Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 19 (10.5.1888)
- Date
- 1888-05-10
- Page
- Seite 291 (sequence 3)
- Language
- German
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291 tive an dessen Stelle setzen will. — Der Widerspruch, in welchen sich die beiden Principien in ihrer Berufung auf die Natur versetzen, zeigt schon von vornherein die Einseitigkeit beider, also ihre Unrichtigkeit in ihrer Begründung. In Wirklichkeit hat die Natur das Individuum auf sich selbst gestellt, zugleich aber als Glied der Gesammtheit sowohl der Gattung als auch des ganzen Kreises der Lebewesen, in welchem es existirt, eingeordnet. Dies beweisen die Geburt, die Ernährung und die Fortpflanzung, welche das Individuum ohne die Gemeinschaft mit der Gattung und mit anderen Arten der organischen Wesen nicht ausführen könnte. Vermöchten doch selbst die Larven nicht zu bestehen, wenn nicht diejenigen Individuen, von welchen sie herrühren, und die ihr kurzes Dasein beendet haben, sie da niedergelegt hätten, wo sie ihre erste Nahrung finden. Hiermit ist also entschieden, j daß die Natur das Individuum durchaus nicht allein auf, sich selbst gestellt, sondern zugleich auf die Gemeinschaft an-1 gewiesen hat. — Hiermit ist die richtige Anschauung sichergestellt, und zwar die, welche der Mensch durch die ganze Entwickelung verfolgte, die er bisher seit seinem ersten Auftreten auf der Erdoberfläche verfolgte, von welcher er sich, ohne sich selbst dem Untergange zu weihen, nicht lostrennen kann, die mit seinem ganzen Wesen identisch ist. Das Individuum hat allerdings für sich selbst zu sorgen, seiner Selbsterhaltung und seiner Entwickelung obzuliegen, hierzu auf materiellem, wie geistigem Boden seine Kräfte zu entfalten und zu verwenden. Aber zugleich hat er sich als ein Glied eines Ganzen, einer Gesammtheit anzusehen, theure Pflichten gegen diese zu übernehmen, und falls es nothwendig, Gut und Blut für dieselbe, für ihren Bestand und ihre Wohlfahrt einzusetzen. Doch nicht bloß für die Gesammtheit, auch für Andere, die seiner Mithilfe, seines Beistandes bedürfen, und dies in engeren oder weiteren Kreisen. Mit großer Sinnigkeit schreibt daher unsre heilige Urkunde vor: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst." Sie erkennt also das Natürliche und die Pflicht der Selbsterhaltung an, verlangt aber in Fällen der Noth, daß wir dasselbe für unsere Mitmenschen thun sollen, was wir für uns thun, dieselbe Liebe für sie hegen wie für uns selbst. — So weit wir die Geschichte der Menschheit überschauen, sehen wir den Individualismus und den Socialismus mit einander im Kampfe. Der Despotismus ist nichts als eine Form des Socialismus, in welcher er, die Macht der Gesellschaft in einer Hand coucentrirt, sich die willkürliche Verfügung über das Gut und das Leben der Unterthanen anmaßt, die Individuen bedeuten ihm nur Sklaven, rechtlose Dinge. Hiergegen strebten höher begabte Völker nach der möglichst großen persönlichen Freiheit, wodurch eben das Individuum zum vollsten Rechte gelangen sollte. Hierbei erfuhr man aber stets, daß dieses Streben schließlich zur Auflösung der Gesellschaft, zum Ruine des Staates führte, welcher bald die Beute eines Eroberers wurde, den nationalen Bestand vernichtete. Mitten durch diesen Kampf schreitet die Menschheit vorwärts, um einen Ausgleich zwischen den Rechten des Individuums und den Rechten der Gesellschaft zu finden. Was wir in der modernen Zeit eine Verfassung nennen, ist nichts Anderes als die Fixirung eines solchen Ausgleiches. Allmälig kommt man zu der Aufklärung, daß es ebenso wenig eine Unbeschränktheit der persönlichen Freiheit, wie eine Unbegrenztheic der Rechte der Gesellschaft geben könne und dürfe. Nehmen wir ein Beispiel: Die Redefreiheit ist ein Recht des Individuums, aber es muß einen Schutz gegen den Mißbrauch derselben geben, um nicht andere Individuen und die gesammte Gesellschaft schweren Schädigungen auszusetzen. Dieser Schutz wird vom Staate im Strafgesetze festgestellt. Es kann nun diese Begrenzung, inwieweit sie gehen dürfe, Streitfragen unterliegen, an sich aber wird Niemand sie bestreiten wollen. — Auf weitere Schlußfolgerungen können wir hier nicht eingehen. Es genügt uns, wenn wir die Verirrungen und Gefahren jener beiden Principien dargelegt, wenn wir in jedem von uns das Bewußtsein der Wohlthat der Sittlichkeitsprincipien, des Rechtsgefühls und der Nächstenliebe abermals wachgerufen und den festen Entschluß gestärkt haben, mit gleichen Kräften für unser eigenes Wohl wie für das Heil der Gesammtheit und für das Beste unsrer Nebenmenschen zu streben. Ja, dies ist allein der Weg, auf welchem wir und die Gesammtheit zu gedeihlichen Zielen gelangen und in unsrem Erdeuleben unsre wahre Aufgabe erfüllen können. Die Verfassung des Volkes Israel. 3. Zu Josua's und der Richter Zeit. (Fortsetzung.) Zuerst geriethen die Israeliten unter die drückende Herrschaft der Aramäer, bis Othniel erstand, die Aramäer besiegte und Israel befreite. Er war ein naher Verwandter des tapferen Caleb, und vielleicht hat er hierdurch das Ansehen erlangt, um israelitische Streiter um sich zu sammeln. Er wurde als Richter anerkannt und behauptete diese Würde 40 Jahre (Richter 3, 0). Hierauf wurde Israel von Moab in Verbindung mit Ammon und Amalek besiegt und unterdrückt, bis Ehud aus dem Stamme Benjamin den Kampf gegen sie er öffnete. Er vollbrachte für seine eigene Person die Tödtung des Königs von Moab, versammelte hierauf ein Heer besonders aus dem Stamme Ephraim und schlug die Moabiter, und Israel, hatte Ruhe 80 Jahre (3, 15). Ihm folgte Schamgar gegen die Philister. Wodurch er zur Richterwürde gelangte, deutet die Schrift dadurch an, daß 13*