Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 21 (24.5.1888)
- Date
- 1888-05-24
- Page
- Seite 331 (sequence 11)
- Language
- German
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331 im Ausblicke aus die Zukunft etwas skeptische Erwartungen weckt. Schon der gesetzliche Zwang; gerade aus der Mitte dieser Männer und zwar nur darum, weil sie die einzigen österreichischen Staatsbürger, die „Azile b’ne jisroel“ auszuwählen und auf den curulischen Stuhl zu setzen, wird ein immerdauerndes Mißbehagen erzeugen, das um so berechtigter sein wird, als andere Mitglieder, deren Wiege in Ungarn gestanden, an Werth und Bedeutung so überragen können. Man gebe nicht den wohlfeilen Rath, die Ungarn sollen Oesterreicher werden, denn das ist leichter gesagt, als ausführbar. Tie Commune der steiermärkischen Landeshauptstadt giebt dem „Ausländer", und als solcher gilt der Ungar, die politische Zuständigkeit, von welcher die Aufnahme in den Staatsverband bedingt ist, nicht leicht, und hat erst neulich mehrere gut situirte und ansehnliche Bewerber zurückgewiesen. Es wird bei solcher Sachlage nur ein Ausweg bleiben. Die Leitung der Gemeinde wird, wie das bisher auch hier und in anderen größeren Gemeinden der Fall ist, zwei Körperschaften anheimgegeben werden müssen, von denen die eine mit minimalen Mitgliedern den Vorstand und die andere mit zahlreichen Mitgliedern den Aus^ schuß oder die Repräsentanz bilden wird. Jene Gesetzesbestimmung bezieht sich nur auf den Vorstand. Dieser wird, wie ich glaube, aus zwei Personen bestehen dürfen, welche vielleicht monatlich abwechselnd die Gemeindegeschäfte leiten werden. Solche zwei Vorsteher, deren Machtkreis überdies statutenmäßige Beschränkung erhalten müßte, dürften sich auch hier unter den österreichischen Staatsbürgern vorfinden. Es bleibt nur die Frage: wie, wenn unter den wenigen Staatsbürgern die noch wenigeren Fähigen und Würdigen die Annahme der Wahl verweigern? Im Uebrigen ist nicht ausgeschlossen, daß der hiesige Statthalter, der unserer Gemeinde Wohlwollen entgegenträgt, einen Ausweg eröffnet, auf dem Gesetz und faktische Verhältnisse gleiche Berücksichtigung finden. Pest, 6. Mai. (Privatmitth.) Die hiesige Chewra- Kadischa, welche unstreitig zu den größten und bestorganisirten derartiger Vereine gehört, erfreut sich auch im Auslande eines wohlverdienten Rufes. Ihr Wirken und das Resultat ihrer Wirksamkeit bleiben sich zwar von Jahr zu Jahr gleich, mit dem allerdings sehr wesentlichen Unterschiede, daß Angesichts der seit Jahren stets zunehmenden Verarmung und der in jeglicher Gestalt auftretenden Noth unter einem großen Theile unserer israelitischen Bevölkerung, in demselben Maße auch die Auf- und Ausgaben der Chewra- Kadischa immer größere Dimensionen annehmen. Wie der eben erschienene Jahresbericht pro 1887 ausweist, hat die Chewra - Kadischa auch im verflossenen Jahre, entsprechend ihrer heiligen Mission, soweit es nur die ihr zur Verfügung stehenden Mittel gestatteten, vollauf ihre Pflicht gethan, indem sie zahlreichen Familien, die in diesen schweren Zeiten mit Noth und Entbehrung kämpften, Hilfe und Beistand brachte; so manchen Familienvater, der auf seinem Krankenlager über das Schicksal der Seinigen mit Verzweiflung gerungen, hat sie aufgerichtet und seiner Familie wiedergegeben und in Fällen, wo der Tod unerbittlich war, hat sie getrachtet, die Thränen der Wittwen und Waisen zu trocknen und ihnen nach Kräften beizustehen. Zur Unterstützung an hier wohnende arme Hauskranke und Beistellung von Krankenwärtern zu denselben, sowie an sonstige dürftige Familien und Einzelne sind in verschiedenen Beträgen bis zur Höhe von 15 fl. und in wöchentlichen Unterstützungsbeträgen von je 10 fl., — 14837 fl. vertheilt worden. Ferner sind an verschämte arme Kranke und an verschämte arme Familien theilweise zur Begründung irgend einer bescheidenen Existenz in Beträgen von 20 bis 100 fl., 4318 fl. vertheilt worden, dazu kommt sodann der Beitrag zur Erhaltung des Jsrael-Spitales sammt den Kosten für Armenärzte und Gratis-Medicamente den armen Hauskranken, als 80 pCt. des unbedeckten Spitalbedarfs 11617 fl. 13 kr. Im Siechenhause fanden im verflossenen Jahre Aufnahme: durch die ersten zwei Monate 30 Stiftlinge, durch sechs Monate 29 und durch vier Monate theils 27, theils 28 Stiftlinge und betrugen die Erhaltungskosten desselben 10,19? fl. 41 kr. Die Anzahl der Verstorbenen, die im vergangenen Jahre durch die Chewra-Kadischa zur Erde bestattet wurden, war 1809, um 99 weniger als im Vorjahre, und zwar hier zuständige in ihren Wohnungen Verstorbene 1355 und die aus anderen Orten hierher Gebrachten und aus den Spitälern übernommenen 454. Dem Alter und Geschlechte nach zeigen sich folgende Ziffern: Erwachsene sind gestorben 877, nämlich 498 Männer und 379 Frauen, Kinder von 1 Monat bis 14 Jahre alt 628, nämlich 325 Knaben, 303 Mädchen, und endlich 304 Kinder beiderlei Geschlechts weniger als 1 Monat alt. Von diesen 1809 Verstorbenen sind nach 603 Verstorbenen die Leichenbestattungs Gebühren zur Chewra-Kadischa voll bezahlt worden, für 192 Verstorbene sind die Gebühren auf die Hälfte und den dritten Theil ermäßigt worden und 1014 Verstorbene, 549 Erwachsene und 465 Kinder sind mit einem Kostenaufwaud aus der Chewra-Kadischa-Cassa im Betrage von 10,882 fl. gratis beerdigt worden. In den verschiedenen Heilanstalten, zumeist fremde, hier verstorbene Israeliten, sind zur Gratis-Beerdigung übernommen worden 451 Leichen. Auf Grund der am 9. März stattgefundenen Revision!und des richtig befundenen Rechnungsabschlusses Pro 1887 betrugen die ordentl. Verwaltungs-Einnahmen 105,074 fl. 96 kr., dagegen die ordentl. Verwaltungs-Ausgaben 102,547 fl. 61 kr., somit resultirte ein Verwaltungs-Ueberschuß von 21*