Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1888)
- Date
- 1888-05-03
- Page
- Seite 287 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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287 bringt. An erster Stelle ist sie daher die fruchttragende Erde Egyptens, welche vom Nile befruchtet der jährlichen Aussaat Gedeihen schenkt. Am Himmel ist sie das Siriusgestirn, dessen erstes Erscheinen in der Sonnennähe um die Zeit der Sonnenwende den Egyptern den nahenden Zeitpunkt der eintretenden Nilschwelle und der bevorstehenden Fruchtbarkeit des kommenden Jahres im Voraus verkündete und aus demselben Grunde der zunehmende Mond, dessen Strahlen bereits nach dem ältesten Volksglauben eine fruchttreibende Kraft ausüben sollten. Die Göttin Nephthys, das letzte Glied der Götterneunheit verhielt sich zu Set, ihrem Gemähte, wie Isis zum Osiris. Wie Isis den Anfang des entstehenden Daseins symbolisch darzustellen bestimmt war, so erschien Nephthys als das Ende desselben, doch nicht, wie Set, als die eigentliche Ursache, sondern als die freundlich-milde Natur, welche das Vergangene, Abgestorbene in ihrem Schooße empfängt, um es für ein neues Dasein vorzubereiten." Wer, der diese Darstellung des gründlichen Forschers liest, kann wohl noch die Meinung hegen, daß die mosaische Lehre aus dem Egypticismus entsprungen sei oder auch nur einige Elemente aus ihm gezogen habe? Vielmehr muß sich ihm die Ueberzeugung aufdrängen, daß jene düs gerade Gegentheil von diesem enthalte. Der reine Monotheismus, von welchem alle mythologischen Göttergestalten fern gehalten und verurtheilt werden, das strengste Verbot jeder Darstellung der Gottheit in sichtbarer Gestalt, die Lehre von der Unendlichkeit, Ewigkeit und Unkörperlichkeit Gottes, die einfache naturgemäße Schöpfungsgeschichte — alles dies ist ein so entschiedener Widerspruch gegen die oben dargestellte Mythologie der Egypter, daß an eine Vergleichung derselben gar nicht gedacht werden kann. Wir wollen zum Schluß nur noch unsere Leser daran erinnern, daß wir eine gleiche Gegensätzlichlichkeit gegen das egyptische Wesen in vielen mosaischen Gesetzen und Institutionen nachgewiesen haben. Letzte Zeitungsnachrichten. Marburg, 25. April. Vor dem hiesigen Landgericht kam heute die Anklage gegen den hiesigen Bolksschullehrer Ferdinand Fenner wegen Beschimpfung der jüdischen Religion zur Verhandlung. Den Vorsitz führte Herr Landgerichtsdirector Dahlmann, die Staatsanwaltschaft vertrat Erster Staatsanwalt Bertram. Der Gerichtshof hatte den Prof. Lagarde-Göttingen (als Antisemit bekannt, wie er sich in Schriften ausgesprochen, die einst lebhafte Polemik hervorriefen. Red. d. A. Ztg. d. Jnd.) und Prof. Cohen- Marburg (ordentl. Prof, der Philosophie) zu Sachverständigen j ernannt; von der Staatsanwaltschaft wurde in gleicher Eigenschaft Provinzial Rabbiner vr. Munk geladen; der Gerichtshof lehnte indessen den letzteren als befangen ab (vr. Munk hatte Strafantrag gegen Fenner erstattet) ebenso des vr. Hirsch Hildesheimer. Bei Eintritt in die Verhandlung dehnte der Staatsanwalt die weitere Anklage wegen öffentlicher Beleidigung des jüdischen Cultusvorstehers aus. Fenner, evang., Lehrer der Marburger Bürgerschule, soll am 5. December 1886 im nahen Marbach eine Rede gehalten haben, worin er sagte: „Die meisten von Ihnen werden wissen, daß der Talmud das Gesetz der Juden ist, und daß in demselben steht: das Gesetz Mosis gilt nur von Juden zum anderen, auf die Gojim hat es keinen Bezug, die dürfen sie bestehlen, betrügen u. s. w. Nun geben Sie Acht, meine Herren! Ein guter Jude thut, was im Talmud steht, dann ist er in unseren Augen ein Schuft, thut er es nicht, ist er in den Augen der Juden ein Schuft. Ein Schuft ist er auf alle Fälle." Heute behauptet er, es sei ihm nicht eingefallen, die Juden mit der jüdischen Religionsgesellschaft zu identificiren. Auch habe er nicht gesagt, das und das stehe im Talmud, sondern wenn das im Talmud stehe, so sei das so schrecklich, daß man nicht begreifen könne, wie die Juden noch geduldet werden. Er habe noch nie daran gedacht, daß der Talmud ein jüdisches Religionsbuch sei, und das auch nie gehört. Eine ganze Reihe von nichtjüdischen Zeugen bekundet, daß Fenner so sich ausgedrückt habe, wie die Anklage behauptet. Der antisemitische Reichstagsabgeordnete vr. Böckel hingegen unterstützt die Aussagen Fenners. Böckel sagt weiter, Talmudjude, Reformjude oder getaufter Jude sei vollständig gleichgültig, für ihn fei die Judenfrage eine nationale, eine sociale Frage. Provinzial - Rabbiner vr. Munk erklärt: Zu der Denunciation bei der Schulbehörde habe er sich veranlaßt gesehen, weil die Kinder der jüdischen Schule von den Kindern der Bürgerschule durch Schimpfworte und Schläge arg belästigt wurden. Der Antrag des Staatsanwalts, den Zeugen zu vernehmen, ob etwas Derartiges, wie Angeklagter gesagt hat, im Talmud stehe, wird vom Gerichtshof abgelchnt. — Der Präsident läßt zunächst das Gutachten des Prof. Paul de Lagarde in Göttingen verlesen. Zwei Fragen waren ihm vorgelegt worden: 1) ob die in dem Talmud enthaltenen Vorschriften des Glaubens und der Sitte als bindendes Gebot für den gläubigen Juden anzusehen und eine Beschimpfung des Talmud als eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft und eine Einrichtung derselben zu betrachten ist, 2) ob im Talmud steht: Das Gesetz Mosis u. s. w. (wie Angeklagter anführte). Die erste Frage wird in dem Gutachten verneint. Zur zweiten Frage heißt es: Es sei nichts zu finden, wonach dem Juden gestattet ist, den Nichtjuden zu betrügen, wenn auch die Sitten- oder Rechtslehre des mosaischen Gesetzes vor dem Forum christlicher Moral nicht bestehen könne, und zwar noch weniger als diejenige des Talmud. In dem Gutachten tritt übrigens der antisemitische Standpunkt des Sachverständigen ziemlich deutlich hervor. Sachverständiger Prof. Cohen bestritt den wissenschaftlichen Charakter des Gutachtens Lagarde's. Alle die-'