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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-03-29 · Heft 13 (29.3.1888) · p. Seite 200

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 13 (29.3.1888)
Date
1888-03-29
Page
Seite 200 (sequence 8)
Language
German
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200 %ciii Usvug >nac Deutschland. Bonn, 21. März. (PrivaLmitth.) Wir haben hier nicht auszuführen, daß in allen Synagogen Deutschlands feierliche Trauergottesdienste beim Hinscheiden des Kaisers Wilhelm abgehalten worden. Da, wo die cultuellen Verhältnisse einer staatlichen Organisation unterzogen sind, haben die betr. jüdischen Behörden alsbald an die ihnen unterstellten Synagogen Programme für diese Trauerfeier verordnet, so wie die nöthig gewordenen Abänderungen in den Gebeten für den Kaiser und das kaiserliche Haus formulirt. Die desfallsigen Schriftstücke sind uns von dem großh. badischen israelitischen Oberrath und vom Landesrabbiner vr. Buchholz in Emden zugekommen. Es ist uns unmöglich, die vielen einzelnen Berichte über diese Trauergottesdienste zu geben und gestatten wir uns deshalb keine Ausnahme. Berlin, 15. März. (Privatmitth.) Was auch die göttliche Vorsehung über die Lebensdauer des Kaisers Friedrich bestimmt hat, er hat sich schon jetzt in dem Erlaß an den Reichskanzler und Präsidenten des preußischen Staatsministeriums ein no^p *pp, ein „Denkmal, dauernder als Erz" errichtet. Diese Festigkeit in den monarchischen und constitutionellen Principien und zugleich diese Treue für die liberalen Grundsätze des modernen Staates hat wohl noch kein Document eines neuen Herrschers bekundet. Hierzu kommen die Zustände, wie sie sich in den letzten Jahren unter Hervordrängung reactionärer Parteien gebildet hatten, so daß sich ein drückender Dunstkreis über dem Bewußtsein des Volkes in allen seinen Schichten gelagert hatte, und in welchen nun dieser Erlaß wie eine aufklärende Leuchte eingedrungen ist und den rechten Pfad wieder einmal zeigt, welchen die Gesellschaft zu gedeihlicher Fortentwickelung zu schreiten habe. Fern von allen Extremen, den bittren Parteikampf zurückweisend, richtet dieser Erlaß die Fahne des Rechts und der Humanität, des Friedens nach Außen und nach Innen von Neuem auf und hat sich hierdurch die Bedeutung einer großen That erworben. Dies zeigt sich denn auch in der glänzenden Aufnahme, welche dieser Erlaß, diese erste Kundgebung des neuen Kaisers, mitten aus seiner bedrohlichen und schmerzhaften Krankheit, bei der deutschen Nation und bei allen civittsirten Völkern gefunden hat. Jedermann erkennt, was wir hier hervorheben wollen, in dem Passus über den Religionsfrieden, über die gesetzliche Gleichstellung und die staatliche Gleichbehandlung der Bekenner aller Religionen und Consefsionen, die entschiedene Zurückweisung jener „Muckerei und Stöckerei", die sich in der letzten Zeit in den Vordergrund gedrängt hat. Die große Mehrzahl der Preßorgane erkennt dies an. Was will es da bedeuten, daß Stöckels Organ, der „Reichsbote", an dem kaiserlichen Worte zu deuteln wagt und zu behaupten sich untersteht, die herrlichen Worte des Monarchen bezögen sich nur auf Religion, verhinderten also „die Judenhetze" nicht, da diese sich gegen die Raye wende. Es ist nicht nöthig, diese Auslassung als eine frivole Täuschung zu kennzeichnen. Fügt doch der Erlaß hinzu, daß die Bekenner aller Religionsgenossenschaften in der Zeit der Gefahr gemeinsam und unterschiedslos für das Vaterland gekämpft haben. Das haben doch nicht die Religionen, sondern die Menschen gethan, also Juden wie Christen. Zum Ueberfluß können wir darauf Hinweisen, daß der erste Act des Kaisers war, den höchsten preußischen Orden, mit dem der Erbadel verbunden ist, einem Semiten zu verleihen. Da der Justizminister Friedberg ein getaufter Jude ist, also der Ra§e entstammt, welche die Stöckerianer zu verfolgen berechtigt sein wollen, so handelt es sich hier doch recht um die Raye. Ist doch auch der Präsident des Reichsgerichtes von derselben Kategorie. Doch verhehlen sich wohl diese Leute nicht, daß es mit solchen Ausreden und Maskirungen nicht gethan ist und werden sich hüten, so lange Kaiser Friedrich regiert, durch thatsächliche Demonstrationen thatsächliche Zurückweisungen hervorzurufen. Wir können demnach der Weiterentwickelung ruhiger entgegensetzen. — In dem Erlasse heißt es auch, daß die religiöse Duldung ein Grundsatz der Hohenzollern gewesen sei. Zufällig fanden wir eine Bestätigung dessen ausgesprochen in dem jüngst erschienenen zweiten Theil der „Geschichte der Neueren Zeit" von Prof. vr. Martin Pyilippson, der in dem Berichte über den Uebertritt des Kurfürsten von Brandenburg von der lutherischen zur reformirten Kirche ganz dasselbe sagt. Der Kurfürst behandelte nämlich die Lutheraner mit voller Gleichberechtigung, und durchbrach damit den damals in allen Ländern bethätigten Grundsatz: cujus regio, ejus religio. Der Kurfürst versuchte sogar eine Union der beiden Kirchen, ohne daß ihm diese gelang — was bekanntlich Friedrich Wilhelm III. mit Erfolg wieder aufnahm. Berlin, 19. März. Wir finden uns veranlaßt, hier die Worte zu fixeren, welche das leitende Blatt der Nationalliberalen, die „Nationalzeitung", über jenen Passus des kaiserlichen „Erlasses" sagt: „Drückt dieser Satz das Siegel auf den kirchenpottttschen Frieden mit der katholischen Kirche, so weist er andererseits mit einer Enschiedenheit, welche nirgends verkannt werden wird, die bösartige Agitation der Herren Stöcker und Genossen in das Dunkel zurück, in das die ihr zu Grunde liegenden Gesinnungen gehören. Vor wenigen Wochen noch hatte man oiese Bestrebungen als eine Zucht-

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