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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-03-08 · Heft 10 (8.3.1888) · p. Seite 148

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 10 (8.3.1888)
Date
1888-03-08
Page
Seite 148 (sequence 4)
Language
German
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148 müßten. Schon hierin liegt die nachdrücklichste Widerlegung. Alles, was dem Menschen als solchem natürlich ist, wodurch er besteht, was sein geistiges und sittliches Gut ausmacht, was ihn dem bloßen sinnlichen Genüsse entzieht, wodurch er zum Schaffen und Wirken angeleitet wird und was ihm hierzu, zur Verwendung seiner Kräfte eine Möglichkeit bereitet, alles dies wird durch jenes Theorem hinweggeschwemmt. Und dies nennen jene Männer Wissenschaft — es ist aber nichts weiter als ein Abfluß zur Versumpfung der Menschheit. Auch hier sind es nur einige und noch dazu sehr lückenhafte und unvollständige Beobachtungen, welche als feste Grundlage einer experimentellen Wissenschaft gemißbraucht werden. Die Geisteskranken, die aus ihrer Geistesstörung heraus Verbrechen üben, sind doch nur Ausnahmen, und es giebt jetzt keinen Gerichtshof, der nicht bei Beurtheilung eines Verbrechens zuvor die Frage anfstellt und zu beantworten sucht, ob der Thäter geistig zurechnungsfähig war. Ja, es werden überhaupt die Stufen der Zurechnungsfähigkeit z. B. in der Trunkenheit, im Jähzorn und in der Veranlassung zu diesem in die Erörterung und in das Urtheilserkenntniß gezogen. Wenn der Geisteskranke von jeder Strafe befreit wird, so wird doch, gemäß des angeführten Ausspruches der h. Schrift, anerkannt, daß auch die Leidenschaftlichkeit vom Menschen beherrscht werden könne und müsse und nur mildernde Umstände werden in Betracht gezogen. Was nun die gewohnheitsmäßigen Verbrecher betrifft, so ist doch hiermit eine Angewöhnung vorausgesetzt, also nicht eine Naturnothwendigkeit, sondern erste, unter völliger Willensfreiheit geschehene Schritte, die nach und nach eine Gewohnheit wurden, also die Schuldhaftigkeit ist hier durchaus nicht beseitigt. In der That sehen sich die Vertheidiger jenes Theorems zu den gewagtesten Sprüngen genöthigt. Sie weisen sogar darauf hin, daß es Subjecte giebt, welche Verbrechen oder auch nur polizeiwidrige Handlungen begehen, um wieder ins Gefängniß zu kommen, wo es ihnen besser geht als in der Freiheit, wo sie Kost, Wohnung, Kleidung und Wärme bekommen. Würden jene auch hier consequent sein, so müßten sie annehmen, daß das Leben im Gefängniß für viele Menschen, zuletzt für alle eine Naturnothwendigkeit sei, und daß deshalb die eine Hälfte der Menschen verpflichtet sei, Gefängnisse zu bauen, die andere Hälfte hineinzustecken und darin zu ernähren. Es ist dies ganz dieselbe Logik, wie in ihrem Theorem selbst. — Alles dies ist so kraß, daß es natürlich war, wie einige besonnenere Männer sich doch sagten, daß diese Consequenzen ihre Vordersätze selbst vernichten. Ein anderer italienischer Vertreter dieser neuen Lehre, Enrieo Ferri, suchte deshalb dem abzuhelfen, indem er das weggeleugnete Strafrecht auf einem anderen Wege wieder zurückzuführen suchte. Er wirft deshalb die Verantwortlichkeit, die er dem Individuum abnimmt, auf die Gesellschaft, die befugt sei, auf dem Standpunkte der Nothwehr den Verbrecher unschädlich zu machen, nämlich lebenslänglich einzusperren. Je unzulänglicher sich nun diese Strafersatzmittel herausstellten, desto mehr Gewicht legte die Schule auf Verhütungsmaßregeln, gerietst aber hier geradezu ins Lächerliche. So schlägt Ferri zur Verhütung geschlechtlicher Verbrechen die Ehescheidung vor, als ob es nicht protestantische Länder gebe, in welchen jene nicht weniger Vorkommen, obschon sie seit Jahrhunderten die Ehescheidung zulassen. Oder die Gesellschaft müsse die Verbrechen gegen das Eigenthum durch Vermehrung des Wohlstandes verhüten, als ob dies so unmittelbar möglich sei und nicht auch unter Wohlhabenden Betrug und Defraude vorkämen. Auf diese Weise die Rechtspflege ersetzen zu wollen, kann nur verblendeten Theoretikern beikommen. Und weshalb nennt sich diese Schule positiv? Weil sie sich auf eine Anzahl Gehirnsectionen stützt, die im Grunde nichts weiter beweisen, als was man ihnen unterlegt. Selbstverständlich hat übrigens die neue Schule schon mehrfache Wandelungen durchgemacht, und ihre Häupter, die Italiener Lombroso und Ferri, der Oesterreicher Benedict und die Russen Minzow und Dril stehen auf sehr verschiedenen Standpunkten. Wir leugnen nicht, daß, auf so schwachen Füßen diese Theorie steht, ihre Existenz und die Bekämpfung derselben immerhin auf die Criminalwissenschaft einen erweckenden Einfluß üben werde. An sich aber ist sie zu revolutionär, als daß sie diese Wissenschaft selbst fortzubilden vermöchte. Sie hat sich die Wurzel eines fruchtbaren Lebens schon sofort durch die Leugnung der Willensfreiheit abgeschnitten, die trotz aller beschränkenden Bedingungen thatsächlich zu jeder Zeit von jedem Menschen geübt wird. Mit der Willensfreiheit die Verantwortlichkeit und die Straffälligkeit leugnen, und hiermit jede Entwickelung und Bildsamkeit des Menschen einer blinden Naturnothwendigkeit opfern, heißt die ganze Menschheit auf den Kopf stellen. Solches Experiment können einzelne Hypothesenmacher wohl vollziehen, aber der gesunde Menschenverstand und die unparteiische Beobachtung folgen ihnen auf diesem Wege nicht. In der That geben solche Versuche nur eine frische Folie für die uralte Wahrheit ab, die aus der Menschheit selbst entsprungen, durch alle Zeiten und Völker sich herausgebildet und in der Religion ihren ursprünglichsten Ausdruck gefunden hat. Nein, diese Spintisirer, denen es offenbar wenig um die Wahrheit, viel mehr aber um ihren Ruhm als Neuerer zu thun ist, werden dem Menschen nicht die wesentlichsten Elemente seiner Natur, werden ihm nicht das sittliche Gefühl und Bewußtsein, „Schuld, Sühne,Ausgleichung in Ersatz oder Strafe" hinwegescamotiren. Schon in der Kindesseele wacht nach vollbrachtem Unrecht Unruhe und Vorwurf auf, und jede Gewissensregung ist unwiderlegbares Zeugniß nicht bloß des sittlichen Gefühls und Bewußtseins, sondern auch der Willensfreiheit,

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