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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-03-08 · Heft 10 (8.3.1888) · p. Seite 151

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 10 (8.3.1888)
Date
1888-03-08
Page
Seite 151 (sequence 7)
Language
German
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151 ordneter Süß darauf hin. daß durch diesen Vorgang die galizische Petroleumindustrie benachtheiligt werde, und der Antisemit Türk sagte dabei, Süß habe nach einigem Schwanken zwischen den großen und kleinen Juden sich für die letzteren entschieden. Die sittliche Entrüstung, welche Pattai in seiner Rede zur Schau trug im Vereine mit seiner unleugbaren, rednerischen Begabung mußten eine bedeutende Wirkung erzielen. Ganz besonders effectvoll war der Schluß, worin er dem Adel die Anbetung des goldenen Kalbes vorwarf und ihm zurief: Reißt die Fetzen von euren Wappenschildern um eure Schande damit zu bedecken! Man kann sich nicht leicht eine Vorstellung davon machen, wie diese Worte, welche durch die zahlreichen kleinen Provincialblätter in alle Schichten des Volkes dringen, wirken mußten. Der Zündstoff ist in Folge der langjährigen Agitation längst vorbereitet, das Gefühl für die Ungerechtigkeit, die große Menge der Juden für die Sünden eines einzelnen verantwortlich zu machen, ist in dem Zeitalter des blinden Racenhasses, des von gewissenlosen Agitatoren aufgeregten Volkes längst geschwunden. Man sucht mit Begier den Anlaß, seinen Leidenschaften neue Nahrung zuzuführen. Wie wenig das Judenthum an einer solchen mißbräuchlichen Anwendung des Reichthums schuld ist, brauche ich den Lesern dieser Zeitung nicht zu sagen, aber es wäre doch wichtig, es der Welt immer und immer wieder zu sagen, daß das mosaische Gesetz zuerst die Aufgabe des Staates erfaßt hat, den Schwachen zu schützen. Wir können nicht oft genug darauf Hinweisen, daß das Verbot der lebenslänglichen Leibeigenschaft, das Verbot, Grundbesitz auf ewige Zeiten zu verkaufen, mit einem Worte das Princip, die Ausbeutung des Leichtsinnigen gesetzlich zu verhindern, durch die Religion Israels zuerst verkündet wurde. Das rabbinische Judenthum, dessen Schriften man für die angebliche Unsittlichkeit der Juden im Geschäftsleben gern verantwortlich machen möchte, geht darin noch viel weiter, indem es beispielsweise die Termin- und Schlußgeschäfte als Wucher verbietet. So heißt es ausdrücklich in der Mischnah: Man darf keinen Kaufvertrag über Getreide abschließen, ehe die Ernte beendigt und der Marktpreis festgeftellt ist. Baba mezia C. 5. Ebenso wird es verboten, einem Pächter Getreide vorzuschießen, damit er es nach der Ernte in natura zurückgebe, denn wenn dann der Preis steigen sollte, wäre das Darlehn ein wucherisches, (ib. § 8.) Eine Ausnahme ist nur dann gestattet, wenn der Pächter das geliehene Getreide zu Zwecken der Aussaat braucht, und selbst hier erzählt der Talmud als Beispiel von der Frömmigkeit R. Gamaliels, daß er die Vorschüsse an Getreide, die er seinen Pächtern gab, nur nach dem Geldwerthe berechnete und sich nach der Ernte nur soviel zurückgeben ließ, als der Betrag des vorgestreckten Getreides ausmachte. Diese Anschauung wird auch als giltiges Gesetz im Scliulcban Arucli aufgestellt. (Jore Deah 175. 1. 162. 4.) Zu den Gesetzen, welche den Schutz des Schwachen gegen den Starken bezwecken, zählt auch die Bestimmung, daß dem Arbeiter, der seinen Lohn beansprucht, das Recht des Eides zusteht, welcher sonst in der Regel nur zur Ablehnung und nicht zur Geltendmachung einer Forderung geleistet werden kann, (äobebuot 7. 1.) Leider dringen solche Vorstellungen nicht an das Ohr derjenigen, welche aus Böswilligkeit das Judenthum der Untergrabung des moralischen Volksbewußtseins anklagen. Sie hören nicht, sie wollen nicht hören, von ihnen gelten die Worte Jeremias (6. 10.): „Zu wem soll ich sprechen und Zeugniß ablegen, daß man es höre; siehe unbeschnitten ist ihr Ohr und sie wollen nicht hören." Das Judenthum war nun einmal auf die Tagesordnung gesetzt, und anGelegenheit dieses unerschöpfliche Gebiet zu bearbeiten, fehlte es denHerrenAntisemiten auch sonst nicht. Ganz besonders war der Anlaß eines Gesetzvorschlages, welchen der Minister zur Regelung der Studentenverbindungen machte, den Herren willkommen. Der Minister will nämlich eine strengere Ueberwachung der Studentenverbindungen, um die jugendlichen Ausschreitungen hintanzuhalten. Es ist nun ein offenes Geheimniß, daß die antisemitischen Agitatoren einen sehr günstigen Boden unter den Studenten gefunden haben; ja es ist so weit gekommen, daß die Herren Studenten auf ihren nächtlichen Spaziergängen ruhige Leute, die sie als Juden erkennen, in rohester Weise belästigen. Wie die ganze antisemitische Bewegung eine Verrohung des Volkes ist, so hat auch in den studentischen Kreisen eine Verwilderung Platz gegriffen, welche die Manieren der academischen Bürger mit denen von Bauernburschen in Kirchweihstimmung auf eine Stufe setzt. Der etwas Kindisches an sich tragende studentische Uebermuth, wie er besonders im vorigen Jahrhundert auf kleineren Universitäten zu Hause war, und in Zachariäs „Renommist" eine classischeSchilderung erfahren hat,beginnt in zügellose Wildheit, in Auflehnung gegen alles das, was in bürgerlichen Kreisen als anständig gilt, auszuarten. Das Gesetz, welches der Minister erlassen will, hat die einzige Absicht, der bestehenden Uebung in der Handhabung der academischen Ordnung, Gesetzeskraft zu verleihen. Trotzdem aber hatte die Mehrheit des Rerchsrathes sich dem Gesetze gegenüber ablehnend verhalten, ein Theil, um dem Minister Trotz zu bieten, ein anderer hauptsächlich deswegen, weil die Zustimmung zu einer solchen Maßregel durch das ausgegebene Schlagwort von der beabsichtigten Vernichtung der academischen Freiheit eine Partei um ihre Popularität zu bringen geeignet wäre. Der antisemitische Abgeordnete Türk, der das Vorrecht besitzt, Alles zu verstehen und die Kunst handhabt, für alles Unliebsame die Juden verantwortlich zu machen, hat auch hier wieder die Schuld der Juden „nachgewiesen". Nach seiner Ansicht wollte der Minister den Studenten nur das Recht lassen, Judenknechte zu sein, und

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