Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 11 (15.3.1888)
- Date
- 1888-03-15
- Page
- Seite 168 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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168 Leben der Juden, das äußerliche wie das geistige, erscheint darum als ein Spiegel von Ideen, welche aus der Gegenwart und der Umgebung eintreten in den Kreis des Nationalen." Mit diesen Worten charakterisirt Zunz (Gesammelte Schriften, II, 2) in seiner Schrift über die Namen der Juden den tiefgehenden Einfluß, den die Kultur der Völker auf die Gestaltung des jüdischen Lebens geübt. Unter diesem Einflüsse, behauptet die vorliegende Schrift, ist auch eine Institution, die wir als ureigene Schöpfung der jüdischen Volksseele zu betrachten gewohnt sind, ist auch die Chewra-Kadischa entstanden. Die älteste Chewra-Kadischa, von der wir sichere Kenntniß haben, ist bekanntlich die im Jahre 1564 in Prag gegründete, die ihren Ursprung und ihre Organisation auf R. Jehuda Lewa ben Bezalel (genannt der hohe Rabbi Löw) zurückführt. Das von Lewa verfaßte Verwaltungsstatut liegt auch den meisten in den jüdischen Gemeinden Oesterreichs, Rußlands und eines großen Theiles von Deutschland geltenden Normen zu Grunde (Wertheimer, Jahrbuch für Israeliten, 5631, S. 45). Ist nun die Prager Chewra wirklich die älteste, oder bezeichnen wir sie nur vermöge unserer mangelhaften historischen Kenntnisse als solche, das ist die Frage, die es zu beantworten gilt. Wohl waren schon in der Talmudischen Zeit in manchen Städten die jüdischen Bewohner in verschiedene Sprengel getheilt, die immer nur die eigenen Todten bestatteten, so daß die Bewohner der anderen Sprengel von der Pflicht der Leichenbestattung entbunden werden konnten, wenn der Todte nicht ihnen angehörte (Moed Katon 27 b), und aus einer anderen von den Verfassern nicht berücksichtigten Stelle (Sabbath 105b und 106a), die da lautet: „wenn einer von den Brüdern stirbt, mögen alle Brüder Einkehr halten, wenn einer von der Genossenschaft (Chabura) stirbt, möge die ganze Genossenschaft besorgt sein", scheint hervorzugehen, daß die Mitglieder dieser Genossen schäften in einem ziemlich nahen Verhältnis zu einander standen; nichtsdestoweniger, meinen die Verfasser, kann hier von eigentlichen Vereinen noch gar nicht die Rede sein. R. Nissim b. Reuben aus Gerona (Ran), der um 1340—1380 blühte, erwähnt in seiner Responsensammlung (M. 75 nicht wie bei Güdemann ^Geschichte des Erziehungswesens und der Kultur der abendländischen Juden I, 80 Note 1] irrthümlich Nr. 84, die ganze Sammlung enthält bloß 77 Gutachten) fünf Chabnroth. die in Perpignan bestanden haben sollen, nämlich np-s, "und ,D^n, min "nD^n und □n2p, aber auch auf diesen Umstand legen die Verfasser kein Gewicht und stellen die Behauptung auf, daß die Chewra- Kadischa eigentlich deutschen Ursprunges und eine Nachahmung der „heiligen Brüderschaften" sei. Im Mittelalter bestanden nämlich in den meisten deutschen Städten sogenannte Brüderschaften (in Norddeutschland Kalandsgilde, in Oesterreich Zech genannt), deren Einrichtungen mit denen unserer Chewra Kadischa so viel Aehnlichkeit haben, daß sie darauf hinzuweisen scheinen, daß die CH. K. eigentlich keine autochthone jüdische Institution, sondern vielmehr eine fremde Pflanze sei, die auf dem Boden des Judenthums erst in voller Pracht gedieh. Wir meinen, daß hiermit der fremde Ursprung unserer Chewra Kadischa noch nicht erwiesen ist, die „heilige Brüderschaft" kann ebensogut eine Nachahmung der Chewra Kadischa, als diese eine Reception der erstgenannten sein. Die Frage dürste wohl als noch nicht endgültig entschieden betrachtet werden; wie immer aber die Sache steht, die Genugthuung kann uns nicht streitig gemacht werden, daß es der jüdische Wohlthatigkeitssinn war, der die Institution der „heiligen Vereine" zur Blüthe gebracht hat, und schon im Anfänge des vorigen Jahrhunderts konnte ein sonst nicht besonders judenfreundlich gesinnter Schriftsteller nicht umhin, uns das Zugeständniß zu machen, daß „die gute Wercke anima Judaismi, gleichsam die Seele des Judenthums sind, und ihr fürnehmster Glaubenspunkt, daß man durch gute Wercke Gottes Gnade und Seegen verdienen könne, sonderlich so man Armen, Fremden, Kranken, für Allem aber den Todten gutes thut (Schudt, Jüdische Merkwürdigkeiten, II b, 341)." Nach Erörterung dieser allgemeinen Frage kehren die Verfasser zur Geschichte der Szegediner Chewra Kadischa zurück und schildern die Thätigkeit und Leistungen des Vereins, der sich von anderen Schwestervereinen wenig unterscheidet, mit ausführlicher Gründlichkeit und liebevoller Pietät. Der letzte Abschnitt enthält Grabschriften, unter denen manche vermöge ihrer Prägnanz und der Reinheit ihrer Sprache als mustergültig betrachtet werden können, Das Berzeichuiß der gegenwärtigen Mitglieder des Vereins, Vermögensausweis und Statuten haben im Anhang ihren Platz gefunden. Und so scheiden wir denn von der schönen Arbeit mit dem Wunsche, daß uns bald Gelegenheit geboten werden möge, über andere ähnliche zu berichten, daß das Beispiel der Szegediner Gemeinde anregend auf andere Gemeinden wirken möge. vr. E. Neumann. Deutschland. Berlin, 6.*) März. (Privatmitth.) Wenn Ihr österreichischer Correspondent davon spricht, daß es wie ein Alp auf Redaction. den Gemüthern liege, so beschränkt sich dies nicht bloß auf Oesterreich. Auch im deutschen Reiche herrscht eine solche Empfindung vor. Nicht etwa, daß man einen Krieg gen Osten oder Westen oder gegen beide Weltgegenden zugleich *) Wir bitten das Datum zu bemerken.