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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-05-10 · Heft 19 (10.5.1888) · p. Seite 301

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 19 (10.5.1888)
Date
1888-05-10
Page
Seite 301 (sequence 13)
Language
German
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301 fessionellen Gegensätze am Ende des vorigen und am Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts viel weniger scharf waren, als sie es gegenwärtig sind. Als nach dem Edicte Joseph II. vom 26. Juni 1784 die Parochie von St.-Gudule genöthigt war, ihren Friedhof außerhalb der Stadt zu verlegen, bewahrte sie gewisse Abtheilungen für die Beerdigung der Protestanten und der Juden aller Parochien. Derselbe Leichenwagen brachte die Tobten der Protestanten und Juden zu ihren Grüften, und, was noch bezeichnender ist, die Todesfälle der Protestanten und Juden wurden in die Kirchenbücher von St.-Gudule ganz so wie die der Katholiken und zwar der Reihenfolge nach einregistrirt. Man sieht, der consessionelle Friede waltete damals zwischen Katholiken, Protestanten und Juden. Die weitere interessante Geschichte der confessionellen Friedhöfe, besonders des jüdischen, und wie dann die radicale Stadtverwaltung von Brüssel die jüdische Gemeinde nöthigte, zu einer benachbarten Ortschaft (Uccle) ihre Zuflucht zu nehmen, ist hinlänglich bekannt. Der Verf. sieht sich aus allen Vorgängen zu dem Schlüsse berechtigt: die belgischen Israeliten haben bewiesen, daß ihre Gesetze und Sitten in keinem Gegensätze zu den Gesetzen und Sitten ihrer Mitbürger stehen, daß ihre Dogmen sich vollkommen mit den bürgerlichen Gesetzen vertragen, unter welchen sie leben, und daß für sie die Achtung vor dem Gesetze und die Unterordnung unter das Gesetz die erste und nachdrücklichste der bürgerlichen Pflichten ist." Es bezieht sich dies insonders auf den Beschluß des israelitischen Consistoriums, die synagogalen Gebräuche, auch an den Gräbern solcher Personen von den jüdischen Geistlichen vollziehen zu lassen, deren Leichen auf dem allgemeinen Friedhof bestattet werden, und nicht minder bei Juden, welche sich zu der Partei der „Freidenker" gezählt hatten. — Der Andrang holländischer armer Juden nach Brüssel veranlaßte den Verein zu der Bestimmung, daß er seine Unterstützungen nur denen gewähre, welche bereits drei Jahre in Brüssel wohnhaft wären. Selbstverständlich sind Durchreisende hiervon ausgeschlossen. — Der Artikel bespricht alsdann die Darlehnscasse, wobei er Gelegenheit nimmt, aus einer Reihe von Schrift- und Talmudstellen zu erweisen, daß das Judenthum jede Art des Wuchers verbietet. Die Verwaltung dieser Darlehnscasse erscheint ihm um so musterhafter, als sie so gut wie gar keine Kosten macht. Bekanntlich lehrt die Statistik, daß ein viel größerer Procentsatz der neugeborenen Kinder bei den Juden am Leben bleibt als bei den Bekennern anderer Religionen. Eine Ursache hiervon findet der Verf. in der sorgfältigeren Behandlung der Schwangeren und der neugeborenen Kinder, für welche in Brüssel ein besonderer Frauenverein eine vorzügliche Fürsorge trifft. Im Jahre 1871 gründete Baron Moritz v. Hirsch eine israelitische Waisenanstalt in Brüssel, welche die jüdischen Waisen Belgiens, aber auch einige aus der Türkei verpflegt und erzieht. Sie ist gegenwärtig von 15 Waisen besucht. Wegen dieser geringen Zahl sind die Ausnahmen verhältnißmäßig beträchtlich. Durchschnittlich kommen auf jeden Zögling täglich 2 Frcs. 90 Cent. Wie für die Waisen, so wird auch für die bedürftigen Greise gesorgt durch ein gut erhaltenes Asyl, welches jetzt II Greise beherbergt. Nicht minder besteht ein Verein für Ausstattung armer Bräute und außerdem wirken mehrere besondere Stiftungen und Unterstützungsvereine auf Gegenseitigkeit. Somit war wohl der Verfasser berechtigt, die Ausübung der werkthätigen Liebe, wie sie bei den Brüsseler Israeliten stattfindet, rühmend anzuerkennen. Italien. Rom, 29. April. (Privatmitth.) Mit Recht lenken Sie die Aufmerksamkeit auf die bevorstehende Conferenz der Großmächte in Madrid, einen neuen Vertrag mit Marokko über vie Schutzverhältnisse abzuschließen. Es besteht dabei die Gefahr, daß ein großer Theil der in diesem noch immer barbarischen Staate wohnhaften Israeliten, welche bis jetzt unter dem Schutze einer der Großmächte standen, nunmehr der marokkanischen Willkür und dem Fanatismus der Bewohner preisgegeben werde. Der Präses der hiesigen Cultusgemeinde, der hochgeachtete Alatri, wandte sich deshalb an den Ministerpräsidenten Crispi. In Folge dessen gab letzterer dem Bevollmächtigten Italiens die Instruction, jedenfalls auf Sicherungsmaßregeln für die Israeliten in Marokko nachdrücklich einzutreten. Zugleich antwortete ec Herrn Alatri, daß Italiens Bemühungen zu Gunsten der Juden in Marokko nur dann Erfolg haben könnten, wenn sich auch andere Mächte Italien anschlössen. Er versicherte zugleich, daß er hierfür Schritte thun werde. Bekanntlich werden auch die Anglo-Jevvisli Association und die Alliance isr. univ. desfallsige Gesuche, resp. Denkschriften, an die betr. Conferenz richten. Rußland. London, 28. April. Der „Daily News" wird aus Petersburg gemeldet, daß die Juden aus Helsingfors ausgewiesen werden; die finnische Presse protestire dagegen. Von der russischen Grenze, 26. April, wird der „Voss. Ztg." geschrieben: Die im vorigen Jahre von der russischen Regierung angeordnete Beschränkung der deutschen Israeliten in Betreff ihrer geschäftlichen Thätigkeit in Russisch-Polen ist jetzt ganz unerwartet auch auf ihre Wohnsitzverhältnisse ausgedehnt worden. Ein geschäftlicher Betrieb war ihnen seit vorigem Jahre nur gestattet, wenn sie naturalisirt und in eine Kaufmannsgilde ausgenommen waren. Als Bedingung der Naturalisation war aber der Uebertritt zur griechischen Kirche oder zur Secte der Deisten vorgeschrieben. Dies hat

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