Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-05-03 · Heft 18 (3.5.1888) · p. Seite 277

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 18 (3.5.1888)
Date
1888-05-03
Page
Seite 277 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3227717-3227736--45276-3264780
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

277 war, daß jeder Stamm in Geschlechter mriDB'D, jedes Geschlecht in Familien ovo zerfiel, letztere selbstverständlich Männer o^in und Frauen befassend ^). — Hierzu nur noch die Bemerkung, daß wiederholt Josua dem Gesetze gemäß verbietet, den Priestern und Leviten außer den ihnen zugewiesenen Städten irgend ein Grundeigenthum zu geben, so daß diese eben durch das ganze Land zerstreut wohnten. Hierdurch waren sie um so mehr von den Zehnten, Erstlingen und Opfergaben des Volkes abhängig, welche von diesem nicht eingezogen, sondern dargebracht wurden; außerdem waren die Anhäufung „zur todten Hand", die Spenden von Grundbesitz an die Priester und damit auch Erbschleicherei abgeschnitten. Das wiederholte Betonen dieses Verbotes zeigt klar, daß jeder Priestermacht und Priesterherrschaft scharf entgegengetreten sein sollte. Andererseits war im ganzen Lande keine Familie ohne ihr Erbbesitzthum7). Nach dem Tode Josuas war Niemand da, der ihn ersetzen konnte; die Aeltesten, die seinen Rath gebildet hatten, übten noch eine Zeit lang Einfluß auf das Volk aus, dann verschwand auch diese Autorität. Hiermit begann die Jünglingszeit des Volkes Israel, welche, wie eine solche Epoche bei jedem Volke zu thun pflegt, Naivität und Heroismus, Rohheit und zielloses Streben bethätigte, und erst nach langer Zeit schwerer Prüfung das dem Untergange nahe Volk zu einer neuen Richtung führte, nämlich aus dem Zerfall zu einer politischen und religiösen Centralisatiön. Jeder Stamm besteht für sich und denkt nur an seine eigenen Interessen. Nur gelegentlich verbinden sich einige Stämme gegen den gemeinsamen Feind. Dadurch war es auch den meisten Stämmen nicht möglich, ihr ganzes Gebiet von den eingeborenen Völkerschaften frei zu machen, so daß die Israeliten mit den ihnen feindlichen Stämmen gemischt lebten, diese entweder frohnpstichtig machten oder sich mit ihnen verschwägerten, oder in beständigem Kampfe lagen. So war alles dazu angethan, den benachbarten Feinden es nicht allzu schwer zu machen, die Israeliten zeitweise zu bewältigen, sie zu beherrschen oder ihnen doch schwere Lasten aufzubürden. Solcher Zustand Pflegte nach kürzerer oder längerer Zeit einen unternehmenden Mann zu erwecken, der sich an die Spitze kriegerisch gesinnter Männer stellte und mit ihnen den jeweiligen Feind besiegte und Israel wieder befreite. Ein solcher Mann war hierdurch zum „Richter des Volkes" geworden, welcher theils das Volk gegen die Feinde anführte, theils dasselbe in den inneren Angelegenheiten richtete. Dies ist der Charakter des ganzen Zeitraums, und es ist nur zu verwundern, daß sich bei all' dem eingetretenen Zerfall die Nation und, wenn auch oft entstellt, die Religion erhielt. — Man kann hier fragen, warum Moses sich damit begnügte, die Institution des „Richters" und dessen Funktionen anzudeuten, ohne zu bestimmen, daß ein solcher vorhanden sein müsse und auf welche Weise er gewählt werden solle. Wohl mag er gehofft haben, daß bei der Eroberung des Landes ein thatkräftiger und einsichtsvoller Mann sich Hervorthun werde, welchen Josua zu seinem Nachfolger einsetzen könnte, wie er es mit diesem gethan. So aber sprach er von nichts weiter, als von „dem Richter, der zur Zeit sein wird". Man kann diese Frage um so eher aufwcrfen, als er für Religion und Cultus ein dauerndes Organ in der Familie Aarons und dem Stamm Levi aufgestellt hat. Gerade hierin aber scheint uns die Antwort zu liegen. Moses scheuete ein politisches Amt, eine mit großen Vollmachten versehene politische Stelle zu schaffen, welche einerseits nach immer größerer und befestigterer Herrschaft streben, womöglich nach der Erblichkeit der Würde trachten, andrerseits die Eifersucht der Stämme gegen den Stamm, aus welchem der Richter erstanden, erregen werde. So überließ er diese wichtige Frage der weiteren Entwickelung und concedirte nur das Königthum, wenn die Dinge anders nicht mehr erträglich wären. — Hieraus ergab sich, daß an die Wahl eines obersten Richters mit der doppelten Funktion, im Frieden die Verwaltung und Rechtspflege zu üben, im Kriege ein Heer zu versammeln und anzuführen, nach dem Tode eines vorangegangenen Richters nicht zu denken war. Vielmehr kam es darauf an, daß, wenn der Feind zu drückend, sein Joch unerträglich ward, ein heldenmüthiger Mann erstand, welcher das Volk zu den Waffen rief und den Feind besiegte, worauf er als Richter anerkannt wurde und als solcher bis zu seinem Tode fungirte. Bisweilen waren dies Männer, wie Ehud, die den Kampf gegen den Feind durch eine eigene That begannen oder sonst sich, wie Gideon, durch ein Vorgehen im Interesse des Volkes oder der Religion bekannt gemacht hatten. In der Regel besaßen diese Männer ihre Autorität nur in diesen oder jenen Stämmen, je nach der Lage der Feinde, gegen welche sie gestritten, im Süden, Westen oder Norden, weshalb auch von einigen Exegeten angenommen wird, daß bisweilen einige der von der Schrift genannten Richter gleichzeitig bestanden. Doch kommen wir nun zu der Betrachtung der einzelnen Thatsachen. (Forts, folgt.) Wohlthiitige Werke. IV. Aus Berlin schreibt man: Der am 9. März d. I. verstorbene Sanitätsrath vr. Bernhard Bamberger hatte während seiner langen ärztlichen Thätigkeit Hierselbst auch als Menschenfreund sich verdient gemacht. Seinem werkthätigen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.