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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-05-03 · Heft 18 (3.5.1888) · p. Seite 275

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 18 (3.5.1888)
Date
1888-05-03
Page
Seite 275 (sequence 3)
Language
German
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275 Dann folgten der Krimkrieg, der französisch-österreichisch-italienische Krieg, der chinesische, der Bürgerkrieg in Nordamerika, der mexikanische, der deutsch-dänische, der preußisch-österreichische, der französisch-deutsche und der russisch-türkische. So grausam wurde jener kurze Traum vom Völkerfrieden schnell wieder zerstreut. Dennoch glaubt der angeführte französische Jurist, obgleich er das Kriegsrecht behandelt, daß mit der Zeit eine vollständige Abschaffung des Krieges sich vollziehen werde. Er meint, der bewaffnete Friedenszustand übersteige die Kräfte der europäischen Nationen und müsse ihnen daher auf die Dauer unerträglich werden. Aller Vortheil oder Gewinn, welchen selbst der glücklichste Krieg dem Sieger bringen kann, sei verschwindend gegenüber den Verlusten und dem Elend, welche aus dem Kriege oder aus einer Fortdauer des bewaffneten Friedens beiden Theilen erwachsen. Diese Wahrheit müsse sich nach und nach den Völkern aufdrängen und sie nöthigen, in gegenseitiger Solidarität einen moralischen und materiellen Ersatz für alle Mittel der Gewalt zu suchen. Er hofft, daß eine Zeit kommen werde, in welcher eine neue, alle Gesichtspunkte der Gegenwart überragende Ordnung der Dinge herbeigeführt und die große Verbrüderung der Völker zur Wahrheit und der Krieg zur Unmöglichkeit werde gemacht werden. Wir können nur wünschen, daß diese Ideen besonders in dem Volke allgemein würden, in dessen Mitte diese Schrift verfaßt worden. Gestehen wir doch auch zu, daß die immer mehr sich wiederholenden Congresse und Conferenzen der entscheidenden Großmächte den Weg öffnen, um in den Streitigkeiten der Völker oder der Regierungen eine schiedsrichterliche Entscheidung herbeizuführen — wie es Jesaias und Micha Voraussagen. Hat doch der Berliner Congreß die Gleichbehandlung aller Nationalitäten und Religionen als staatsrechtlichen Grundsatz proklamirt, und wenn auch die Verwirklichung desselben noch immer ausgeblieben, so steht diese Anerkennung doch als Thatsache fest. Vielleicht, daß uns Amerika diese Bahn noch exemplificirt. Der Congreß zu Washington hat soeben eine bedeutende Summe votirt, um Abgeordnete aller amerikanischen Staaten zu versammeln, welche eine Organisation Vorschlägen und berathen sollen, um fortan alle Streitigkeiten amerikanischer Staaten durch ein gemeinsames Schiedsgericht zu entscheiden, und daß dann für die Ausführnng des schiedsrichterlichen Entscheides die anderen Staaten sämmtlich eintreten sollen. Erwägt man hierbei, daß die nordamerikanische Union, nachdem sie sich nach dem Bürgerkriege unerschütterlich gefestigt hatte, ihre militärische Macht zu Lande und zu Wasser auf ein Minimum herabgesetzt hat, so daß hier von einem bewaffneten Frieden gar nicht die Rede sein kann, so darf man wohl hoffen, daß dieses Vorgehen des mächtigsten amerikanischen Staates den besten Erfolg erreichen werde. Es ist ein Anfang, und — es ist immer nur der erste Schritt, der sprüchwörtlich schwer ist! — Freilich, wer nur allein bei der Erfüllung jener Hoffnungen auf den „erleuchteten Verstand" rechnet, wird fehl gehen. Er berücksichtigt nicht die Leidenschaften, die ebenso im Herzen eines Volkes, wie in dem des Individuums allzu mächtig sind und jeden Einwand der Vernunft Niederschlagen. Man sehe, wie die gegenwärtigen Völker im Innern in viele Parteien gespalten sind und wie in diesen ein sich steigernder Haß herrscht, daß eine jede, wenn sie die Macht dazu hätte, den übrigen allen, nicht sowohl die Existenzberechtigung abspräche, das thut sie ja schon, sondern sie vernichten möchte. Hier nun, wo man voraussetzen müßte, daß das Interesse für die Gesammtheit die Parteileidenschaft beherrschen müßte, erfahren wir genug, um zu meinen, daß die Leidenschaften, welche die Völker entzweien und gegen einander in Kriegsrüstunger halten, sobald nicht weichen werden. Da ist es aber ein anderer Factor, welchen wir in Betracht ziehen müssen, und der, die Leidenschaft zu mäßigen und den Vernunftgründen Eingang zu verschaffen, thätig sein wird: es sind dies die materiellen Interessen. Diese, wie schon bemerkt worden, werden der Friedenssehnsucht der Nationen zu Hilfe kommen, und sowohl den Völkerkämpfen wie den Zollkriegen ein Ende bereiten. Möglich, daß zuvor die Leiden der Völker sich erst noch mehren, die Lasten sich noch erschweren müssen — wie die alte Legende annahm, daß eine besondere Leidenszeit dem Erscheinen des Messias vorangehen werde (.tipd hw ^un). Aber um so fester können wir an der Verkündigung unsrer ' Religion festhalten, die unverrückt und unentwegt lehrt, daß dereinst in der Einheit der Gotteserkenntniß, in der Herrschaft des Rechts und der Liebe der allgemeine Völkerfriede ohne Kampf und Krieg bestehen, und jene grausigen Sprüche, die wir heute vorangesetzt, nur wie verklungene Sage aus alter, halbvergessener Zeit nachtönen werden. Doch Eines dürfen wir in dieser Betrachtung nicht übersehen. Wenn das Wort „Macht geht vor Recht" gehört wird, so hat es nicht allein auf den Krieg mit dessen Conseqaenzen eine Beziehung, sondern auch auf Verhältnisse im Innern der Staaten. Hier, wo das Recht allein sprechen sollte, übt die Macht in mannigfaltiger Weise ihre Herrschaft aus. Aus den Vollmachten, welche das Gesetz denen verleiht, die es vertreten und ausführen sollen, wird oft genug Mißbrauch der übertragenen Gewalten gezogen — Aristokratie und Plutokratie, d. i der Einfluß des Reichthums, machen sich zum Schaden Anderer recht fühlbar, und selbst das erworbene Ansehen, die erlangte Autorität nimmt Veranlassung, Unrecht in Recht zu verwandeln. Selbstverständlich findet all' dies in dem einen Staate mehr Raum als im andern, in dem einen Kreise mehr als im andern. Ueber Corruption, Bestechlichkeit u. dgl. wird nicht selten selbst aus den Staaten mit der freiesten Verfassung bitter geklagt. Wie oft schärft hiergegen das mosaische Gesetz seinen Bekennern die strengste 18*

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