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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-06-07 · Heft 23 (7.6.1888) · p. Seite 355

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 23 (7.6.1888)
Date
1888-06-07
Page
Seite 355 (sequence 3)
Language
German
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355 Hammer zu sein, und ebenso in allen Fällen, wo ein Bedürftiger, ein in einer gewissen Zwangslage Befindlicher dir gegenübersteht! Die meisten Menschen sind schwach genug, eine Befriedigung darin zu finden, gegen Andere, wer sie auch seien, den Herrn, den Gebieter, den über sie Hervorragenden zu spielen — er will vielleicht gar nicht wehe thun, und thut es doch gar sehr. In solcher Lage schmerzt denjenigen, der es ertragen mnß, jedes böse Wort, bis er mit der Zeit abgehärtet wird. Längst forderten unsre Weisen, mit einer Wohlthat freundliches Wort und wohlwollende Miene zu verbinden und ihr dadurch das rechte Verdienst vor Menschen und vor Gott zu gewinnen. Aber schon jeder Befehl, jedes Gebot, jedes entscheidende Wort wird zum Hammer und zu spitzem Pfeile, wenn es in eine herrische, abstoßende Form gebracht wird. In der Schrift heißt es: Der Hammer zerschmettert den Felsen (Jerem. 23, 29), aber auch: er befestigt mit Nägeln das Bild, daß es nicht losgeht (10, 4). Hierzwischen haben wir zu wählen. Es ist ein schöner Gedanke, der 1. Kön. 6, 7 zum Ausdruck kommt: als der Tempel auf Morijah aufgebaut wurde, hörte man keinen Hammerschlag; im Steinbruch selbst waren die Steine behauen worden, damit, wenn das Haus Gottes aufgebaut werde, der Hammer zu ruhen habe und sich die Friedensstätte zusammenbaue, ohne an Hammer und Axt zu erinnern. Fürwahr, auch wir können in unsrer Seele einen Friedensbau nicht aufrichten, ohne alle Härte, alles Scharfe, alle Bitterkeit daraus entfernt zu haben. Es kostet dies viel Aufmerksamkeit und manchen Kampf — aber was können wir wohl ohne diese Werthvolles erreichen?! — Ein Gutachten über den Talmud. Am 25. April c. fand, wie wir in Nr. 18 un d 19 berichteten, eine Verhandlung im Landgerichte zu Marburg gegen den Volksschullehrer Fenner wegen Beleidigung der jüdischen Religion statt. Das Gericht hatte zwei Gutachten eingefordert, das eine vom Prof, der orientalischen Sprachen, Di-. De Lagarde zu Göttingen,das andere von Or.Hermann Cohen, ordentl. Prof, der Philosophie an der Universität zu Marburg. Lagarde hat sich schon hinlänglich als entschiedener Antisemit erwiesen, wie er dies namentlich in seinen Auslassungen gegen Zunz — nach dessen Tode — bekundet. Um sein Gutachten zu kennzeichnen, braucht man nur daran zu erinnern, daß der Staatsanwalt selbst dasselbe als jedes wissenschaftlichen Werthes entbehrend und als antisemitisch bezeichnete. Dies ist um so wichtiger, als der Göttinger Professor von sich selbst sagt, daß er den Talmud nicht kenne und nicht gelesen habe und dennoch ein Gutachten über denselben unter eidlicher Versicherung abgiebt. Er kann sich also nur aus Andere berufen und that dies ebenso auf Rohling wie auf Delitzsch — aber er citirt die Stellen mangelhaft und sogar in irriger Weise. Demungeachtet ließ er sein Gutachten in dem antisemitischen „Reichsherold" abdrucken. Es giebt eben eine Verblendung, welche die Leidenschaft hervorruft und in welcher man nicht einsieht, welche Blößen man sich vor der unparteiischen Welt giebt. Anders Prof. vr. Cohen. Nicht allein, daß er sich größter Objektivität befleißigt, sondern er giebt auch genau an, in wieweit er durch Sachkenntniß zu einem Urtheil befähigt sei. Er hat in seiner Jugend zehn Jahre lang den Talmud studirt und auch später von Zeit zu Zeit darin geforscht; er ist deshalb ein Kenner des Talmud, giebt sich aber nicht für einen Fachmann darin aus. Das Gericht erkannte unter mildernden Umständen wegen Jugend und Unerfahrenheit des Angeklagten auf 14 Tage Gefängniß und Tragung der Kosten seitens des Verurtheilten. Der Veröffentlichung des gegnerischen Gutachtens gegenüber war Cohen verpflichtet und genöthigt, auch sein Gutachten zu veröffentlichen, und that dies in einer Broschüre „Die Nächstenliebe im Talmud, ein Gutachten dem königlichen Landgerichte zu Marburg erstattet" (Marburg, Elverth, 1888) mit dem schönen Motto aus dem Talmud, Sabbath 88,2: „Die geplagt werden und nicht plagen, ihre Schmach hören und nicht erwidern, aus Liebe handeln und an Schmerzen sich freuen, diese sind es, die Ihn lieben!" Bemerken wollen wir, daß Prof, vr. Cohen sich durch einige Schriften über Kant, besonders über dessen Ethik, rühmlich bekannt gemacht hat. Wenn er auch nun in diesem Gutachten keine Gelegenheit hatte, vom philosophischen Standpunkte aus den Talmud zu beurtheilen, so erkennt man doch die philosophische Methode, und gerade deshalb ist die Schrift Cohens nicht bloß für Laien, sondern auch für den Fachmann interessant und belehrend. Ist doch der Talmud der Gegenstand eines schon lange währenden Prozesses, in welchem die Wahrheit mit der Verleumdung die Kenntniß mit der Unwissenheit kämpft. Je ferner nun dem großen Publikum die Einsicht in jenes umfangreiche und in fremdem Jdioni verfaßte Werk liegt, und je frecher deshalb Haß und Lüge gegen dasselbe auftreten, desto schwieriger wird es, das vorhandene Vorurtheil zu zerstreuen und den Gegenstand des Streites zu richtiger Beleuchtung zu bringen. Um so willkommener muß uns jeder Schritt sein, der auf dieser Bahn geschieht, und wir wollen deshalb an dieser Stelle eine Uebersicht des Gutachtens geben, indem wir jedoch für alles Detail auf das Schriftchen selbst verweise» und es dringend empfehlen. Die Fragen des Königlichen Landgerichts lauteten: 1) Ob die in dem Talmnd enthaltenen Vorschriften des Glaubens und der Sitten als bindende Gebote für die gläubigen Juden anzusehen sind und eine Beschimpfung des Talmuds als eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft oder einer Einrichtung derselben anzusehen ist. 23*

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