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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-04-05 · Heft 14 (5.4.1888) · p. Seite 222

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 14 (5.4.1888)
Date
1888-04-05
Page
Seite 222 (sequence 14)
Language
German
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222 Personen gebraucht und der Polizeikoimnissar ließ denselben unbeanstandet. Es war also dem 'Präsidenten des Abgeordnetenhauses Vorbehalten, die Nolle eines Polizei-Oberkommissars zu übernehmen. Darauf erhebt sich ein Sturm der Entrüstung gegen Schönerer zunächst auf der Linken, dann auch auf der Rechten. Aus all' den Zwischen- und Protestrufen wird ersichtlich, daß man den greisen Präsidenten nicht beleidigen lassen und Herrn von Schönerer nicht hören wolle. Schönerer sucht die Abgeordneten zu überschreien, was ihm nicht gelingen will; dagegen verschafft sich Smolka Gehör und entzieht dem Redner das Wort. Schönerer verlangt, daß darüber ein Beschluß des Hauses eingeholt werde. Das Haus bestätigt mit allen gegen zehn antisemitische Stimmen die Wortentziehung. Nachdem sich die Erregung ein wenig gelegt, spricht Dr. Pattai, ebenfalls Antisemit, wenn auch nicht von ultranationaler Färbung. Er meint, daß die Auslieferung dem Geiste des Jmmunitätsgesetzes widersprechen würde, weil es sich hier um einen Tendenzproceß handle. Was de» Fall selbst anbclange, so fehlten die Merkmale für die von der Strafbehörde angegebenen Verbrechen, denn es wurde keine Gewalt angewendet und auch keine Drohung ausgesprochen. Die Sache sei aufgebauscht worden und die ganze Anklage unhaltbar. Uebrigens entfalle ein Hauptgrund, welchen der Ausschuß geltend machte, der nämlich, daß die Nichtauslieferung Schönerer's den Gang des Processes seiner verhafteten Genossen verzögern würde. Auch Pattai schmeichelte seinerseits den Richtern, welche Gerechtigkeit üben und die erdichteten Daten des Bewcismaterials sorgsam prüfen würden. Daß Schönerer den Kaiser Wilhelm „unseren erlauchten Kaiser" genannt habe, sei, wie er, Schönerer, auf Ehrenwort behauptet, unwahr. Allerdings aber seien Schönerer und seine Freunde darüber entrüstet gewesen, daß mit der falschen Todesnachricht ein Geschäft gemacht wurde, und daß man sich in dieser Hinsicht selbst an die erhabene Person des Heldenkaisers heranwagte. Pattai stellte den Antrag, die Angelegenheit an den Ausschuß zurückzuleiten, damit derselbe Einblick in die neuern Protokolle nehme. Der Antisemit Türk behauptet, daß das Abgeordnetenhaus mit der Auslieferung Schönerer's nur Herrn von Rothschild eine Freude machen wolle, damit cs den Geldfürsten bei guter Laune erhalte und das nächste Kriegsanlehen billiger effectuiren könne. Auch der demokratische Antisemit Lueger zieht gegen die Wiener Journalistik los, und beschuldigt den Referenten Werber, daß derselbe seinen Bericht zuerst den Blättern und dann den Abgeordneten zukommen ließ. Lei der Abstimmung wird die Auslieferung Schönerers mit allen gegen die Stimmen der Antisemiten (20) beschlossen. Zu erwähnen wäre, daß Referent Weeber in seinem vom Hause genehmigten Bericht ausdrücklich hervorhob, daß die Auslieferung nicht auch gleichzeitig das Recht für das Strafgericht involvire, den Abgeordneten Schönerer zu verhaften, weil hierzu ein neuer Beschluß des Hauses erforderlich wäre. Dann gelangte das zweite Auslieferungsbegehren zur Verhandlung. Schönerer erklärt, angesichts der Behauptung von Seiten des Präsidenten auf das Wort zu verzichten. Dr. Pattai, der heute Schönere's juristischer Anwalt war, findet, daß der flüchtig abgcfaßte Bericht des Jmmunitätsausschusses die Auslieferung nicht rechtfertige, „indem man durch Blicke und nicht näher angegebene Ausrufe doch gewiß eine Amtsperson nicht beleidigen könne." Türk war bei dem betreffenden Commerse und will bemerkt haben, daß der Polizeivertreter gleich von Beginn an einen Anlaß zur Auflösung der Versammlung gesucht habe, denn sonst hätte er unmöglich das Pereat, welches „dem Lieblinge der Judenpresse" ausgebracht wurde, auf Herrn von Gautsch beziehen können. Vortrefflich sprach Kronawetter, der in diesem Auslieferungsbegehren eine Molestirung des Parlaments seitens der Polizei erblickt. Die Polizei übertrete das Vereins- und Bersammlungsgesetz, indem sie sich in die Verhandlungen mische und den Rednern in's Wort falle. Zunächst sollte die Polizei das Gesetz einhalten, und das Ministerium sollte sorgen, daß seine Organe im Sinne der Gesetze Vorgehen und nicht die Staatsbürger reizen, zu Ausschreitungen und Demonstrationen förmlich herausfordern. Trotzdem die derben Ausführungen Kronawetter's allseitige Zustimmung fanden, wurde auch in diesem zweiten Falle die Auslieferung Schönerer's wieder mit allen gegen die antisemitisch-demokratischen Stimmen (20) beschlossen. Schönerer verließ das Haus, nachdem er sich von seinen engeren Gesinnungsgenossen verabschiedet hatte. Es scheint, daß er den Sitzungen fern bleiben will, bis seine Sache entschieden ist. Ob er triumphirend, ob er überhaupt zurückkehren wird, bleibt abzuwarten. — lieber die Vorgeschichte dieses spleenigen Menschen entnehmen wir einem andern Blatte: Der Sohn eines einstigen Eisenbahn-Bauunternehmers, gelangte Schönerer durch den Tod seines Vaters in den Besitz eines bedeutenden Vermögens. Der junge Schönerer widmete sich vor fünfzehn Jahren der politischen Laufbahn und alsbald stand er mit allen Wiener Zeitungsbureaus ohne Unterschied der Parteistellung im besten Verkehr. Jedes Wort, das Abg. Schönerer in irgend einem Dorfe bei welchem Anlasse immer öffentlich sprach, wurde von seinem Secretär getreulich an die gesammte Wiener Presse per Draht übermittelt. Man kain Herrn von Schönerer überall wohlwollend entgegen, allein als die Reclamen sich förmlich bis zur Vergötterung seiner Person verstiegen, fanden die Blätter sich veranlaßt, der Selbstverhimmelung einigermaßen Einhalt zu thun, in welche dieser Mann immer mehr verfiel. Abg. Schönerer begann darauf mit den Zeitungen zu schmollen, wie er sich auch mit seinen damaligen politischen Gesinnungsgenossen überwarf, weil auch sie ihn

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