Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 14 (5.4.1888)
- Date
- 1888-04-05
- Page
- Seite 219 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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WWWWMMWUWMWM?U«S 219 aufgewachsen sind. Die große Mehrzahl der hier sich anfhaltenden Juden hat in Rußland keine Heimath mehr. Von hier, wo sie sich durch ihren Kramhandel ernähren konnten, vertrieben, würden sie im letzteren Lande der Roth und dem Elend anheimfallen, ja möglicherweise dort nicht einmal ausgenommen werden. Welches Schicksal würde sie in einem solchen Falle wohl erwarten? Es ist aber nicht nur empörend für das Gefühl der Menschlichkeit, sondern auch erniedrigend für einen civilisirten Staat, ohne irgend eine bestimmte Ursache eine Bevölkerung austreiben zu wollen, die sich eine längere Reihe von Jahren in diesem Lande aufgehalten und die kein anderes Land hat, an welches sie sich wie an ihre Heimath wenden kann. Diese Bevölkerung ist, welche Furcht man auch im Allgemeinen vor der jüdischen Ra?e hegen mag, doch nicht größer als ein Tausend und einige Hundert Personen, mithin so gering, daß sie sich im Laufe der Jahre ohne Schwierigkeit mit den Einwohnern des Landes vermischen würde. So gering kann man doch von der Widerstandskraft des Volkes kaum denken, daß eine Hand voll Juden ohne wirthschaftlichen Hilfsquellen und ohne eine höhere Bildung dasselbe verderben oder in dieselbe Lage bringen könnte, welche die Bevölkerung Polens zu den dortigen Juden einnimmt. (???) Es ist nie unsere Absicht gewesen, darauf zu dringen, daß irgend welche anderen Juden als diejenigen, welche gegenwärtig hier ansässig sind, im Lande naturalisirt werden. Aber hinsichtlich derselben müßte ein Schritt ohne Unterschied, ob dieselben später dem russischen Militär angehört haben oder nicht, unternommen werden. Würde die Regierung beschließen, allen Juden das Bürgerrecht zu verleihen, die' zu Ende des Jahres 1887 im Lande ansässig waren, oder wenn das unthunlich erscheint, wenigstens allen denen, die hier während einer Zeit von mindestens zwei Jahren ansässig waren, so glauben wir schon vor einiger Zeit bewiesen zu haben, daß eine solche Maßnahme auf Grund des Ständebeschlusses vom 26. Januar 1779 in der Machtbefugniß der Regierung liegt. Das von dem Commerzcollegium am 27. Mai 1782 erlassene Judenreglement war eine Administrations-Verordnung, welche nur für die untergeordneten Behörden bindend war, tveshalb die Regierung auf administrativem Wege auch dasselbe anfheben und durch eine neue Verordnung auf Grund des Beschlusses vom Jahre 1779 ersetzen könnte. Würde indessen-die Regierung eine solche Deutung der diesbezüglichen Bestimmung nicht gutheißen können, so möge sie doch eher das dem Gouverneur laut giltiger Paßverordnung zukommende Recht, nur für eine gewisse Zeit den im Lande ansässigen Juden den Aufenthalt laut Paß zu gestatten aufheben und dieses Recht auf die Ertheilung einer solchen Erlaubniß auf unbestiminte Zeit ausdehnen, als daß sie zu Ausweisungsbefehlen ihre Zuflucht nimmt, welche das Rechtsbewußtsein empören und für diejenigen, welche davon betroffen werden, von unberechenbaren Folgen sind— Ob wohl der Wunsch des Correspondenten in Erfüllung gehen wird? — Wir möchten es eher bezweifeln! Großbritannien. London, im März. Seit kurzem wird in den Mädchen- Klassen der Schulen, welche unter der Verwaltung des londoner Schulamtes stehen, Unterricht im Kochen ertheilt. Die Lehrerinnen sind eigens dazu in der National-Kochschule in Kensington, welche viele Mitglieder der höchsten Aristokratie unter ihren Gönnern und Gönnerinnen zählt, ausgebildet worden. Da die Zahl jüdischer Schülerinnen in den Amtsschulen sehr groß ist. so haben die jüdischen Eltern bei den Schulautoritäten darauf angetragen, für die besondere israelitische rituelle Küche eine jüdische Kochlehrerin anzustellen. Diesem Anträge wird nun wohl bald willfahrt werden. Palästina. Jaffa, 5. März. (Wärt. Ldsztg.) Die letzten Stürme brachten den ersehnten Regen nicht. Dadurch leidet besonders Jerusalem, woselbst nur Cisterncn bestehen, welche vom Regenwasser gefüllt werden sollten. Viele müssen den Bedarf an Wasser kaufen, das manchmal so theuer wie Wein bezahlt wird. Was soll da der Dampfmühlenbesitzer anfangcn? Ebenso leidet bei Wassermangel die Bauthätigkeit und manches andere Gewerbe. Und doch besteht heutigen Tages noch die von König Salomo erbaute Wasserleitung; sie befindet sich aber in traurigem Zustand und das Wasser fließt nur bis Bethlehem, l1/.. Stunden von Jerusalem. Die Wasserleitung >väre leicht zu repariren, sie wird jedoch zu oft durch Fellachen an irgend einer beliebigen Stelle aufgerissen, wenn dieselben mit ihren Kamelen vorbeiziehen und ihre Thicre tränken wollen. Bei richtiger Beaufsichtigung könnte Jerusalem einen guten Theil des Wasserbedarfs aus dieser alten Leitung empfangen. Auch da sieht man wieder ein Stück türkischer Mißwirthschaft, der leider nicht abzuhelfen ist. (Bekanntlich versuchte schon der sel. Sir Moses Montefiore die Wiederherstellung dieser Wasserleitung — aber an dem eben angeführten Grunde scheiterten auch seine Bemühungen. Und doch würden in Jerusalem, sobald es mit Wasser versorgt wäre, die Lebensverhältnisse ganz andere!) Bonn, 1. April. (Notizen.) Man berichtet aus Meran vom 20. März: Direktor vr. Rosenstock, der bewährte Leiter der Samsonschule in Wolfenbüttel, ist heute Nacht in Meran im Alter von etwa 60 Jahren gestorben. Der Dahingeschiedene hatte sich in der pädagogischen Welt einen angesehenen Namen erworben. (Er war früher Religionslehrer in Posen.) — Das 25 jährige Jubiläum als Professor an der Berliner Universität feierte am 21. März der 14*