die höchste Gerichtsbarkeit ausübe und die Steitkräfte gegen den Feind führe. Samuel in seinen theokratischen Vorstellungen und bei den bösen Beispielen, welche die asiatischen Dynasten, die kleinen wie die großen, gaben, war dem Verlangen des Volkes nicht günstig gesinnt. Er sah darin eine i) S. Nr. iS. 16. 18. iS.