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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-05-17 · Heft 20 (17.5.1888) · p. Seite 306

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 20 (17.5.1888)
Date
1888-05-17
Page
Seite 306 (sequence 2)
Language
German
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306 Belgien, Holland und Italien der Fall gewesen war. Kaum aber war nach der Schlacht bei Leipzig das Königreich Westfalen zusammengebrochen, als den Juden ihre Gleichberechtigung wieder genommen und sie in den status quo ante zurückversetzt wurden. So auch in Italien unter der neuen Herrschaft der Oesterreicher und nach der Wiedereinsetzung des Papstes und der alten Dynastien. Vierunddreißig Jahre mußten verfließen und revolutionäre Erschütterungen eintreten, ehe das Princip der Gleichberechtigung aller Confessionen zu verfassungsmäßiger Anerkennung gelangte. Doch auch nach dieser Zeit erfuhr das Princip in seiner Ausführung lange Zeit wesentliche Beschränkungen, und in der jüngsten Gegenwart erfährt es wiederum die heftigsten Anfechtungen. In dem Antisemitismus muß man einen vulgären und einen feineren unterscheiden. Jener giebt sich in den brutalsten Angriffen gegen die Juden kund, und scheut selbst Mißhandlungen, ja Plünderung und Todtschlag nicht. Der feinere besteht wesentlich in der Gesinnung und trachtet danach, die diese Abgaben mehr zu erheben oder erheben zu lassen, widrigenfalls sie alle Schäden und Kosten ersetzen, auch als solche, die sich der Erpressungen schuldig gemacht hatten, gerichtlich verfolgt werden sollten. Artikel 4 und 5 desselben Dekrets bestimmten: „Die Juden können, ohne wie vormals einer besonderen Erlaubniß zu bedürfen, sich verheirathen, für die Erziehung ihrer Kinder und deren Etablissement sorgen, ihnen ihre Güter abtreten, jedoch unter der Verpflichtnng, bei diesen verschiedenen Handlungen nach den Vorschriften des Code Napoleon sich zu richten. Es steht ihnen gleichfalls frei, in jeder Stadt oder an jedem anderen beliebigen Orte sich niederzulassen und daselbst ihren Handel einzurichten, vorausgesetzt, daß sie der Municipalobrigkeit davon gehörige Anzeige machen, und die Zunft- und Handwerker-Verordnungen, worin sie wünschen ausgenommen zu werden, beobachten. Am 9. Februar empfing Jerome Deputationen der „jüdischen Nation" aus allen Departements in Cassel. Simeon waren dieselben Tags vorher durch den Geheimen Finanzrath Israel Jacobsohn aus Seesen im Braunschweigischen präsentirt worden. Fürstenstein stellte sie ohne irgend welche Ceremonien dem König vor, was Napoleon tadelte. Jacobsohn sprach bei der Gelegenheit Folgendes: „Ihnen, Sire, verdanken es unsere so sehr gekränkten Stämme, daß sie nun bald wieder ruhig athmen können, und die Gesänge von Zion werden auf Westfalens Gebirgen in lauten Tönen erschallen. Sire, der Ewige hat Helden die Lenkung unseres Schicksals anvertraut, und schon sind Sie dem Cyrus im Wohlthun gleichgekammen, dessen hohen Ruhm Sie bald noch übertreffen werden." Jerome antwortete unter anderem darauf: „Es wird mir eine Freude sein, wenn Sie mir tapfere Krieger für mein Heer, treue Diener für den Staat als gute Bürger liefern." Am ir. Febr. beging die Judenschaft ein Dankfest in ihrem Tempel zu Cassel für das ihnen durch die Constitution ertheilte Bürgerrecht. Die Minister, Staatsräthe, Präfecten und vorzüglichsten Geistlichen der Stadt waren gegenwärtig. Löb Meyer-Berlin, der ehemalige hessische Landesrabbiuer, hielt eine Rede in französischer, Jacobsohn in deutscher Sprache. Es wurde der Segen über den König gesprochen und eine Stiftung von 3000 Frcs. für Arme aller