Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-03-08 · Heft 10 (8.3.1888) · p. Seite 147

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 10 (8.3.1888)
Date
1888-03-08
Page
Seite 147 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227717-3227728--45138-3264634
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

147 will, irgend einige Wahrnehmungen zum Fundament neuer Systeme macht und deren unbeschränkte Gültigkeit mit großer Anmaßung und ebenso großem Geräusch proklamirt. Wenn ein mächtiger klarer Strom durch die Länder zieht, bei ansteigender Fluth Abflüsse in tiefer gelegenes Terrain ergießt, die sich dann oufstauen, das Land versumpfen und tödtliche Miasmen verbreiten; wenn man in solchem Falle gegen diese Abflüsse einzuschreiten, den Boden abzusumpfen und wieder fruchtbar und gesund zu machen sucht — begeht man da ein Unrecht gegen den herrlichen Strom und dessen segensreiche Wirksamkeit? . . . Wenden wir uns heute einer wichtigen neuesten Erscheinung auf einem Gebiete zu, das von der allgemeinsten Wichtigkeit ist, aber außerdem uns als Bekenner des Judenthums auch besonders interessirt. Auf einer der ersten Seiten der h. Schrift, wo die Unthat Kains, ihr Motiv und ihre Wirkung geschildert wird, heißt es in dem einfachen, aber scharf bezeichnenden Style (4, 6): „Und der Ewige sprach zu Kain: warum verdrießet es Dich und warum senkt sich dein Antlitz? nicht so? wenn du gütig bist, trägt es sich, und wenn du nicht gütig bist, lagert vor der Thüre die Sünde, nach dir ist ihr Begehren, du aber könntest herrschen über sie." In der Aufwallung und Erregung steigt der Gedanke der sündigen That in der leidenschaftlichen Seele auf. Doch im Bewußtsein des Unrechtes vermag der Mensch diese Aufwallung zu unterdrücken und hiermit auch dem verbrecherischen Gedanken die Wurzel abzuschneiden. Dies geschieht, „wenn du gütig bist," wenn das Gefühl des Rechtes in der Seele des Menschen die Oberhand hat. Ist dies nicht der Fall, wird der Leidenschaft Raum gewährt, so drängt der Gedanke der That zur Ausführung derselben. Aber auch hier ist es dem Menschen noch gegeben, im Bewußtsein der verbrecherischen Handlung sich zu beherrschen und die That zu unterlassen. Die That Kains fordert die Bestrafung; da aber handelt es sich um das Strafmaß. Diese wenigen Sätze stellen eine bestimmte großartige Anschauung fest: Das Bewußtsein des Rechtes und des Unrechtes, die leidenschaftliche Bewegung der Seele, die Willensfreiheit in allen Stadien der letzteren, die Zurechnungsfähigkeit und Verantwortlichkeit, die Strafe. Diese Anschauung ist eine ganz universelle; sie fand und findet sich bei allen Völkern, auf allen Stufen der Cultur, ganz dieselbe, wenn auch die Begriffe von Recht und Unrecht verschieden waren und sind; sie liegt allen gesellschaftlichen Institutionen, allen menschlichen Urtheilen, besonders auf dem Gebiete der Rechtspflege, namentlich der Criminaljustiz zu Grunde. Auf die verschiedenen Ansichten über die Zwecke der Strafe und die Berechtigungsmotive der Gesellschaft zur Strafe kommt es hierbei nicht an. Wie wir früher auseinandergesetzt, erkennt das mosaische Gesetz sowohl die Verpflichtung zur Bestrafung des Verbrechens seitens der Gesellschaft, zur Ausgleichung des Rechtes und des Unrechtes, zur Aufrechterhaltung des Rechtes, als auch den Abschreckungszweck, die Verhütung des Verbrechens durch die Erziehung zum Guten an. Auf das Fundament, auf die Anschauung von Willensfreiheit, Schuld, Sühne und Strafe hat solche Erörterung keinen Einfluß. — Es wäre doch nun zum Verwundern gewesen, wenn in unserer Zeit nicht auch diese, alle Gesetzgebungen beherrschende Anschauung zum Gegenstände des Streites, der Leugnung und des Umsturzes hätte werden sotten. Durch die Schrift eines italienischen Irrenarztes Lambroso „der Mensch als Verbrecher" wurde eine entgegengesetzte Meinung in die Welt gebracht, fand Anhänger, begründete eine Schule, die sich „Criminalpositive" benennt, und die namentlich in Rußland bis zur äußersten Consequenz, bis zum criminalistischen Nihilismus geführt ward. In neuester Zeit wurde denn auch das allgemeine Publikum damit bekannt gemacht^), und deshalb fühlen wir uns bewogen, auch unsererseits darüber zu sprechen; versuchen doch die Herolde dieses neuesten Zeitproductes schon, auch auf die Gesetzgebung Einfluß zu gewinnen. Man hat, und dies ist nichts Neues, die Beobachtung gemacht, daß es geistesschwache und geisteskranke Menschen giebt, welche das Bewögen, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden, nie erlangt oder wieder verloren haben, auch einer gewissen verbrecherischen Leidenschaft sich ergeben und sie zur Manie ausbilden. Nicht minder giebt es Verbrecher, welche ihre Unthaten sich zu einer gewissen Gewohnheit gemacht haben und deshalb immer wieder darin verfallen. Aus diesen Beobachtungen heraus haben unter der Leitung jenes italienischen Irrenarztes seine Anhänger die Willensfreiheit des Menschen gänzlich geleugnet und jedes Verbrechen als unter der Nothwendigkeit eines Naturgesetzes geschehend ansehen wollen. Es versteht sich, daß hiermit auch jede Verantwortlichkeit aufhört. Wenn, sagt Fuld mit Recht, das Verbrechen das Product der Körperbeschaffenheit und der natürlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen ist, wenn der Verbrecher unter dem Druck der unwiderstehlichen Nothwendigkeit stiehlt, raubt, mordet und schändet, dann entfällt natürlich hinfort jede Möglichkeit, von der Schuld des Missethäters zu sprechen. Also die Zurechnungsfähigkeit, die Verantwortlichkeit und die Strafbarkeit fallen weg und die Herolde dieser schrecklichen Theorie erklären „Schuld, Sühne, Strafe" für „überwundene Begriffe!" Wir brauchen kaum darauf hinzuweisen, daß hiermit alle Sittlichkeit zu Ende ist, daß die Gesellschaft schütz- und waffenlos gegen die Verbrecher wird, und daß auf diesem Wege Zustände geschaffen würden, welche bis zum Versinken in die roheste Barbarei, tiefer als die Stufe der Raubthiere führen 1) Siehe z. B. die Abhandlung von Ludw. Fuld in „Unsere Zen" Nr. 1. d. I. 9*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.