Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 13 (29.3.1888)
- Date
- 1888-03-29
- Page
- Seite 201 (sequence 9)
- Language
- German
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201 ruthe zu bezeichnen gewagt, welche allen freigesinnten Volkskreisen drohe;-die Zuchtruthe der citirten wahrhaft königlichen Worte gilt keineswegs bloß dem Antisemitismus, sie gilt ebenso der religiösen Berfolgungssucht in jeder Form, also namentlich auch dem unduldsamen Parteitreiben in der evangelischen Kirche." Frankfurt a. M-, 16. März. Man schreibt der „Franks. Zeitung", übereinstimmend mit unseren Lesern z. Z. gegebenen Berichten: „Ihr Bericht über die Nichtaufnahme des Göttinger jüdischen Privatdocenten Dr. Schönfließ in die Genossenschaft freiwilliger Krankenpfleger im Kriege beleuchtet nicht den Auswuchs einer örtlichen religiösen Unduldsamkeit, sondern giebt zum ersten Male Kunde von der Ausführung der Satzungen jener Genossenschaft vom 9. November 1887, die von dem Centralcomitö der deutschen Vereine vom rothen Kreuz im Einvernehmen mit dem Kriegsminister an alle Zweigvereine versandt worden sind. Nach § 6 derselben ist die Verpflichtung der ordentlichen Mitglieder, „alle von ihnen zu übernehmenden Leistungen in dem Sinne zu verrichten, den die Zugehörigkeit zu einer christlichen Genossenschaft voraussetzt". Damit gar kein Zweifel bestehe, welcher Parteigeist bei dem Vereine obwaltet, bestimmt § 2: „Bor. steher der Genossenschaft ist der jedesmalige Vorsteher des Rauhen Hauses in Horn bei Hamburg." Nicht ausdrücklich verboten, mithin wohl gestattet, ist die Annahme von Geld und Liebesgaben von Andersgläubigen. Wie kann man wagen, die Opfersreudigkeit des gesammten Volkes, die sich in den Feldzügen ohne Unterscheidung des Glaubens glänzend bewährt und nur durch gemeinsame Wirksamkeit sich der Noth der verwundeten und erkrankten Krieger gewachsen gezeigt hat, durch Gründung einer eng konfessionellen Genossenschaft zu vergiften?" (Der preußische Verein „zum rothen Kreuz" tritt damit in Widerspruch mit allen ähnlichen Vereinen in den resp. civilisirten Staaten — ein Umstand, den eine gewisse Partei in Preußen nicht scheut; vielleicht glaubt sie sogar, für ihren Grundsatz Propaganda zu machen, was ihr nicht gelingen wird!) Mainz» 15. März. Die Bürgermeisterei hat unter dem Heutigen von einem unserer hiesigen israelitischen Mitbürger eine Summe von 300 Mark mit folgendem Begleitschreiben erhalten: „Veranlaßt durch die kaiserliche Botschaft an den Reichskanzler bitte ich Sie, einliegende 300 Mark an Nothleidende christlicher Konfession zu vertheilen. Möge die Botschaft, welche man getrost das Hohelied unbefangener Menschenliebe und staatsmännischer Weisheit nennen kann, dazu beitragen, den dunklen Geist der Unduldsamkeit und des gemeinen Hasses wieder zu bannen". Dresden, 14. März. (Privatmitth.) Nach einer Abhandlung im 33. Jahrgange der Zeitschrift des königl. sächs. statistischen Bureaus besaßt die Bevölkerung Sachsens 06,31 Procent Evangelische, 2,73 Procent Katholische und 0,27 Procent Israeliten — also etwa unter 400 Christen nur einen Juden (nämlich 7755 Seelen). Und doch hält der Dresdener „Reform-", d. h. Antisemiten-Berein, große Congresse rc. Nun, Sachsen, je weniger Juden es zählte, desto gehässiger war es stets gegen sie. Es wehrte ihrer Niederlassung, bis die deutsche Freizügigkeit dies unmöglich machte. Bon 1858—1885 zeigen die Katholiken eine Zunahme von 1,82 bis 2,73 Procent. Die Israeliten von 0,7 bis 0,27 Procent. Dem Berufe nach widmen sich die Katholiken vorzugsweise der Glasfabrikation, dem Hüttenwesen, dem Bekleidungs- und Baugewerbe, und deshalb massenhafter Zufluß katholischer Arbeiter aus Böhmen und Rheinland. Von den Israeliten gehören 51,46 Pcocent dem Handelsstande an, also fast die Hälfte anderen Berufsarten. Oesterreich-Ungarn. Wien, 13. März. Der „Voss. Z." schreibt man: Ueber unsere deutsch-nationalen Antisemiten sind gar schlimme Tage hereingebrochen. Das Wiener Strafgericht hat heute um die Aufhebung der Immunität des Abg. Schönerer wegen des nächtlichen Ueberfalles auf die Redaktion des „Neuen Wien. Tageblatt" ersucht. Das Delikt, wegen dessen die gerichtliche Verfolgung verlangt wird, bildet das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit. Schon am Freitag soll der Immunitäts-Ausschuß des Abgeordnetenhauses mündlich referiren, und es kann kein Zweifel bestehen, daß die Auslieferung bewilligt werden wird. Da einige Kumpane Schönerer's bereits verhaftet wurden, so bildete sich die falsche Ansicht, daß auch Schönerer nach Aufhebung seiner Immunität in Berwahrungshaftgenommen werden könnte. DieseAnsicht ist falsch, weil nach derVerfassung hierzu eineigener Beschluß des Abgeordnetenhauses nothwendig wäre. Das Haus würde aber nimmermehr einer Berhaflung in Fällen zustimmen, wo es sich nicht um ein Verbrechen aus Eigennutz hanvelt. Immerhin kann es aber Herrn von Schönerer schlimm ergehen, denn das Beweismaterial gegen ihn ist erdrückend, und an dieser Thatsache konnte er auch nichts ändern damit, daß er bei der Verlesung des betreffenden landesgerichtlichen Gesuches ins Haus brüllte: „Alles erlogen!" wofür er übrigens zur Ordnung gerufen wurde. Wird Schönerer verurtheilt, so verliert er dauernd die Eignung für ein Abgeordnetenmandat, und dann ist ihm auch der Boden für eine wirksame Agitation in seinem Sinne für immer entzogen. Auch einem zweiten antisemitischen Abgeordneten, dem Mittelschullehrec Fiegl, droht schwere Gefahr. Dieser Herr ließ es sich beifallen, in einem öffentlichen Vortrage den Rassenhaß zu predigen und zu fordern, — daß die jüdischen Lehrer entfernt und die jüdischen Schül»