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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-02-23 · Heft 8 (23.2.1888) · p. Seite 123

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 8 (23.2.1888)
Date
1888-02-23
Page
Seite 123 (sequence 11)
Language
German
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128 berufen. Ausgenommen wurden wieder 9 Schüler, von welchen 3 in das Seminar eintraten. Der Verein zählt 576 Mitglieder, welche 5704 Mark Beiträge leisteten. Als Stipendien und von den Familien der Schüler als Beiträge zu deren Unterhaltungskosten gingen 7763 Mark ein. Die Einnahmen betrugen 15,368 Mark, von welchen 2241 Mark als Capitalien belegt wurden und 1294 Mark in Casse blieben. Posen, 13. Februar. (Privatmitth ) Der Stadtrath Wolf Kronthal und der Rentier Gustav Kronthal haben aus Anlaß des 90. Geburtstags ihres Vaters der Synagogengemeinde 10,000 Mk. gezahlt und sich verpflichtet, dieses Capital bis zur Fertigstellung des jüdischen Kranken- und Siechenhauses derart durch Schenkungen zu verstärken, daß aus den Zinsen der Unterhalt für 2 Kranke in einem besonderen Zimmer des bezeichneten Krankenhauses bestritten werden kann. — Denselben Betrag hat der Sanitäts-Rath Dr. W. Samter der Synazogengemeinde zum Andenken an die vr. Hch. und Jda Fränkel'schen Eheleute überwiesen, und soll der Vorstand die Zinsen in den ersten 25 Jahren an Verwandte der genannten Eheleute, später aber je zur Hälfte an einen bedürftigen Studirenden und eine bedürftige Braut vertheilen. 0. Oesterreich - Ungarn. Wien, 9. Februar. (Privatmitth.) In der nächsten Sitzung des Herrenhauses am 11. d. M. findet die erste Lesung des Gesetzes, betreffend die Regelung der äußern Rechtsverhältnisse der jüdischen Religionsgenossenschaft, statt. Es war mir gestattet, Ihren Lesern vor einigen Wochen dieses Ereigniß anzukündigen. Ich sage Ereigniß, weil thatsächlich die jüdischen Gemeinden dasselbe sehnsüchtig erwarten. Wenn das Ministerium dieses Gesetz zuerst im Herrenhause einbringt, so geschieht dieses, weil es in diesem Hause eine sachliche Erörterung der Angelegenheit erwartet. Die Antisemiten im Abgeordnetenhause mögen sich dann, wenn das Gesetz vom Herrenhause angenommen ist, heiser schreien. Wie aus den Tagesjournalen bekannt ist, hat Fürst Liechtenstein im Abgeordnetenhause den Antrag eingebracht, die jetzigen interconfessionellen Schulen aufzuheben und confessionelle einzuführen, so daß es ausschließlich katholische, protestantische, calvinistische und jüdische Schulen geben soll. (Nebenher benierkt, gab es zur Zeit der Kaiserin Maria Theresia, welche die Volksschulen in Oesterreich gründete, confessionslose Schulen und zwar in Ungarn, in Triest u. s. w.) Ueberdies aber soll das Bildungsniveau herabgedrückt werden. Dieser Antrag rief einen förmlichen Entrüstungssturm in allen gebildeten Kreisen hervor. Man weiß, daß es in dieser Hinsicht unter den Juden getheilte Meinungen giebt, und fehlt es auch hier nicht an Stimmen für die jüdisch-confessionelle Schule. Die clericalen Organe machen jedoch die Juden für den Sturm des Unwillens, der sich erhoben hat, veranwortlich. Nebenher will ich Folgendes bemerken: Es ist begreiflich, daß die Bischöfe und Erzbischöfe für die confessioneüe Schule eingenommen sind, und geben mehrere derselben in den Fastenhirtenbriefen diesem Gefühle Ausdruck. Der Erzbischof von Men, Cardinal Ganglbauer, schweigt über dieses Moment. Er hat Tactgefühl genug, nicht Oel ins Feuer zu gießen. Sollte ich mich in dieser Annahme geirrt haben, so ist ihm wohl diesbezüglich ein Wink von oben gegeben worden. — Die heutige Wiener Zeitung veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Regelung rc. Ich hebe aus demselben zunächst folgenden Punkt heraus: Jede Gemeinde ist verpflichtet, mindestens einen Religionsdiener, einen Rabbiner, zu bestellen, und muß derselbe das vollständige Gymnasium absolvirt haben. Wie«, 12. Februar. Der Gesetzentwurf betreffs Regelung der Rechtsverhältnisse der jüdischen Religions-Genossenschaft, wurde in der gestrigen Sitzung des Herrenhauses einer aus neun Mitgliedern bestehenden Commission zugewiesen. — Die hiesige akademische Burschenschaft Teutonia, eine der ältesten antisemitischen Couleurs an der Universität, wurde von der niederösterreichischen Statthalterei aufgelöst. Prag, den 9. Februar. Im Jahre 1885 constituirte sich mit behördlicher Genehmigung in Lukawetz in Böhmen der Verein „Or-Tomid“ (Ewiges Licht) mit dem statutarischen Zwecke, den israelitischen Gottesdienst in hebräischer und czechischer Sprache auszuüben. Als dieser Verein zur Abhaltung seiner religiösen Uebungen ein Privathaus miethete, schritt der Vorsteher der in Lukawetz bestehenden israelitischen Cultusgemeinde bei der Bezirkshauptmannschaft in Pilgram ein, um das Verbot dieser gottesdienstlichen Handlungen zu erwirken, weil es den Israeliten in Lukawetz nicht gestattet werden könne, einen öffentlichen Gottesdienst anderwärts als in der bestehenden Synagoge und nur in der von der Cultusgemeinde angeordneten Art, also in hebräischer und deutscher Sprache, auszuüben. Die Bezirkshauptmannschaft gab diesem Gesuche Folge, weil es dem Verein nicht erlaubt sei, eine besondere Religions-Genossenschaft mit selbständigen religiösen Hebungen zu bilden. Die Statthalterei in Prag hob jedoch die erstinstanzliche Entscheidung aus zwei Gründen auf. Einmal, weil in Lukawetz keine gesetzlich anerkannte und mit Statuten versehene Cultusgemeinde bestehe, welche das Recht habe, im Sinne des Judenpatents vom Jahre 1797 Jngerenz auf die Angelegenheiten der jüdischen Bewohner auszuüben; zum zweiten, weil im Artikel 15 St. G G. jeder Religions-Genossenschaft die Ausübung des öffentlichen Gottesdienstes gestattet sei, insofern dadurch bestehende Gesetze nicht verletzt werden. Die Entscheidung der Statthalterei wurde vom Ministerium für Cultus und Unterricht 8*

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