Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1888)
- Date
- 1888-05-03
- Page
- Seite 274 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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274 Waffen zu erhalten — oder haben die Völker diese erdrückenden Lasten zu tragen! — Und wir überschritten die Grenze des Landes und da stellten sich denn auch die Zollbeamten ein und durchsuchten sorgfältig unser Gepäck und anden eine Menge Dinge, für welche wir recht ansehnliche Steuer zu entrichten hatten. Und in dem anderen Lande fanden wir es gerade mit allen diesen Dingen wie im unsrigen. Nein, rief mein Genosse aus, es ist bei Euch noch heute, wie es bei uns gewesen! Denn ich muß schließen, daß die Völker noch heute so feindselig gegen einander gesinnt sind wie ehedem, daß sie immer noch auf den Augenblick warten, wo sie auf einander losstürzen können, wo sie mit einander in blutigen und verheerenden Kämpfen ringen, mag die Veranlassung des Streites eine wirkliche oder nur eine erdachte sein. Um gerecht zu sein, im Innern Eures Staatswesens muß es besser geworden sein, Sicherheit und Gerechtigkeit herrschen in Euren Ländern, sonst aber ist es wie zu den Zeiten des Faustrechts, die Waffen entscheiden, die Politik von Blut und Eisen, und die Macht geht vor dem Recht! . . . Hiermit endete mein Traum, aber sein Inhalt schien mir der Wirklichkeit ganz zu entsprechen. Die Völker stehen bis zu den Zähnen bewaffnet. Der bewaffnete Friede verzehrt ihre Kräfte, die, für produktive Bedürfnisse verwendet, den Boden der Gesellschaft befruchten und den socialen Uebeln abhelfen könnten; die Kriegsgefahr hängt stets wie ein schwarzes Gewölk am Völkerhorizonte, sich bald im Westen, bald im Osten aufthürmend. Die diplomatischen Künste sind wie die Medicin einem organischen Uebel gegenüber: sie verzögern wohl den Ausbruch, aber endlich tritt wie bei dieser der Tod, bei jenen die Politik von Blut und Eisen ein. . . Auf meinem Büchertisch fand ich eine eben erschienene Schrift des Professors der Jurisprudenz und Generalinspectors der französischen Gefängnisse in Paris, Emile Acoltas: „Le droit de la guerre“. Ich blickte auf den Quartband auf meinem Bücherrücke, Hugo Grotius de jure belli et pacis. Welche Fortschritte, fragte ich mich, bedeutet diese französische Schrift? Der Verfasser sagt zur Einleitung seines Buches: „Wir haben aus unserem ehemaligen Zustand der Wildheit das abscheuliche Rudiment des Krieges zurückbehalten." Dies ist sein Grundgedanke. Er leugnet, daß man überhaupt von einem eigentlichen Recht des Krieges sprechen könne, da im letzteren die Macht alles Recht erdrücke. Recht, meint er, ist gleichbedeutend mit Vernunft, Gerechtigkeit, Freiheit, Friede und Harmonie, von denen der Krieg das volle Gegentheil bedeute. Sind es doch nur Gewohnheiten der Kriegführung unter civilisirten Völkern, welche in gewisse Vorschriften zusammengefaßt wurden, die aber noch lange kein Recht sind, da sie im Kriege jeden Augenblick verletzt werden, sobald es eben der Bortheil verlangt oder die untere Masse der Krieger ihrer nicht achtet. Unsrer Meinung gemäß ist das Recht der Gegensatz der Macht. Diese letztere findet ihre Schranke nur in ihrem Können, in der Ausdehnung ihrer Kraft, ihrer Gewalt. Das Recht aber begründet Pflichten, welche unter allen Umständen erfüllt werden müssen, mögen sie dem Stärkeren oder dem Schwächeren zustehen. Wo die Macht allein entscheidet, besteht kein Recht. Sie kann sich besinnen und hinterdrein ein Recht anerkennen, sobald dies aber in ihrem Belieben steht, geht sie dem Rechte voran. Die Macht läßt eben das Recht nur zu, wo es ihr beliebt. So erkennt das sogenannte Kriegsrecht dem Sieger ein Recht zu, dem Besiegten seine Bedingungen aufzuerlegen und sich vom Eigenthum des letzteren anzueignen, was ihm gut dünkt. Kann man dies aber ein Recht nennen? So verschwinden Throne vor dem Schwerte des Siegers, Völker werden ihm unterthan wider ihren Willen, Contributionen werden ihnen auferlegt und sie müssen sie zahlen. Alles dies war gewesen und ist noch heute so. Die Schlagwörter, von welchen wir hier handeln, bestehen noch in unzweifelhafter Weise. Giebt es doch Männer genug, welche glauben, ein „frischer, fröhlicher Krieg" sei einer Nation nothwendig, um nicht zu erschlaffen. Im Kriege entfalteten sich die rechten Tugenden des Mannes. Ein Aderlaß sei den zur Uebervölkerung geneigten Nationen von Zeit zu Zeit nützlich. So spiegeln sich jene Aussprüche auch noch in unsrer Zeit ab, wo selbst die kleinen neutralen Staaten sich gezwungen sehen, große Heere aufzustellen und ihre Grenzen nach allen Seiten hin mit Festungen zu umgürten. — Wer hat unter der Herrschaft von „Blut und Eisen" und „Macht geht vor Recht" mehr und länger gelitten, seit der Zeit des römischen Kaisers Constantin, den man den Großen schilt, als wir Juden? Wie oft wüthete das Eisen gegen uns Wehrlose; jeder Fürst und jeder Bürgermeister übte seine traurige Macht an uns, rief uns herbei und jagte uns fort, warf uns in die Kerker, um Lösegeld zu erpressen u. s. w. Für uns gab es kein Recht und jeder übte seine Macht an uns, und genügte diese nicht, so rief man den religiösen Fanatismus zu Hilfe, der stets seine blutige Hand darbot. Es war, als ob die Völker die Verkündigungen unsrer Propheten von einem Gottesreiche des Rechtes und des Friedens an uns Lügen strafen wollten! Und dennoch stirbt diese Verkündigung nicht aus; dennoch erlischt diese Hoffnung niemals ganz und tritt immer wieder aus dem Lärmen des Tages hervor. Freilich, unsre Gegenwart bietet ihr noch wenig Nahrung. Es war in den ersten Monaten des Jahres 1848, als man von einem „Völkerfrühling", einem allgemeinen Völkerfrieden redete. Einige Monate später schickte die französische Republik ein Heer nach Italien, um die römische Republik zu vernichten, den Papst-König mit der ganzen Priesterherrschaft wiederherzustellen und nebenbei auch den König Bomba in Neapel.