Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 15 (12.4.1888)
- Date
- 1888-04-12
- Page
- Seite 229 (sequence 5)
- Language
- German
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229 zerfielen, war nur im Stande, eine große Menge kleiner Staaten, die an die Städte anschossen, zu bilden, besaß aber nicht genug politischen Geist, um eine wesentliche und dauernde Verbindung hervorzubringen. Hierdurch entstand eine Rivalität zwischen den einzelnen Staaten um die Obherrschaft (Hegemonie), welche in einen gegenseitigen Bernichtungskampf ausartete, der schließlich die ganze Nation zur Beute erst des Mazedoniers, dann des Römers machte. Im Innern dieser kleinen Staaten erhob sich nicht minder ein Kampf der Classen, welcher die Monarchie zur aristokratischen Republik und diese zur ochlokratischen (Pöbelherrschaft), d. h. zur Zersetzung führte. Eine Ausnahme machte Sparta, das seine größere Dauerhaftigkeit bewährende Verfassung auf Militarismus und Unkultur gründete und für eine verhältnißmäßig geringere Bürgerclasse eine barbarische Rohheit gegen alle Besiegten bethätigte. Wir gestehen, daß wir in dieser ganzen Entwickelung durchaus jeden höheren politischen Geist und Sinn vermissen. Im Gegensatz verstand es die israelitische Nation, die ihr tief eingewurzelte Stammesverfassung zu überwinden und eine durch das Gesetz beschränkte Monarchie zu schaffen. Auch in ihr bestanden zwei mächtige rivalisirende Stämme, welche die Spaltung des Reiches bewirkten; aber sie sogen die anderen Stämme auf und verschwanden deshalb in der Nation. Ebenso wußte das israelitische Volk auch unter der Monarchie sich die Selbstverwaltung und freie Gerichtsbarkeit in den Gemeinden zu erhalten und Institutionen wie die des Prophetenthumes zu schaffen, welche das Recht und die Freiheit gegen Despotismus und Aristokratie vertheidigten und zu Zeiten starke politische Parteien herausbildeten, tute in der Frage, ob inan sich Egypten oder Babylon cmschließen sollte. Selbst gegen das Ende seines Bestandes hatte das jüdische Volk die Kraft, sich Institutionen, wie das Synedrium, zu gestalten und sie mit außerordentlichen Vollmachten zu versehen. Wie dieser ganze Gang mit einem Mangel an politischem Geiste zu verbinden sei, ist nicht einsichtlich. Doch wird sich hierüber das Nähere aus dem Folgenden Herausstellen. 2- Die Verfassung zur mosaischen Zeit. Wenn wir Alles überschauen, was in den fünf BüchernI Mosis über die Berfaffung des Volkes Israel angedeutet ist j und die Entwickelung bezeichnet, die ihr gegeben wird: so! müssen wir die Einfachheit, Natürlichkeit und Unbestimmtheit; bewundern, welche bezüglich der Verfassung sich bemerkbar j machen. Wenn irgend Etwas die Authentizität dieser Urkunde j bezeugt, so sind es gerade die Bestimmungen, welche über! die Versassungsweise getroffen werden', gegenüber der Präj zision und Genauigkeit in der übrigen Gesetzgebung, welche! die Periode des Werdens eines Volkes charakterisiren. Würden die Vorschriften über die Verfassung einer späteren Zeit angehören, so nutzten sie die Zustände, die Bestrebungen und Tendenzen ihrer Zeit deutlich zu erkennen geben; sie müßten in fester Weise den Bedürfnissen und Anschauungen jener späteren Epoche entsprechen, auf ein zu erreichendes politisches Ziel Hinweisen. Dies ist aber nicht der Fall. — Ans früherer Zeit fand Moses drei bezügliche Institutionen vor. Zuei st die Stammesabtheilung, die, nach den Andeutungen der h. Schrift, bereits mit Jakob nach Egypten gekommen war. Es ist die ganz natürliche Entwickelung eines Volkes, daß aus einem Hause verschiedene Familien hervorgehen, welche mit der Zeit zu Stämmen erwachseu. Das hieraus entstehende Volk bewahrt diese Stämme, und die gemeinsame Abstammung hindert eben die spezielle Abstammung ans einem Stamme nicht. Moses fand also die zwölf Stämme, abgeleitet von den Söhnen Jakobs, vor, welche nach der Spaltung von Josephs Nachkommen in zwei Stämme eigentlich 13 bildeten, jedoch da dem Stamme Levi eine gesouderte politische Stellung entzogen ward, 12 verblieben. Wie ebenfalls natürlich, hatte jeder Stamm einen Fürsten w: an seiner Spitze, wahrscheinlich das Haupt einer Familie, die sich innerhalb des Stammes ein besonderes Ansehen erworben hatte. In wieweit hierbei Vererbung oder freie Wahl der Persönlichkeit sich gellend machte, ist nicht ersichtlich. Daß solche Stammesfürsteu auch vor der mosaischen Zeit bestanden, ersieht man Lediglich aus 2. Mos. 16, 22, wo „die Fürsten der Gemeinde" Moses über den doppelten Fund des Manna am Ü. Tage der Woche Bericht erstatten. Als wirkliche Funktionäre in ihrer Würde als Stammessürsten treten sie erst später bei der Einweihung des Heitigthnmes auf. Zweitens: die „AeltesLen" z':p: des Volkes. Wir haben darunter bei dem Volke in Ansehen stehende Vertrauensmänner zu verstehen. Daß das Alter hierbei den Ausschlag gab, ersieht mau ctito dem Namen, der sich in gleicher Weise bei den meisten alten Völkern wiederfindet, obschou mit der Zeit das Lebensalter bei der Wahl dieser Vertrauensmänner an Gewicht zurücktrat. Auch bei den Egyptern werden solche „Aeltefte" (1. Mos. f>0, 7) erwähnt; ebenso bei Moab und Midjan (4. Mos. 22, 7.); bei den Persern hießen sie Acsayal „weiße Bärte", bei den Griechen ytQOvzeg, bei den Römern Semitores ff. lieber ihre Zahl herrscht Stillschweigen. Sie hatten aber schon vor Moses das doppelte Amt, über die Angelegenheiten des Volkes gemeinsam zu berathen und zugleich nach Innen und Außen das Volk zu vertreten. So versammelt sie Moses, um ihnen die göttliche Botschaft au Pharao mitzuthellen, tritt mit ihnen gemeinschaftlich vor Pharao, theilt ihnen das Peßachgesetz mit und bewirkt vor ihnen das Hervorbringen des Wassers aus dem Felsen (2. Mos. 3,16, 18, 4,29, 12,21, 17,6, 18,12). Aber drittens finden wir auch Vorsteher vor. Schon der Name deutet auf einen fremden Ursprung hin, denn wir