Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1888)
- Date
- 1888-05-03
- Page
- Seite 288 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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288 jenigen, welche die noachidischen Verbote halten (Mord, Blutschande, Götzendienst u. s. w.), seien den Israeliten im Talmud absolut gleichgestellt. Die Frage, ob eine der inkriminirten Stelle ähnliche im Talmud stehe, verneinte der Sachverständige absolut; einer reservatio mentalis beim Eid sei durchaus verboten. Redner erörtert die Bedeutung des Talmud für die verschiedenen Gebiete des jüdischen Lebens; eine Beschimpfung des Talmud ist eine Beschimpfung jeder Einrichtung der jüdischen Religionsgesellschaft; wenn man vom Talmud sage, er erlaube, die Nichtjuden zu betrügen, so ist das eine Beschimpfung der Juden. — Nach längerer Pause wurde die Sitzung wieder ausgenommen. Staatsanwalt Bertram hielt die Anklage vollständig aufrecht; er wies auf die Unerfahrenheit und Leichtfertigkeit, sowie auf die Verwerflichkeit der antisemitischen Agitation hin. Mit scharfen Worten kritisirte der Staatsanwalt das Gutachten des Prof, de Lagarde. Dasselbe gestehe zwar zu, daß der berüchtigte Satz von der Zulässigkeit des Betruges der Christen nicht im Talmud stehe; der ganze Ton des Gutachtens aber, welches jeglicher Würde und jeglichen Anstriches einer gelehrten Forschung und Untersuchung entbehre, zeige, daß der Verfasser durchaus Antisemit sei. Es handele sich hier um eine anerkannte Religionsgenossenschaft, die geschützt werden muß. Ihre Rechte werden von Kaiser und Reich geschirmt, sie müssen von Hohen und Niederen geachtet werden, ob sie Beamte oder etwas Anderes sind. Der Staatsanwalt kennzeichnet hierauf den Rayenhaß in seiner Verwerflichkeit, bezeichnet als erschwerend, daß Angeklagter unschuldigen Kindern Judenhaß beigebracht habe, anders als strafmildernd Fenner's Unersahrenheit. Der Strafantrag geht auf 3 Monate Gefängniß wegen Religionsbeschimpfung und Beleidigung, falls aber nur auf Beleidigung erkannt werden sollte, auf 6 Wochen Gefängniß. — Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Martin-Cassel, meinte, über die Berechtigung des Antisemitismus könne man streiten, das gehöre indeß nicht zur Sache. Auch er erkannte an, daß Lagarde's Gutachten nicht objectiv sei, dasselbe sei aber mit Cohen's Gutachten der Fall; auch über dieses lasse sich streiten. — Der Vertheidiger beantragt Freisprechung. Der Angeklagte hat nichts weiter zu erinnern, als daß er dagegen protestirt, als ob er je die Kinder antisemitisch beeinflußt habe; im Gegentheil habe er öfters Kinder bestraft, weil sie jüdische Kinder geschimpft und geschlagen haben. — Das Urtheil wird Mittwoch, den 2. Mai, II Uhr Vormittags, publicirt werden. Bekanntmachung. Der dahier verstorbene SalomonOettinger hat ein Kapital gestiftet, dessen Zinsertrag zur Ausstattung armer Mädchen aus seiner Familie und der seiner verstorbenen Ehefrau, Mathilde, geb. Dettelbach, mit je 942 M. 86 Pf. (550 fl.) verwendet werden soll; die betreffenden Mädchen sollen das 18. Lebensjahr vollendet und das 40. nicht überschritten haben. Anspruchsberechtigte werden hiermit aufgesordert, ihre Anmeldungen unter Vorlage legaler Zeugnisse über Alter, sittlich religiöses Betragen, Armut und Verwandtschaftsgrad binnen 6 Wochen bei uns einzureichen. Gailingen (Baden) den 22. April 1888. Die Salomon Oettirrger'sche Stiftungs-Verwaltung: Adolf Griiggenlieim. (Jeder Anfrage wolle 10 Pf.-Marke für Rückantwort beigelegt werden.) Die Mitglieder des D^eins „Freunde der Taubstummen Iedide Ilmim" werden hierdurch zu der am 2 7. Mai d. I. Nachmittags Uhr, im „Hotel zum Kronprinzen" Hierselbst stattfindenden Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Berichterstattung über die Wirksamkeit des Vereins, 2. Rechenschaftsbericht des Rendanten, 3. Antrag des Vorstandes auf Abänderung des ß 10 des Status, 4. Vereinsangelegenheiten. Aürstenwalde, im April 1888. Der Vorstand. Anzeigen. Jsr.Töchter-Pensionatu.Höhere Unterrichts-Anstalt. Gegründet 1864. — Aufnahme von Zöglingen zu jeder Zeit. — Prospekte auf Wunsch. Frau Direktor Therese Gronau, Berlin, Hindersinstr. 11, Köuigsplatz. Israelitischses Penfrorrat» zur Ausbild. jung. Mädchen u. für Schulpflichtige v. Frau Alma Silbermann, gepr. Lehrerin, Berlin W., Magdeburgers^. 36. Die Stelle eines des Internats für die israelit. Zöglinge der hiesigen Lehrerseminarien, welche bisher nebenamtlich verwaltet wurde, soll auf nächsten Herbst durch einen akademisch oder seminarisch gebildeten Lehrer besetzt werden, welcher zur Ertheilung des Unterrichts an die Zöglinge in den Religionsfächern und im Cantorat sowie auch zu einiger Mitwirkung bei den Verwaltungsgeschästen der diesseitigen Behörde befähigt sein muß. Neben freier Wohnung wird einAnfangsgehaltvon2000M. und für die zu übernehmende Verköstigung der Zöglinge (dermalen 8) eine ausreichende besondere Vergütung gewährt. [8-294 Meldungen sind' unter eingehender Darlegung des seitherigen Lebensganges u. unter Anschluß der einschlägigen Nachweise binnen! 4 Wochen bei uns einzureichen. Karlsruhe, den 19. April 1888. Großhrrzoglicher Gbrrrat der Israeliten. Der Ministerial-Kommissär. Levüervr. Geprüfte Lehrerin welche dre Erziehung von 4 Kindern (5 bis 9 Jahren) selbstständig zu leiten hat, wird zum baldigen Eintritt gewünscht. Aachen. Geschw. Alsberg. Im Verlage der Hahn'schen Buchhandlung in Hannover ist soeben erschienen: HMW Ml mit Kcdetc» für Anfänger, die schon deutsch lesen können. Herausgegeben von Di'. Theodor Krancr, Direktor der jüdischen Lehrerbildungsanstalt, gr. 8. 1888. geh. 50 Pf. gebunden 60 Pf. Leitfaden zum Uebersetzen der Thora mit anschließender hebräischer Sprachlehre. Für die Mittelstufe bearbeitet von Dr. Theodor Kroner, Direktor der jüdischen Lehrerbildungsanstalt. Erstes Heft gr. 8. 1888. geh. 80 Pf. geb. 90 Ps. Berichtigung. Nr. 16, S. 248, 2. Spalte, Z. 11 v. u. muß es heißen: Geiger nie als Berf. der „Geschichte der Juden in Berlin". Verlag von Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. — Druck von Greßner & Schramm in Leipzig. Verantwortlicher Redaeteur Di. L. Philippson.