Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1888)
- Date
- 1888-05-03
- Page
- Seite 276 (sequence 4)
- Language
- German
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276 Uebung der Gerechtigkeit ein: „Gerechtigkeit, Gerechtigkeit jage nach, auf daß Du lebest!" (5. Mos. 16. 20) und brandmarkt Bestechung und Berücksichtigung der Person. Wie heftig wenden sich die Propheten gegen die, welche das Recht beugen und das Recht der Schwächeren hintansetzen. Doch geschriebene Gesetze schützen hiervor nicht. Auf den Geist eines Volkes, auf die in ihm herrschende Sittlichkeit und Gesinnung, kommt es an. Hierin liegt denn auch der Weg zur Besserung. Die Entwickelung, die Ausbreitung und Vertiefung des sittlichen Geistes in allen Schichten und Gliedern des Volkes muß das Ziel aller Bestrebungen sein. Das Gegentheil rächt sich schwer und hat den Untergang mächtiger Nationen, gewaltiger Staaten herbeigeführt oder doch beschleunigt. Vor Allem muß das Rechtsgefühl des Volkes nicht verletzt, nicht unterwühlt, religiöse, politische und sociale Leidenschaften, Partei- und Klassenhaß, Jnteressenkampf dürfen in ihm nicht geweckt und gepflegt werden. Jedermann muß nach dem Rechte streben und was ihm an Macht zusteht, dem Recht gemäß und für das Recht verwenden. (Fortsetzung folgt.) Die Verfassung des Volkes Israel. 3- 3» Josua's und der Richter Zeit. Josua, der sich bereits in früheren Schlachten und als treu bewährt, ward von Moses eingesetzt. In allen seinen Zügen erweist er sich als ganz der Idee entsprechend, welche sich Moses von dem obersten „Richter" an der Spitze des Volkes gemacht. Er war glücklicher Feldherr und brachte als solcher die Eroberung und die Vertheilung des Landes zu Stande; er richtete als höchste Instanz in allen Angelenheiten des Volkes und in Streitsachen, und hütete sorgfältig die Reinheit der Lehre und die Beobachtung des Gesetzes. So ordnete er alsbald die Beschneidung und die Feier des Pessach an, sobald man Getreide des Landes, statt des bisherigen Manna haben konnte. Auch im Einzelnen erweist sich dies. Wiederholt wird erzählt, daß er Gehenkte, z. B. die Könige, die mit ihren Heeren auszogen, um das Volk Israel zu vernichten, vor Sonnenuntergang abnehmen und begraben ließ, wie das Gesetz es vorschreibt. Die innere Verfassung blieb dieselbe wie unter Moses; neben Josua, in bescheidener Haltung, der Hohepriester, dann die Stammesfürsten, die Aeltesten, die Richter und Vorsteher. Bei jeder bedeutenden Gelegenheit erscheinen diese neben Josua '). Bei dem Vertrage mit den Gibeoniten beschwören „die Fürsten der Gemeinde" den Frieden, nachdem Josua zugestimmt hattet). Es geht daraus hervor, daß zum Abschluß von Verträgen die Mitwirkung der Stammesfürsten erforderlich war. Auch den Vorstehern cp-db' begegnen wir öfter, sobald ein Befehl Josua's unter dem Volke verbreitet und dessen Ausführung bewirkt werden sollte3). Was nun die Stammesabtheilung betrifft, so wurde natürlich der Krieg mit der Gesammtheit des bewaffneten Volkes geführt und wird besonders hervorgehoben, daß auch die am linken Ufer des Jordan ansässig gewordenen zweiundeinhalb Stämme dem Befehle Josua's geniäß mit in den Krieg in das rechtsjordanische Land zogen. Das Gesammtbewußtsein des Volkes machte sich auch besonders offenbar, als nach beendetem Kriege die dritthalb Stämme (Rüben, Gad, halb Manasseh) zu ihren Wohnsitzen zurückkehrten und am linken Ufer des Jordan einen Altar bauten. Alsbald wurde in den übrigen Stämmen der Verdacht laut, daß sich diese Stämme lostrennen und der Lehre Moses' untreu werden wollten. Es wurde deshalb eine Deputation, bestehend aus dem Hohenpriester und zehn Stammesfürsten (für die neuneinhalb Stämme) zu jenen gesandt, die ihnen ihre Abtrünnigkeit vorwerfen und sie mit Krieg seitens der anderen Stämme bedrohen sollte. Jene aber bestritten jede böse Absicht und versicherten, daß sie auf diesem Altar niemals hätten Opfer bringen wollen, daß er vielmehr ein Zeugniß für die unzertrennbare Verbindung mit den übrigen Stämmen zu sein bestimmt wäre. Dies bekräftigten sie auch durch den Namen, den sie, einer alten Gewohnheit folgend, dem Altar beilegten ^). Die Vertheilung des Landes wurde so vollzogen, daß jeder Stamm ein genau abgegrenztes Gebiet besitzen sollte. Zuerst erhielten Juda und Ephraim ihr Gebiet. Dann sandte Josua eine Commission, bestehend aus drei Männern aus jedem Stamme, um das übrige bereits eroberte Land zu durchziehen und „aufzuschreiben". Dann wurde das ganze Gebiet in Loose getheilt, und für jeden Stamm das Loos geworfen, wie es 19, 51 heißt: „Diese sind die Erbbesitzungen, welche vertheilten Eleasar, der Priester, und Jehoschua, Sohn Nun's, und die Häupter der Stammhäuser der Söhne Jisraels, durch dos Loos, in Schiloh, vor dem Ewigen, am Eingänge des Stiftzeltes. Und sie endigten, das Land zu theilen." Von da ab wurde es den einzelnen Stämmen überlassen, mit eigener Kraft ihr Gebiet von den Ueberresten der Eingeborenen zu säubern und die ganze Landschaft, die ihm zugetheilt worden, in Besitz zu nehmen. So ertheilt Josua den Ephraimiten, welche klagten, daß sie zu zahlreich seien für das ihnen zugewiesene Land, das zu großem Theile von Wald bedeckt sei, die Antwort, daß, da sie so zahlreich wären, sie das Gebirge ganz einnehmen und den Wald aushauen sollten"). Die innere Organisation 3) 1, 10. 2, 2. 4) „Ja, Zeuge ist er (oev Altar) zwischen uns, daß der Ewig Gott ist" 22, 13. b) 17, 14. 1) Jos. 8, 33. 23, 2. 24, 1. 2) rny- ■n-e'; 9, 15.