Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 19 (10.5.1888)
- Date
- 1888-05-10
- Page
- Seite 293 (sequence 5)
- Language
- German
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293 beah war eine Schandthat geschehen, welche ganz Israel empörte. Sie verletzte insonders das altgeheiligte Gastrecht. Es bekundete sich also hierbei, daß das sittliche Gefühl in den Israeliten stark genug war, um ganz Israel unter die Waffen zu rufen. Man verlangte von Benjamin, zu welchem Stamme Gibeah gehörte, die Bewohner dieser Stadt, welche jene Schandthat verübt, zu bestrafen. Hier regte sich in Benjamin der trotzige Stammesgeist: man verweigerte den Strafvollzug. „Da zogen aus alle Söhne Israels, und es versammelte sich die Gemeinde wie Ein Mann". Zu dem Kampfe selbst wurde nur ein Stamm durch das Loos bestimmt, nämlich Juda. Dieser wurde aber von Benjamin geschlagen, und hierauf vereinten sich alle Stämme (20, 30), und Benjamin wurde bis auf 600 Mann vernichtet. Doch konnten die Israeliten den Gedanken nicht ertragen, daß ein Stamm aus ihrer Mitte verschwinden solle und man gewährte den übrig gebliebenen Benjaminiten die Mittel, um sich allmählig wieder zu erholen. — Am Anfang des ersten Buches Samuels finden wir als Richter den hochbetagten Hohenpriester Eli, von dessen früherer Wirksamkeit und wie er, der einzige Priester, zum Richteramte gelangt sei, wir keine Kunde haben. Er hatte nicht die Kraft, seinen beiden entarteten Söhnen Halt zu gebieten und ließ sogar die Bundeslade dem Heiligthume entnehmen und mit in den Krieg gegen die Philister führen. Seine beiden Söhne fielen in der Schlacht, die Bundeslade gerieth in die Hände der Feinde und Eli starb vor Schreck bei der Nachricht. An seine Stelle trat Samuel, welcher bereits Ruf und Anerkennung als Prophet in Israel erlangt hatte. Bekanntlich hat Samuel die Prophetenschulen begründet. Wir sehen also nach einem Priester einen Propheten als Richter erscheinen. Samuel lag seinem Amte eifrigst ob. Es wird uns berichtet (1. Sam. 7, 26): Samuel wanderte Jahr für Jahr und bereiste in der Runde Beth-El und Gilga! und Mizpah und richtete Israel an allen diesen Orten, und kehrte dann zurück nach Ramah, denn dort war sein Haus und dort richtete er Israel. Von anderen Richtern wissen wir solche Rundreisen nicht; während Deborah unter der Palme saß und das Volk zu ihr wanderte, suchte Samuel das Volk in den verschiedenen Gegenden des Landes auf, um Recht zu sprechen und die Angelegenheiten des Volkes zu ordnen — jedenfalls eine schöne Entwickelung des Richteramtes. Außerdem führte er Israel zum Siege gegen die Philister. Aber auch er wurde alt und schwach, und seine Söhne mißbrauchten sein Ansehen, vielfaches Unrecht zu üben, und die Feinde von Außen drangen bald hier, bald dort ein, z. B. die Ammoniter. Das Gefühl der Schwäche und des Zerfalls breitete sich deshalb im Volke aus; das Bedürfniß, die Stammesabsonderung zu überwinden und die Kraft des gesammten Volkes nach Außen und nach Innen zum gemeinsamen Zweck der Erhaltung und der Freiheit schuf sich in den Geistern immer mehr Raum, und so drängte das Volk auf den widerstrebenden Samuel ein, einen König zu wählen, der das ganze Volk leite und regiere. Erwägt man, daß bei anderen Völkern das Königthum durch den Ehrgeiz einer mächtigen Persönlichkeit eingeführt wurde, während in Israel umgekehrt das Volk einen König verlangte, ohne daß dafür eine bestimmte Person vorhanden gewesen wäre, daß es also hier die politische Idee war, welche über den republikanischen Zerfall hinausdrängte, so kann man hierin nur eine bedeutsame politische Entwickelung des Volkes erkennen. Das Volk hatte in sich den eingewurzelten Geist der Stammesabsonderung überwunden und nicht weniger die Theorie von dem unmittelbaren Königthume Gottes über Israel, durch Samuel, der einer so allgemeinen Verehrung genoß, vertreten, zu besiegen. Allerdings fand in Israel hiermit der entgegengesetzte Entwickelungsgang als bei anderen Völkern statt. Die griechischen Stämme, so wie die Römer, schafften das ursprüngliche Königthum ab und gingen zur Republik über: in Israel war die republikanische Verfassung die ursprüngliche und vom Gesetze beabsichtigte, aber die politischen Verhältnisse drängten darauf, das Königthum an die Stelle zu setzen, um durch dasselbe den Bestand des Volkes zu sichern. Es war dies eine freie politische Entwickelung und hatte seinen wesentlichen Grund darin, daß Israel keine aggressive Tendenz hatte, sondern sich nur gegen die vielen benachbarten Feinde zu vertheidigen suchte, und auf diesem Wege die Herstellung einer genügenden Kriegsmacht nicht hatte. Unter j den angegebenen Umständen, namentlich daß die Verfassungsänderung nicht durch eine Persönlichkeit und ihre Partei, sondern im Widerspruch mit einer solchen, also gewissermaßen auf abstraktem Wege herbeigeführt worden, ist der! Üebergang von der Republik zur Monarchie das Zeugniß einer ernsten politischen Entwickelung. Das Weitere im nächsten Artikel. Hiermit hatte also die Richterzeit, die fast vier Jahrhunderte angehalten, ihren Abschluß erreicht. Was sie auch an politischen und sozialen Schwächen an sich getragen, obschon sie das Volk ohne politischen und ohne religiösen Mittelpunkt gelassen, so bewahrte sich in derselben dennoch das Bewußtsein der nationalen Gemeinschaft und trotz aller Verirrungen die religiöse Lehre und die Anbetung des einzigen Gottes im Allgemeinen. — Was die anderweitigen mosaischen Institutionen betrifft, so tritt das Collegium der 50 Aeltesten, welches unter Josua thätig war, nach dem Tode seiner früheren Mitglieder in den Hintergrund, und nur einmal erscheinen „die Aeltesten der Gemeinde" als berathende Versammlung, da nämlich, wo es galt, den Weg zu finden, auf welchem man den übrig gebliebenen Mannen Benjamins gestatten könne, sich wieder Weiber zur Ehe zu erwerben (21, 16). Einige Male werden die „Aeltesten der