Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 12 (22.3.1888)
- Date
- 1888-03-22
- Page
- Seite 182 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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182 des einzuführenden deutschen Liedes zu beurtheilen und die namentlich von Gesangvereinen in Betracht zu ziehen feien. Brüx, im März. Zur Vorbildung künftiger Theologen. Bo»; Rabbiner Di°. Deutsch. Die „Neuzeit" bringt in No. 7 einen Artikel aus der Feder des Lehrers Riesenfeld über den Unterricht des Hebräischen in der Volksschule. Herr Riesenfeld kommt zu dem Schlüsse, daß man danach streben müsse, das Hebräische soviel als möglich entbehrlich zu machen, und daß es schon heute nicht gut angehe, den Schülern gelehrte Kenntnisse auf dem Gebiete des jüdischen Schriftthums zu vermitteln. Die letztere Behauptung muß Jedermann, der vernünftig über die Zwecke des Religionsunterrichts denkt, mit gutem Gewissen unterschreiben können, ja man kann sie nur begreifen, wenn man weiß, daß es Gemeinden giebt, die noch immer den Unterricht in Raschi und Mischnah in die Volksschule verlegen möchten, lieber die elftere Behauptung ließe sich streiten, da es sehr^ fraglich ist, ob die völlige Beseitigung des Hebräischen aus dem Gottesdienste als des einzigen Mittels, welches den Kitt der zerstreuten jüdischen Gemeinden bildet, überhaupt ein begehrenswerthes Ziel für unfern Cultus wäre. Sicher ist — und das giebt Herr Riesenfeld in richtiger Erkenntniß der Sachlage zu — daß in absehbarer Zeit unserem Gottesdienste und damit auch unserer Schule das Hebräische unentbehrlich bleiben wird. Herr Riesenfeld findet^, aber einen weitere» Grund für die Beibehaltung des Hebräischen in der Nothweudigkeit, den zukünftigen, jüdischen Theologen ^!die^ nöthige Vorbildung zu geben. Diesem Bedürfnisse hofft er jedoch dadurch abzuhelfen, daß man mit der Vorbildung jder Theologen schon in der Volksschule beginnt. „Wollen wir Rabbiner mit gediegenen Kenntnissen erhalten", sagt er ausdrücklich, so müssen wir es wie die katholische Kirche machen. Wir müssen den Volksschüler uud nicht den.'.Abiturienten der Mittelschule übernehmen, und denselben mit einer speciell organisirten Mittelschule, in welcher sämmtliche Lehrgegenstände und nicht bloß das Hebräische gelehrt wird, und dann an der jüdischen Facultät die nöthige Ausbildung zu Theil werden lassen". Der Hinweis auf das Beispiel der katholischen Kirche ist zunächst falsch, denn die katholische Kirche isolirt ihre Zöglinge erst auf der Universität oder in den den Universitäten gleichgestellte» bischöflichen Lehranstalten, jedoch auch hier nicht unbedingt, sondernde gestattet ihnen, auch außerhalb des Conviets zu leben. Wenn einzelne^Klöster besondere Gymnasien erhalten, so geschieht das nicht um der zukünftigen Geistlichen willen, sondern um die Jugend im katholischen Geiste zu erziehen, weil die Kirche die Ueberwachung des gesammten Jugend Unterrichtes als das nach göttlichen Satzungen ihr znstehende Recht ansieht. Das tridentinische Concil bestimmte allerdings, daß die Jugend, welche sich dem geistlichen Stande widmet, auch schon in der Schule dazu erzogen würde, wie ein deutscher Bischof in einer Schrift, die er unter dem Pseudonym Jrenäus Themistor erscheinen ließ, ausführte, um zu beweisen, daß die bischöflichen Lehranstalten von der staatlichen Aufsicht befreit sein müssen, trotzdem aber läßt die katholische Kirche die Zöglinge ihres geistlichen Amtes die öffentliche Schule bis zur Vollendung des Gymnasiums besuchen. Wenn aber dies auch nicht der Fall wäre, so würde trotzdem für unsere Verhältnisse daraus kein Schluß gezogen werden dürfen, denn wenn die Kirche verlangt, daß der zukünftige Geistliche schon von früher Jugend an zu seinem Berufe speciell erzogen iverde, so geschieht dies nicht, um ihm die nöthige Kenntniß zu sichern, sondern um jeden Einfluß fern zu halten, der ihn an der katholischen Lehre irre machen könnte. Für uns liegt die Sache wesentlich anders, wie ich schon einmal in einem in dieser Zeitung erschienenen Aufsatz „Unsere Verhältnisse zur katholischen Kirche" nachgewiesen habe. Die Kirche verlangt die Trennung des Geistlichen von der Gemeinde. Er ist durch den sacramentaleu Charakter seiner Weihe das Organ des heiligen Geistes, steht also über der Gemeinde, während der jüdische Geistliche ei» Mitglied der Gemeinde ist, das bloß durch seine sachlichen Kenntnisse eine Autorität über die Gemeinde besitzen soll. Wir haben ferner nicht zu fürchten, daß die Weltanschauung des Rabbiners sich von der religiösen Lehre zu sehr entfernen werde, denn unsere Religion hat keine durch Dogmen für ewige Zeiten gebundene religiöse Anschauung. Wir stehen vielmehr aus dem Standpunkte des Maimonides, daß das Erkennen der Wahrheit und nicht der unbedingte Glaube an die Autorität unsere Anschauung bedinge. Daher sind die Gründe, welche die katholische Kirche veranlassen mögen, ihre Geistlichen von der Gemeinde zu trennen, für uns nicht vorhanden; im Gegentheile, diese Trennung des Geistlichen von der Gemeinde, welche die katholische Kirche anstrebt, ist für uns geradezu eine Gefahr. Wir müssen aber auch daran denken, daß cs nicht so gut angehe, einen Knaben in so zartem Alter für einen Beruf zu bestimmen, zu dem er am Ende unfähig wäre, zu dem er in späteren Jahren keine Neigung verspürte, und gerade für den Theologen ist die innere Neigung zum Berufe die Hauptsache, denn soll er eine nützliche Wirksamkeit entfalten, so muß er sich mit Wärme seiner Aufgabe hingeben und die Gemeinde muß wissen, daß er sein Amt nicht um des lieben Brodes willen übt,^sondern weil er in ihm die Aufgabe erkennt, welche der Wille Gottes ihm zugewiesen hat. Man dürfte überdies auch die Frage nach den Kosten nicht unterschätzen, denn wäre erst ein Gymna-