Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 23 (7.6.1888)
- Date
- 1888-06-07
- Page
- Seite 354 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3227717-3227741--45358-3264867- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
354 und auch niemals spielte. Dennoch wurde es von allen Nationen bis zur Gegenwart als Amboß behandelt, und mußte die grausamsten Schläge ertragen. Kaum hatten die wandernden Völkerstämme sich neue Sitze gewonnen und die Cultur des eroberten Landes begonnen, so fing das alte Spiel wieder an: eine Anzahl Herren machten sich zum Hammer und das Volk zu Hörigen, also zum Amboß, und um so empörender, je mehr jene sich aus diesen abscheulichen Verhältnissen einen Rechtszustand bildeten, und je tiefer sie die früher freie Volksmasse hinabdrückten. Als nun der Feudalstaat durch den absoluten abgelöst wurde, ward es etwas besser, aber nicht viel, denn die Krone erhielt die Aristokratie und den Klerus bei ihren Vorrechten und das Volk in seiner fast rechtslosen Lage. Wurden doch unter Ludwig XIV. in Frankreich selbst ganze Provinzen verödet, und noch im vorigen Jahrhundert verkauften deutsche Fürsten ihre Unterthanen als Soldknechte in ferne Welttheile. Dies Alles war nichts als Hammer und Amboß. — Jndeß wäre es abermals ein großer Jrrthum, wenn man glaubte, daß gegen solches Gebühren niemals Protest erhoben, daß eine entgegengesetzte Lehre nicht geltend gemacht worden wäre. Von dem Augenblicke an, wo die alte positive Religion die Forderung aufstellte: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!" und „Dem Rechte, dem Rechte folge nach, damit du lebest!" hat dieses Postulat immer und immer wieder seine Stimme erhoben, die Geister zu erleuchten, die Herrschaft zu gewinnen gesucht. Denn wenn wir oben von dem Verhalten der Völker unter einander sprachen, so ist damit durchaus nicht ausgeschlossen, daß auch im Innern jedes Volkes, auch in dem Verhalten der Individuen zu einander, unser leidiges Schlagwort regiert, vielmehr da erst recht. Macht und Amt, Grundbesitz und Capital, Fabrik und Werkstatt, Handel und Wandel, Schreib- und Schulstube, Alles giebt Gelegenheit, einerseits den Hammer zu spielen, andrerseits den Amboß spielen zu müssen. Hiergegen erhoben sich nun von jeher die Moral und das Recht. Die erstere verlangte, daß Mensch gegen Mensch Liebe und Recht übe, daß Keiner dem Anderen thue, was er nicht will, daß ihm geschehe; das letztere verweigerte der Macht, irgendwie Gewalt zu üben, trat also zum Schutze des Schwächeren gegen den Stärkeren ein, überhaupt gegen jede Begünstigung des Einen vor dem Anderen. Unserem Schlagworte gegenüber machte sich deshalb ein anderes Gleichniß geltend, nämlich von der Wage der Gerechtigkeit mit ihren zwei Schalen und ihrem Zünglein, welches genau angebe, wo und wie weit die Schalen ungleich stehen. Aber allerdings war es mit der Empfindlichkeit dieses Züngleins sehr verschieden bestellt. Es kam selbstverständlich immer darauf an, welche sittliche und welche Rechtsgedanken sich in einem Volke und in einer Zeit entwickelten, um hiernach abzumessen, was und wie viel dem Hammer erlaubt und dem Amboß zuertheilt ward. Allerdings war jedes Rechtsbuch, das ein Volk aufstellte oder das ihm aufgestellt ward, ein Widerspruch gegen alles Hammerspiel; aber im Einzelnen kam es darauf an, welche Rechtsanschauungen in dem Gesetzbuche zur Geltung gekommen. Es ist betrübend genug, wenn wir gewahren, wie oft gerade unter dem Schutze der Gesetzbücher, die von Vorurtheilen und Beschränktheit dictirt waren, der Hammer eine so große Rolle spielte und der Amboß die grausamsten Schläge ertragen mußte. Wer kann aber leugnen, daß dennoch auf diesem Wege die menschliche Gesellschaft sehr große Fortschritte gemacht hat und macht. Seitdem die civilisirten Völker zum Bewußtsein ihres Rechtes auf persönliche Freiheit und auf den unbedingten Rechtsschutz seitens des Staates gelangt sind, und seitdem von der Gesellschaft auch für die Verhältnisse der verschiedenen Klassen unter einander, wie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ein genügender Rechtsschutz, und zwar für beide Seiten, festgestellt und geübt werden muß, seitdem kann es nicht mehr zweifelhaft sein, daß unsrem Schlagworte immer mehr Boden genommen werde. Man hat vielfach über „die Erklärung der Menschenrechte" gespottet, man sucht immer von Neuem die in den Staatsverfassungen garantirten Volksrcchte wieder zu beschränken und geschriebene Paragraphen für ohnmächtig zu erklären. Allein jene behalten schließlich doch die allgemeine Geltung und sind jedenfalls Kundgebungen vom innersten Geiste der Menschheit, der dem Hammer vorschreiben will, was er zu thun, und den Amboß beschränken will in dem, was er zu leiden habe, Alles nach Fug und Recht, und somit unser Schlagwort außer Kraft zu setzen. Jndeß dürfen wir uns mit diesem allgemeinen Tröste über den Fortschritt der Menschheit nicht abfinden wollen. Wenn irgendwo, so gilt hier das Wort Jean Paul's: „Du verlangst nach Reform, vor Allem reformire dich selbst!" Schaffe also den Hammer aus deinen Händen hinweg und fasse mit festem Sinne die Wage der Gerechtigkeit, wo möglich der Liebe. Zunächst ist deine Zunge ein Hammer, der leicht die Ehre und das Glück deines Nächsten zu zerschmettern vermag, wie schon der weise Spruchredner (Spr. 25, 18) sagt: „Hammer, Schwert und spitzer Pfeil ist, wer gegen seinen Nächsten als falscher Zeuge spricht." Aber noch viel öfter ist es der Leichtsinn der Klatschsucht, welcher ohne Bedenken dem guten Rufe seines Nächsten zu nahe tritt und einen Schaden anrichtet, der gar nicht zu übersehen und wegen seiner Verbreitung nicht zurückzunehmen ist. Hier halte zuerst ein und werde gewissenhaft. Hältst du auf deine eigene Ehre, so halte noch mehr auf die deines Nächsten, der meist nicht im Stande ist, sich zu vertheidigen und deshalb wehrlos zum Amboß wird. Dann, in alle» Verhältnissen, wo du der Vorgesetzte, Andere die dir Untergebenen sind — bis auf die Thiere, die in deinem Besitz — hüte dich, um deines Heiles wie um ihres Wohles willen,