Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 14 (5.4.1888)
- Date
- 1888-04-05
- Page
- Seite 218 (sequence 10)
- Language
- German
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218 Mendelssohn, der für seine Glaubensgenossen mehr geleistet hat, als sämmtliche Rabbiner in Galizien aus der Vergangenheit und Gegenwart. — An der Hand dieses Gesetzes hoffe ich, daß auch in Galizien und in der Bukowina bessere Verhältnisse kommen werden, das auch dort der Geist des Lichtes und der Wahrheit erweckt werden wird, und daß auch dort die Schranken fallen werden, welche jetzt die israelitische Bevölkerung von der Mitwelt abschließen. In dieser Bevölkerung liegt ein reicher Schatz an Talent und Geist, welcher, in richtige Bahnen gelenkt, zum Nutzen der Allgemeinheit verwerthet werden kann. Redner bezeichnet die Errichtung einer theologischen Lehranstalt in Oesterreich für wünschenswerth und würde es gerne sehen, wenn die Juden sich nach einer Consistorial-Verfassung constitniren würden. Freiherr von Königswarter schloß unter Beifall mit einem tiefempfundenen Danke an die Regierung für die Initiative, welche sie in dieser Frage ergriffen und mit dem Ausdrucke der festen Ueberzeugung, daß Hunderttausende seiner Glaubensbrüder von demselben Dankgefühle beseelt sein werden. Wien, 24. März. (Privatmilth.) Im Budgetausschusse des Abgeordnetenhauses brachte jüngst der Abgeordnete Dr: Süß die Religionslehrtexte zur Sprache. Er las aus katholischen Religionslehrtexten Stellen vor, die geradezu unsittlich sind; in protestantischen Lehrtexten finden sich zweideutige Stellen, hiergegen wies er auf die israelitischen Lehrtexte von Dr. G. Wolf hin, die vollständig decent sind. Er ersuchte hierauf den Herrn Minister, dafür zu sorgen, daß auch die christlichen Lehrtexte in diesem Tone gehalten sein mögen. Rußland. Warschau, 19. März. Vor Kurzem fand der Prozeß gegen die Anstifter der vor zwei Jahren stattgehabten Judenhetze in Tolhinow, Kreis Wilna, statt. Bekanntlich wurde damals der 12 jährige Sohn eines Bauern im Walde erhängt vorgcfunden, und cs fanden sich gewissenlose Agitatoren, welche das Gerücht verbreiteten, die Juden hätten den Mord verübt, da sie Christenblut zu ihren religiösen Zeremonien bedürften. Das Volk warf sich in Folge dessen auf die jüdischen Wohnungen und Läden, vernichtete das ganze Inventar und mißhandelte die Bewohner. An 200 Häuser wurden zerstört und 22 Läden geplündert. Unter den 14 Angeklagten wurden von den Geschworenen 12 freigesprochen, während zwei andere nicht etwa wegen Gewaltthätigkeit, sondern nur wegen Widerstandes gegen die Polizei zu mehrmonatlicher Gesängnißstrafe verurtheilt wurden. (Commentar ergiebt sich von selbst!) Lodz, 23. März. (Privatmitth.) Ein tobender Sturm hatte einst vom Baume der Judenfrage in Rußland einen Zweig abgebrochen und ihn nach Finnland versetzt; dort wurde er gepflanzt, man pflegte ihn sorgsam und nun ist er auch in jener dürren Einöde ersprossen und hat sich zur herrlichen Blüthe entwickelt, zur unsäglichen Freude jener Judenfresser. Dem „R. V." wird über diese herrliche Blüthe geschrieben: Bereits während der Landtage in den Jahren 1882 und 1885 wurde die Frage über die Stellung der Juden in Finnland auf dem Petitionswege einer Begutachtung unterzogen. Auf Grund der geringen Anzahl der Juden jedoch ist eine legale Maßnahme nicht für nothwendig erachtet worden; ebenso wenig hat man es für zweckmäßig angesehen, in weiterem Maße als bisher der Fall war, den Bekennern des mosaischen Glaubens Zutritt in Finnland zu schaffen. Wenn jedoch somit eine diesbezügliche Proposition nicht den Ständen vorgelegt werden wird, so scheint die Verwaltung dennoch zu beabsichtigen, zur definitiven Lösung der Judenfrage zu schreiten. Dem Gouverneur des Bezirkes Nyland ist nämlich der Befehl zugegangen, dem Senat eine Vorlage betreffend die verabschiedeten Unterofficiere und Soldaten mosaischen Glaubens im russischen Militär und deren Familien zu unterbreiten, welche während einer längeren Folge von Jahren das Recht besessen, im Lande zu bleiben und sich hier ihren Erwerb geschaffen haben. Was jedoch die übrigen Bekenner der mosaischen Religion betrifft, welche sich, ohne beim russischen Militär angestellt gewesen zu sein, im Nyland niedergelassen haben, so hat der Senat dem Gouverneur anbefohlen, dieselben davon zu verständigen, daß sie in einer für jede Familie bestimmten Zeit, welche jedoch nicht ein Jahr übersteigen darf, das Land zu verlassen haben. Wie aus obigem ersichtlich, wird ein bestimmter Unterschied zwischen den hier ansässigen Juden, welche dem nach Finnland verlegten russischen Militär angehört haben, und den hier sich aufhaltenden Juden, die demselben nicht an gehört haben, gemacht. Was die letzteren betrifft, so beabsichtigt man mit ihnen kurzen Proceß zu machen und sie ohne Weiteres von hier auszuweisen. Aber auch hinsichtlich gewisser Kategorien der ersteren scheint man darauf bedacht zu sein, Maßnahmen zu ergreifen, sie nun aus dem Lande zu entfernen. Der Senat hat nämlich dem Gouverneur anbefohlen, sobald als möglich die Communen in Rußland aufzugeben, denen dieselben zugehören. Bekanntlich ist die Stellung der Juden in Finnland eine sehr prekäre gewesen. Dieselben haben sich in einem Zustande einer immerwährenden Unsicherheit betreffs des Rechts zu fernerem Aufenthalt im Lande befunden. Da dieselben sich hier nur mit Pässen anfgehalten haben, so hat ihnen dieses Recht zu jeder Zeit entzogen und sie hierdurch der Möglichkeit beraubt werden können, den Erwerb fortzusetzen, der ihnen, wenn auch nur einen sparsamen Unterhalt gewährte. Und diese Möglichkeit hat als beständige Drohung nicht nur über den Juden geschwebt, die hier eine kurze Zeit ansässig gewesen sondern auch über denen, welche im Lande geboren und