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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-05-24 · Heft 21 (24.5.1888) · p. Seite 328

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 21 (24.5.1888)
Date
1888-05-24
Page
Seite 328 (sequence 8)
Language
German
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328 %eiUA\v<fy/>\xac ^xac^Cqm. Deutschland. Berlin, 11. Mai. Zum Ausschluß der Juden von der deutschen Genossenschaft für freiwillige Krankenpflege im Kriege unter Verantwortung des Centralcomitos der deutschen Vereine vom Rothen Kreuz wird der „Freis. Ztg." aus ihrem Leserkreis noch mitgetheilt, daß der geschäftssührende Ausschuß des Berliner Kreisverbandes dieser antisemitischen Genossenschaft freiwilliger Krankenpfleger am schwarzen Brett der Berliner Universität an die Studentenschaft der Friedrich Wilhelms-Universität unter dem Zeichen des rothen Kreuzes einen Aufruf hat anschlogen lassen. In demselben heißt es von der Genossenschaft u. A., daß dieselbe ein „nationales christliches Werk" bezwecke, nämlich Jünglinge aller Stände zur Pflege aller Verwundeten für den Kriegsfall zu sammeln und auszubilden. Zu den Mitgliedern des Ausschusses, welche diesen exclusiven confessionellen Ausruf unterzeichnet haben, gehören die Herren Professoren v. Treitschke, v. Bardeleben, Curtius, v. Bergmann, Delbrück, Koser, Dernburg, Kosack und Andere. An der Universität Göttingen haben bekanntlich die medicinischen Universitätslehrer es abgelehnt, die Mitglieder dieser Genossenschaft wegen des exclusiven antisemitischen Charakters derselben in der freiwilligen Krankenpflege zu unterrichten. In Berlin unterzeichnen nicht bloß bekannte Antisemiten, wie v. Treitschke, diesen Aufruf, sondern auch solche Universitätslehrer, von denen wir dies bisher nicht für möglich gehalten hätten. Berlin, 11. Mai. (Privatmitth.) Dieser Tage fand die Generalversammlung der Vereinsmitglieder für die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums statt. Gegenstände der Tagesordnung waren der Verwaltungsbericht des Curatoriums, welcher von der Versammlung mit Zustimmung entgegengenommen wurde; dann ertheilte dieselbe den Rechnungen der Anstalt Decharge und zuletzt wurden die statutenmäßig ausscheidenden drei Mitglieder, die Herren Commerzienrath Jsaac Simon, Rechtsanwalt vr. Landau und vr. Ludwig Philippson wieder gewählt. Zu bemerken ist noch, daß der Fabrikbesitzer Herr Adolf Ginsberg als immerwährendes Mitglied eingetreten ist. — Baron von Cohn in Dessau, Hofbanquier des Kaisers Wilhelm, ist nunmehr auch von dem Kaiser Friedrich zum Hosbanquier ernannt worden. Das Schreiben, womit Kaiser Friedrich seinen Entschluß kundgiebt, ist nach der „Magd. Ztg." in den schmeichelhaftesten Ausdrücken abgefaßt, erkennt die bisherigen Verdienste des Herrn v. Cohn an und spricht die Hoffnung auf eine gleiche Wahrnehmung seiner Interessen aus. Das betreffende Schriftstück war begleitet von einem Geschenk, einer prachtvollen Vase. Stettin, im Mai. Ueber einen Beleidigungsproceß, welcher kürzlich vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Stettin verhandelt wurde, entnehmen wir einem Bericht der „R. St. Ztg." Folgendes: Am 9. Mai v. I. hielt Herr Liebermann von Sonnenberg in Wolff's Saal einen Vortrag über „Die Judenfrage im Allgemeinen", und einen zweiten über „Die sogenannte Deutsche Reichsbank, privilegirte Actien- Gesellschaft von und für Juden". Ueber den ersten brachte die „Pomm. Reichsp." einen Bericht, nach welchem der Redner ausgeführt habe, daß überall in der Verwaltung sich der unheilvolle Einfluß des Judenthums geltend mache. Selbst die Minister würden durch die in den Ministerien als Räthe angesteüten „getauften" Juden daran gewöhnt, die Dinge durch die jüdische Brille zu betrachten. Die deutsche Rechtspflege könne dadurch nicht gewinnen, daß das jüdische Element im Richterstande das christliche um das Acht- bis Zehnfache benachtheilige. Des weiteren führt der Bericht noch schmähende Bemerkungen des Vortragenden über jüdische und nichtjüdische freisinnige Abgeordnete an. Ueber den zweiten Vortrag bemerkt die „Pomm. Reichspost", daß er nach der gleichbetitelten Broschüre des volkswirthschaftlichen Schriftstellers vr. Perrot und dem im „Cultnrkampf" erschienenen Artikel „Bon der Reichsbank" bearbeitet sei. Nach der „Reichspost" soll der Inhalt gewesen sein: Die Reichsbank sei eine mit den ausgedehntesten Privilegien ausgestattete Privat-Actiengesellschaft unter Oberaufsicht und Leitung des Staates. Sie arbeite einzig und allein im Interesse der Börse und ihrer Matadore, der Juden. Bei ihrer Gründung durch die Parlamentsjuden Lasker, Bamberger und Sonnemann hätten die Minister Delbrück, Camphausen und Geheimrath Michaelis treulich geholfen. Dieselbe hätte denn auch, nachdem sie ins Leben getreten, den Erwartungen unserer Finanzkünstler völlig entsprochen, und zwar noch besser, als die unverschämtesten jüdischen Goldträume sie hätten ausmalen können u. s. w. Auf Grund dieser Berichte erhob die Staatsanwaltschaft gegen Liebermann Anklage wegen wissentlicher Behauptung entstellter Thatsachen; zweitens gegen den Redacteur Malkewitz wegen Veröffentlichung wahrheitswidriger Behauptungen. Liebermann giebt an, in seinen Vorträgen nur Thatsachen behauptet zu haben» die er für wahr halten mußte. Dagegen entspreche der Bericht in der „Pomm. Reichspost" durchaus nicht dem, auch nicht dem Sinne nach, was er wirklich gesagt habe; der ganze Artikel sei ein einziges Mißverständniß. Er habe einen zutreffenden Bericht seines Bortrages an das „Reichsgeld-Monopol" geschickt, wo derselbe auch abgedruckt sei. Einen wahrheitsgetreuen Bericht habe er auch dem Redakteur Malkewitz angeboten, der jedoch erwidert habe, sein Berichterstatter Eifer-

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