Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 20 (17.5.1888)
- Date
- 1888-05-17
- Page
- Seite 318 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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318 Ja Du, der Menschheit zweite Lieb' und Wonne, Wer fühlte nicht mit Dir Dein Weh' und Leid, Das selbst umschleiert uns die Frühlingssonne, Die wir erhofft nach langer Winterszeit! Wie klang so herrlich, was Du hast verkündet, Vom Schmerzenslager in Dein Land hinaus! Ein eh'rnes Denkmal hat es Dir gegründet Und Freud' und Licht gebracht in jedes Haus. Und könnt' den Drachen auch es nicht besiegen, Des Kaisers Wort hat Balsam uns gereicht: Wir können nimmer nun dem Feind erliegen, Denn endlich wird er's fühlen doch und — weicht. Ja, war' gekommen es im Sturmesbrausen, Es hätte schnell vielleicht auch ihn bekehrt; Doch kam's, wie einst der Herr, im „sanften Sausen", Und Menschenliebe hat's die Welt gelehrt. Die hohe Lehre zwar sie steht geschrieben, Jahrtausende bereits im Buch der Welt: Doch ach! versiegelt ist dies ja geblieben, Für Biele, die für heilig wohl man hält! Doch Dir, mein Kaiser, soll dies Lied ja gelten, D'rum wendet ab es sich von Schlangenbrut, Zu Ihm, der thronet über Himmelszelte», Empfehlend Dich nun Seiner Gnad' und Hirt. O inög's gefallen Ihm, herabzublicken Nus unsers Kaisers Schmerzenslager doch, Und Rettung Ihm, dem Märtyrer, zu schicken, Der groß als Held, als Dulder größer noch! O lvollc schützen unfern Heldenkaiser Und Ihm verleihen neue Lebenskraft, Der sich gezeigt hat als ein wahrhaft Weiser Und leidend selbst, alltäglich Gutes schafft. Erbalt' Ihm auch die Häupter seiner Lieben, Die ach! so hart betroffen vom Geschick; Und ist dem Sänger noch ein Wunsch verblieben, So wär's für dieses Lied Sein Beifallsblick. Leipzig. David Mer. Aus -er Praxis. Bon L. S. V. Es ist hinlänglich bekannt, daß wir Juden irgend ein Einmischen des Rabbiners in Familien- und persönliche Verhältnisse nicht mögen und eines solchen ganz ungewöhnt sind. Wir haben keine Vermittelung zwischen Gott und den Menschen durch den Priester, keine Beichte, und zum Sterbenden wird die bez. Brüderschaft, nicht aber der Rabbiner gerufen. So sind Trauungen, Beschneidung und Leichenbegängniß die einzigen amtlichen Berührungen des Rabbiners mit dem Familienleben, höchstens kommen noch Sühueversuche bei der beabsichtigten Trennung von Ehegatten hinzu. Wesentlich gefördert wurde dieses Verhältniß durch die Lebensweise der früheren Rabbiner. Sie verbrachten ihre Tage bei ihren Folianten in ihren Klausen und auf dem Lehrstuhle vor ihren Schülern. Sie hatten in der Regel gar keine Kenntniß des weltlichen Lebens» und dies bewirkte, daß die Mitglieder ihrer Gemeinde bei aller ihrer Verehrung vor der Gelehrsamkeit und Frömmigkeit ihres Rabbi diesen durchaus nicht aufsuchten, um sich in schwierigen Lagen Raths zu erholen. Es kommt daher lediglich auf die Persönlichkeit des Rabbiners gegenwärtig an, auf das Ansehen, das er sich zu erwerben, auf die Meinung, die er über sich hervorzurufen versteht, ob sein Zusammenhang mit den Gemeindemitgliedern ein engerer oder ein loserer werde. Jndeß hat er dennoch ein Mittel in Händen, um sich die besondere Gunst oder Liebe der Familien zu erwerben, das ist der Eifer, welchen er für die Jugend seiner Gemeinde hinsichtlich ihres religiösen Unterrichts und ihrer Förderung überhaupt entfaltet. Für nichts sind jüdische Eltern empfänglicher, als für den Fleiß und die Innigkeit, welche sie für das Beste ihrer Kinder verwendet sehen. Ich halte deshalb für eine der heiligsten Pflichten und zugleich für eine dringende Forderung pastoraler Klugheit, daß der Rabbiner sich mit wärmster Hingebung dem Religionsunterrichte widme. Ich bemerke mit Befriedigung, daß diese Ansicht in den letzten Jahrzehnten sich bei den amtirenden Rabbinern viel mehr verbreitet hat, als es früher der Fall war, wo nicht wenige Rabbiner es gewissermaßen unter ihrer Würde hielten, der jüngeren Jugend Unterricht zu ertheilen. Der jüdische Religionsunterricht hat mit großen Schwierigkeiten zu rechnen. Da er in den meisten Staaten keiner gesetzlichen Bestimmung unterliegt sondern dem freien Willen der Eltern überlassen ist, kommt es, zumal in den größeren Gemeinden, allzu häufig vor, daß nicht wenige Eltern ihre Kinder dem Religionsunterrichte entziehen oder erst in späteren Jahren der Schulpflichtigkeit übergeben und auf das regelmäßige Einhalten der Unterrichtsstunden kein Gewicht legen. Es ist einsichtlich, daß dies nicht bloß das Resultat des Unterrichtes bei diesen