Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 20 (17.5.1888)
- Date
- 1888-05-17
- Page
- Seite 311 (sequence 7)
- Language
- German
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311 reichs zu einem auf den sittlichen Fundamenten des Christenthums aufgebauten Staate. Der Angeklagte kam in derartige Erregung, daß sich der Präsident zu einer Ermahnung veranlaßt sah. Um 83/4 Uhr war auch der Vertheidiger Schönerer^ mit seinem Plaidoyer zu Ende und der Gerichtshof zog sich zur Urtheitsschöpfung zurück. Um diese Zeit konnte man sowohl in der Alserstraße, als auch in der Landesgerichtsstraße Hunderte von promenirenden Menschen, durchwegs Anhänger Schönerer's, bemerken, die mit dessen Freunden, welche den Gerichtssaal und den Korridor füllten, in lebhaftestem Kontakt standen. Die Antisemiten und Deutsch- Nationalen waren bereit, ihren Führer und Beschützer zu empfangen. Das Landesgericht und die Polizei hatten Alles vorgekehrt, um jede zu laut werdende Straßendemonstration zu vereiteln oder sofort zu unterdrücken. Um lO1^ Uhr kehrte der Gerichtshof in den Saal zurück. Präsident Holzinger verkündete das Urtheil, laut welchem Schönerer des Verbrechens der Gewaltthätigkeit und der Uebertretung der Wachebeleidigung schuldig.befunden und demnach zu vier Monaten schweren Kerkers, verschärft mit zwei Fasttagen in jedem Monat und zum Adelsverlust verurtheilt wird. Gerstgrasser wurde gleichfalls des Verbrechens der Gewaltthätigkeit schuldig erkannt und zu zwei Monaten schweren Kerkers verurtheilt. Aus der Begründung des Urtheils führen wir an: Der Gerichtshof hat als erwiesen angenommen, daß in der Nacht vom 8. auf den 9. März Schönerer mit noch 27 Begleitern aus Skoda's Restauration in den Steyrer Hof gegangen ist, und daß er sich dort in das Redaktionslokal des „Tgbl." begeben hat, daß dort von dem Angeklagten der Befehl „Thüren besetzen" an seine Begleiter ergangen ist, und daß er dann folgende Rede gehalten hat: „Hier seht Ihr sie, diese Schandblattjuden bei ihrer Arbeit. Sie haben uns schon viel angethan, daß sie aber nicht einmal den Tod des erlauchten deutschen Kaisers abwarten können, verletzt uns in unseren heiligsten Gefühlen. Das dulden wir nicht. Der Tag der Rache ist gekommen, nun wird der erste Schritt gemacht. Juden, auf die Knie! Abbitte leisten!" Der Gerichtshof hat ferner als erwiesen angenommen, daß der Angeklagte damals an der rechten Hand über dem Handschuh einen Schlagring hatte und einen Stock, welcher mit einem Bleiknopf versehen war, also eine Waffe bei sich gehabt hat. Daß die Worte: „Schlagt sie nieder!" gebraucht worden sind, hat der Gerichtshof als erwiesen nicht angenommen, allein er hat aus dem Auftreten des Angeklagten, aus seinem ganzen Benehmen, aus der Aeußerung, die er zur Telegraphistin gemacht hat: „Halt's Maul!" Ferner aus der Aeußerung: „Wir verschonen auch die Judenweiber nicht!" die Ueberzeugung gewonnen, daß der Angeklagte in diesem Augenblicke nicht nur die Absicht gehabt hat, Gewalt anzuwenden, sondern daß in seiner Haltung auch die Aufforderung zur Gewaltthätigkeit an seine Genossen geschehen ist. Die harmlose Darstellung seitens der Entlastungszeugen wird wohl widerlegt dadurch daß die Behauptung, man habe sich nur in die Redaktion begeben, um sich zu erkundigen, mit den nachfolgenden Ereignissen selbst, wie sie von Seite des Angeklagten zugegeben werden, nicht übereinstimmt, daß überhaupt die Absendung der Deputation von 28 Personen nicht das geeignete Mittel ist, um sich lediglich eine aus Gefälligkeit zu erhaltende Auskunft zu verschaffen. Uebrigens wird diese Absicht auch durch die Aussage des Entlastungszeugen Kietaibl, wenigstens in der Voruntersuchung beleuchtet, welcher selbst zugegeben hat, es sei beschlossen worden, der allgemeinen Entrüstung durch ein allgemeines Erscheinen im Redaktionslokale Ausdruck zu geben. Fügt man nun bei, daß kurze Zeit vorher seitens des Angeklagten eine Rede gehalten worden ist, welche geendet hat: „Es wird der Tag gepriesen werden, wo die Schonzeit für die jüdischen Journalisten vorüber ist", so kann als erwiesen angenommen werden, daß der Angeklagte sich deshalb in das Redaktionslokal verfügt hat, um dort Gewalt und Gehässigkeiten gegen die Besitzer dieser Lokalitäten auszuüben. Nun ging der Gerichtspräsident zu juristischen Erörterungen über, wonach in diesem Thatbestande alle Merkmale der Verletzung des Strafgesetzes enthalten sind. Gleich nach der Urtheilsverkündigung meldete Schönerer's Vertheidiger die Nichtigkeitsbeschwerde an. Wird dieselbe zurückgewiesen, so verliert Schönerer nicht bloß das Mandat zum Reichsrath, sondern auch die Wählbarkeit auf fünf Jahre. Die Antisemiten und Deutsch-Nationalen, die sich mit einander verquickt haben, hatten dafür gesorgt, daß sich vor dem Gerichtspalaste eine hoch erregte Menge versammelt hatte. Als Schönerer heraustrat und ein Comfortable bestieg, spannten ihm seine Anhänger unter tausendfachem Hochrufe das Droschkenpferd aus und fuhren ihn nach seinem Hause?) Man sang die „Wacht am Rhein" und „Deutschland, Deutschland über Alles"', was in der Hauptstadt des österreichischen Kaiserstaates gewiß eine eigenthümliche Erscheinung ist. Jndeß verlief Alles ruhig. Die Justizwache zerstreute ohne Mühe vor dem Gerichtslokale die angestaute Menge und bald war es in den Straßen Wiens ruhig. — Wie gesagt, die Appellation ist angesagt und es kann zwei Monate dauern, *) Wir erinnern uns hierbei einer Berliner Anekdole aus früherer Zeit. Eine Sängerin hatte auf dem Theater in Charlottenburg gastirt. Als sie nach Berlin zurückfahren wollte, spannten einige Dandys die Pferde aus. Angelangt an der Chausseezoll,tätte in der Mitte des Weges machen sie Halt. Der Beamte tritt heraus; sie fragen ihn: Was haben wir zu zahlen? Ec sieht auf die Tariftafel und sagt: „Hier steht der Tarif für Pferde, Rinder rc. - aber keiner für -- Esel. Sie können Yassiren".