Confessionen gemacht. Während die übrigen Confessionen ihre weltlichen Verfassungen im allgemeinen beibehielten, stellte sich nach Freigebung der Juden die Nothwendigkeit der Errichtung eines Consistoriums und die Bestellung von Syndiken zur Aufsicht über den jüdischen Gottesdienst heraus, damit derselbe „nicht mit der Gesetzgebung und derjenigen öffentlichen Moral in Widerspruch stehe, welche de Richtschnur aller Menschen sein muß und aus ihnen eine einzige politische Gesellschaft bilden wird." (31. März 1808.) Präsident dieses Consistoriums wurde der obengenannte Jacobsohn, welcher als Hosbanquier Jeromes ohnehin Berücksichtigung verdiente." Juden aus allen socialen und staatlichen Stellungen, die sie durch eine aufrichtige Tendenz nach cultureller und nationaler Bildung erlangt haben, wieder zu verdrängen. — Unsere Leser mögen es uns nun gestatten, sie nach Belgien und dessen Hauptstadt zu versetzen. Sowohl als es noch mit Holland vereinigt war, als auch da es sich von diesem frei und zu einem selbständigen Staate gemacht hatte, hat es die völlige Gleichstellung aller Confessionen treu bewahrt. Von jenem groben Antisemitismus hat es sich, zu seinem Lobe sei es gesagt, durchaus frei gehalten, und als einige verkommene Subjecte Versuche machen wollten, dieses einträchtige Verhältniß zu stören, mißlangen diese gänzlich. Daß aber jener feinere Antisemitismus auch hier vorhanden ist, zeigte sich jüngst. Doch hat er hier ganz andere Ursachen. Außer daß in Belgien zwei einander fremde Nationalitäten, die flämische und die wallonische, vorhanden sind, spalten sich die Belgier in zwei feindliche Parteien: die Klerikalen und die Freidenker. Daß die klerikale Partei nicht geringzählig ist, zeigte sich bei den letzten Wahlen, in welchen sie die Majorität und hiermit die Regierung erlangten. Die Schwäche der entgegengesetzten Partei besteht wesentlich in ihrer Spaltung, in gemäßigt Liberale, Doctrinäre genannt, und Radikale, zwei Fractionen, die sich unter einander nicht minder heftig bekämpfen, wie sie gemeinsam gegen die Klerikalen agiren. Gemeinsam den beiden liberalen Parteien ifldieFeindschaft gegen alle positive Religion, der grobe Atheismus, der in ihnen obherrscht, und hierin unterscheiden sich die Gemäßigten und die Radikalen nur wenig. Man hat dies namentlich in Brüssel an der Ausscheidung des Religionsunterrichtes aus den öffentlichen Schulen und an der Beseitigung der confessionellen Friedhöfe gesehen. Wurde doch der sel. Joseph Oppenheim, der Jahrzehnte lang Mitglied des Provinzialrathes war, nicht wieder gewählt, weil er für den jüdischen Friedhof eingetreten war. Hieraus erfolgt, daß man dem Judenthume nicht weniger als dem Protestantismus und Katholicismus feindlich gesinnt ist und deshalb die Juden als Bekenner des ersteren scheel ansieht, während man sie als Mitbürger betrachtet und schätzt. — Zweierlei nehmen deshalb die „Freidenker" zum Angriffspunkt, um das Ansehen der Religion zu untergraben: die Bibel und zwar zunächst die h. Schrift Israels, das sog. Alte Testament, und zu diesem Zwecke den Rayenfanatismus, die Unterscheidung zwischen Ariern und Semiten. Wir sagen „Fanatismus", denn dieser erglüht in der Brust des „Freidenkers" ganz so wie in der eines zelotischen Klerikalen, des katholischen wie des protestantischen. Von „Menschheit", Wesen und Interessen derselben, von „Humanität" keine Spur. Man reißt das Menschengeschlecht in Rayen auseinander, die sich geistig vollständig von einander unterscheiden und in aller Ewigkeit streng verschieden bleiben sollen! Die menschliche Psyche wird in Typen

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