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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-03-15 · Heft 11 (15.3.1888) · p. Seite 173

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 11 (15.3.1888)
Date
1888-03-15
Page
Seite 173 (sequence 13)
Language
German
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173 der Rabbiner dem Capitän auf der Straße begegnete. Wir können den Wortlaut der gehabten Unterredung nicht genau angeben, aber nach der glaubwürdigsten Angabe hätte der Capitän zwei Mal auf das Ersuchen des Rabbiners entgegnet: „Betrunkener Jude, laß mich in Ruhe." Als sich da der Rabbiner nicht mehr beherrschen konnte, sagte er ihm, daß er sich an das Ministerium wenden würde, sowohl wegen der zugefügten Beschimpfung, wie auch wegen der Nichtfreigebung der Soldaten. Hiernach hätte der Capitän — Andere sagen, er hätte dies in Person gethan — den Rabbiner nach dem Polizei-Commissariat abführen lassen, wo ein Protokoll gegen Herrn Taubes ausgenommen wurde. Am selben Tage richtete der Capitän eine Klage an den Staatsanwalt. Am 22. November (5. December) kam der Proceß vor die Gerichte. Der Capitän behauptete, beschimpft worden zu sein, der Rabbiner hätte einen Zusammenlauf provocirt rc.; er fordere die Berurtheilung zu 1 Frc. Strafe. Der Gerichtshof erhöhte den Strafsatz auf 200Frcs. und bewilligte überdies dem Kläger 2000 Frcs. Entschädigungsgelder. Herr Taubes legte alsbald Berufung gegen dieses Urtheil ein. Amerika. Washington, 14. Febr. (Privatmitth.) Da wir die Aufmerksamkeit unserer Leser auf die in der nordamerikanischen Union sich kundgebende Bewegung gegen die weitere unbeschränkte Einwanderung gelenkt haben, wollen wir nicht unterlassen, zu berichten, daß diese Agitation, die nach Eröffnung des Congresfes sich so vielfach vernehmbar machte und desfallsige Anträge einbringen wollte, jetzt so ziemlich stillschweigt. Im Gegentheil wurden jetzt in Texas und Arkansas Einwanderungs-Bureaus errichtet, welche den Zweck haben, Emigranten nach jenen Staaten zu lenken. Aus uns zugegangenen neueren Schriften geht hervor, daß namentlich Texas noch ungeheure Landstriche für Einwanderer besitzt; inan behauptet sogar, daß daselbst noch für fast 50 Millionen Menschen genügender Raum vorhanden sei. Jene Agitation wendet sich vorzugsweise jetzt gegen die Einwanderung von Chinesen. In den westlichen Staaten herrscht geradezu Feindschaft gegen die Chinesen; aber die bis jetzt dort erlassenen Gesetze verhindern die Einwanderung dieser Rasse thatsächlich nicht. In den östlichen Staaten kennt man diese Antipathie nicht, und deshalb können schärfere Gesetze gegen das Einströmen von Chinesen nicht zu Stande kommen. Die Regierung verhandelt deshalb mit der chinesischen, um auf diplomatischem Wege etwas zu erreichen. (Zum Abschluß obiger Correspondenz fügen wir nach den neuesten Nachrichten Folgendes hinzu: Der Senat hat eine Resolution gefaßt, worin der Präsident aufgefordert wird, mit dem Kaiser von China einen Vertrag abznschließen, der hinfort jedem Chinesen die Einwanderung in die Vereinigten Staaten untersagt. Das Repräsentantenhaus nahm einen ähnlichen Antrag an, in welchem der Präsident ersucht wird, dem Hause Mittheilung zu machen, welche Schritte geschehen seien, um die trotz des Verbotes fortgesetzte Einwanderung von Chinesen zu verhindern. — Man sieht, es spielt sich hier abermals ein Act des uralten Kampfes zwischen Orient uiid Occident ab, nur daß geographisch hier Orient ist, was eigentlich Occident ist. Unsrerseits achten wir darauf nur, weil, wenn einmal die Richtung auf Feindseligkeit gegen Einwanderung siegreich geworden, die weitere Entwickelung derselben nicht vorausgesehen werden kann. Bei der i!age der Dinge in der alten Welt ist die Auswanderung nach Amerika und Australien noch immer ein sehr wichtiger Factor für die gesammte Bevölkerung und besonders auch für die jüdische. Redact.) Marokko. Madrid, 26. Febr. (Privatmitth.) Angesichts der in Madrid demnächst zusammentretenden Marokko - Conferrenz richtete Hr. M. Guedalla in London, ein Neffe des Sir Moses Montefiore, an den spanischen Minister-Präsidenten Sagasta ein Schreiben, in dem er die Aufmerksamkeit auf die in Marokko noch immer unterdrückten Juden richtete. Herr Guedalla ersucht den Vertreter Spaniens, dahin zu wirken, daß der Sultan das scheriffianische Decret, welches Sir Moses zum Schutze der Juden im Jahre 1864 erwirkte, nunmehr zur Ausführung gelangen lasse. Das spanische Schreiben Guedallas ist wie das erwähnte Decret von der Spanisch-Deutschen Revue in Nr. 7 mitgetheilt worden. Tanger, im März. Wie wenig den Zeitungsberichten zu glauben ist, namentlich aus hiesigem Lande, erweist sich wieder neuerdings. Man hatte gemeldet, daß die Regierung der Vereinigten Staaten ihrem hiesigen Vertreter geboten habe, das Schutzrecht nicht mehr auszuüben, und daß hierdurch die hiesigen Israeliten in hohem Grade beunruhigt seien. Die Unrichtigkeit dieser Meldung bezeugt folgende Thatsache, über welche die „Köln. Ztg." berichtet: Die vielberufene Frage des Schutzrechts der fremden Konsuln in Marokko, deren Regelung für die Madrider Konferenz vorgesehen war, hat zu einer Verwicklung zwischen Marokko und der Regierung der Vereinigten Staaten geführt. Der amerikanische Konsul hatte einen Schutzbefohlenen in Freiheit setzen lassen, der auf Befehl des Gouverneurs von Rabat ins Gefängniß geworfen worden war, und die marokkanische Regierung hatte deshalb in einem Rundschreiben an das diplomatische Korps sich über den Konsul beklagt. Zur Unterstützung ihres Vertreters haben nun die Bereinigten Staaten ein Kriegsschiff nach Tanger geschickt und verlangen Entschuldigungen wegen jenes Rundschreibens, Anerkennung je-

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