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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-04-26 · Heft 17 (26.4.1888) · p. Seite 265

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 17 (26.4.1888)
Date
1888-04-26
Page
Seite 265 (sequence 9)
Language
German
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265 Jntriguenspiel gegen die Autorität unseres Kaisers. Man sieht recht offenbar, daß die monarchische Gesinnung und Treue dieser Leute nur so weit geht, als ihnen der Kaiser Gefolgschaft leistet. Wir haben an dieser Stelle die angedeuteten schlimmen Vorkommnisse in keine nähere Betrachtung zu ziehen; wir konnten an ihnen aber nicht ganz stillschweigend vorübergehen, weil sie noch eine andere Wirkung geübt haben, indem sie den Antisemiten den Math gaben, ans ihren Verstecklöchern wieder hervorzukommen und sich sogar direct gegen den Kaiser zu wenden. Es wird von hier berichtet: An den Anschlagsäulen Berlins befand sich vorgestern die Einladung zu einer Versammlung des Antisemitenbundes, in welcher ein Reporter, der sich als „Schriftsteller" präsentirt, einen Vortrag darüber halten will: „Ist die antisemitische Bewegung eine Schmach für die deutsche Nation?" So hat bekanntlich Kaiser Friedrich als Kronprinz die Judenhetze des Herrn Stöcker bezeichnet. Zu der Versammlung waren alle „nationalen" Parteien eingeladen. — Nach der „Berl. Ztg." hat Hofprediger Stöcker am Freitag, 6. April, eine geheime Versammlung im Gartensaal der Dorotheenstraße 12 in Berlin für seine Getreuen abgehalten. Kein Organ der Partei berichtet darüber, und doch waren alle Vorstandsmitglieder, Bezirksräthe und Obmänner der christlich-socialen Partei aus sämmtlichen sechs Berliner Reichstagswahlkreisen entboten, um die Parole des Herrn Stöcker „über die gegenwärtige politische Lage" entgegen zu nehmen. — Prediger Gärtner von der Nicolaikirche, eine der frommen Stützen der Stöcker'schen Bewegung, gegen den eine Disciplinar-Untersuchung eingeleitet war, hat freiwillig seinen Abschied genommen. München, 10. April. Oberlandesgericht. Eine Revision des Buchhändlers August Gotthold zu Kaiserslautern gegen ein Urtheil des dortigen Landgerichts, wonach er wegen Verübung groben Unfuges durch Verbreitung antisemitischer Schriften zu 100 M., event. 10 Tagen Haft verurtheilt worden war, gelangte heute vor dem hiesigen Oberlandesgericht zur Entscheidung. Das Schöffengericht hatte in erster Instanz Einstellung des Verfahrens beschlossen, da Gotthold wegen einer ähnlichen Druckschrift mit dem Titel „Ein israelitisches Menu" vor das Schwurgericht verwiesen worden war. Dieses erkannte jedoch auf Freisprechung, wogegen das Landgericht in zweiter Instanz wegen Verbreitung dreier Druckschriften mit den Ueberschriften: „Mauschellied" — „16 Stämme der Juden" — „Neuestes Exerzierreglement für das vermauschelte Deutschland" auf obige Geldstrafe sowie auf Unbrauchbarmachung der noch vorhandenen Exemplare erkannte. Die hiergegen eingelegte Revision wurde nach Antrag des Staatsanwaltes köstenfällig verworfen, da der Inhalt die Bestrafung vollkommen begründe. Stuttgart, 12. April. (Privatmitth.) Auch hier findet jeden Samstag Nachmittag 3 Uhr ein Jugendgottesdienst statt. — Der Stand der württembergischen Strafanstalten pro 1. April 1886/7 ist nach den confessionellen Verhältnissen: Stand am 1. März 1886: 1254evang., 785kath., 3isr. Gef. Zugang 1886/7: 2478 „ 1313 „ 13 „ „ Entlassen „ 2472 „ 1324 „ 8 „ „ Stand am 1.April 1887: 1260 „ 774 „ 8„ „ --0,01»/» 0,012°/» 0,006°/» der Bevölkerung. Da im allgemeinen auf die Bevölkerung Württembergs 0,0973»/» Gefangene entfallen, so ist dieses Berhältniß für die Israeliten noch günstig, wenn auch die Zunahme sehr zu beklagen ist. — Heute Abend sprach Hosprediger Stöcker aus Berlin in dem bis zum letzten Platze besetzten großen Saale der Liederhalle hier über die kirchliche und sociale Noth in den großen Städten. Zu der großen Zuhörerschaft hatten zunächst die kirchlichen und frommen Kreise Stuttgarts ein starkes Contingent gestellt; manche mochte auch die Erwartung irgend welcher Zwischenfälle nach Art der Berliner Versammlungen hergeführt haben. Davon aber war keine Rede, denn der Redner vermied die Judenfrage wie jede andere Anspielung, die etwa zu einer Störung hätte Anlaß geben können, und erntete durch seine sachliche», wohlbegründeten Ausführungen großen Beifall. Leipzig, 16. April. (Privatmitth.) Das Reichsgericht hat soeben einen Grundsatz ausgesprochen, der uns, obschou uns der bez. Fall nichts angeht, doch der Mittheilung werth erscheint. Der evang. Pastor Thümmel hat sehr beleidigende Ausdrücke gegen die katholische Kirche gebraucht, und ist deshalb von den bez. Gerichtshöfen zu einer längeren Gefängnißstrafe verurtheilt. Die eingereichte Revision hat das Reichsgericht verworfen. Die Gründe für die Verwerfung der Revision im Pcoceß Thümmel seitens des Reichsgerichts besagen im Wesentlichen, daß es Niemandem verwehrt sei, die Einrichtungen einer Kirche anzugreifen, aber es sei dabei das nöthige Maß innezuhalten und es dürften dabei keine Ausschreitungen stattfinden, welche sich den Vorschriften entgegenstellten, die zum Schutze der religiösen Gefühle Andersgläubiger und zur Wahrung des confessionellen Friedens in Deutschland gegeben seien. Wie viele Verurtheilungen hätten schon stattgefunden, wenn dieser Grundsatz gegen die Antisemiten in Anwendung gekommen wäre! Dortmund, 16. April. (Privatmitth.) Die hiesige Syuagogengemeinde hat bezüglich des Religionsunterrichtes der die höheren Schulen besuchenden Kinder eine bemerkenswerthe Einrichtung getroffen. Da die wenigen Stunden, welche am Gymnasium, der Realschule und der höheren Töchterschule 17

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