Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 7 (16.2.1888)
- Date
- 1888-02-16
- Page
- Seite 105 (sequence 9)
- Language
- German
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105 Abgeordnetenhaus das Auslieferungsbegehren gegen Schönerer gestellt wegen Beleidigung einer Wache und Einmengung in eine amtliche Handlung, welcher er Samstag bei einem Cammers sich zu Schulden kommen ließ. Wir wir schon berichteten, hatte sich Schönerer bei einem Commerse der Polizei widersetzt und die Anwesenden zum Widerstande aufgesordert. Ist das nicht schön von einem Mitglied« des Abgeordnetenhauses? Doch so was haben eigentlich seine Wähler zu verantworten, und Schönerer wird sich entschuldigen, daß er es im Rausche, in der Trunkenheit, in tumultuarischer Aufregung gethan habe! Pest, 7. Februar. (Privatmitth.) Ein Rundschreiben der israelitischen Landeskanzlei in Pest. Der Reichstagsabgeordnete Dr. Alexander Ullmann veröffentlichte neulich ein Memorandum, in welchem die Nothwendigkeit einer einheitlichen Regelung der jüdischen confessionellen Angelegenheiten in Ungarn dargelegt und die verschiedenen Parteien der jüdischen Confessio» aufgefort werden, vom persönlichen Interesse abzusehen und dahin zu wirken, daß sich die Parteien vereinigen, auf einem israelitischen Landescongresse Zusammenkommen und unter sorgfältiger Vermeidung aller dogmatischen und rituellen Fragen vor Allein eine einheitliche Organisation schaffen. Diesem Vorschläge tritt nun die israelitische Landeskanzlei in einem an sämmtliche israelitische Cultusgemeinden gerichteten Rundschreiben entgegen. Dasselbe enthält folgende Erklärung: „Ein Reichstagsbeschluß hat die einheitliche Organisation der Iudenheit behindert, nur der Reichstag vermag durch ein Gesetz die einheitliche Organisation uns wieder zu verleihen. Es wäre zu viel gefordert, wollte man verlangen, daß die Juden Kraft ihres unbehinderten Selbstbestimmungsrechtes ihre Autonomie formuliren, und deren Bestimmungen sich ausnahmslos und freiwillig unterwerfen mögen: bei einer Körperschaft von mehr als 600,000 Seelen werden sich auch in anderen Fragen stets Mehrere finden, die mit den Uebrigen nicht Eines Sinnes sind. In Ermangelung einer jeden gesetzlich gewährleisteten Disciplin kann aber — wie die Erfahrung lehrt — auch der geringste Mißton eine Disharmonie erzeugen, die das weitere Zusammenwirken aller Kräfte vollends zur Unmöglichkeit gestaltet. Der Reichstag stand am 18. März 1870 unter dem Eindruck einer Budgetdebatte, die, von dem damaligen freiheitlichen Winde getragen, die Decretirung der vollständigen allgemeinen Religionsfreiheit stüimisch forderte, es war daher nur eine natürliche Folge hievon, daß das Abgeordnetenhaus damals, vom Freiheitsgeiste beseelt, den Congreß-Statute» die bindende Kraft versagte. Seither aber hat die öffentliche Meinung gar manche Wandlungen durchgemacht. Die Juden werden beschuldigt, ihre Pflichten aus dem Gebiete insbesondere des Mittelschulwesens nicht in dem Maße zu erfüllen, wie dies bei den gesetzlich recipirten Glaubensgenossenschaften der Fall ist. Man legt uns Pflichten auf, ehe man uns Rechte verliehen. Wenn wir derzeit, in der Aera allgemein wahrnehmbarer confessioneller Bestrebungen, die gesetzliche Gewährleistung unserer Autonomie erwarten, damit wir in die Lage versetzt seien, unseren Pflichten als Confession nach jeder Richtung hin zu entsprechen, müssen wir uns dem festen Glauben hingeben, daß weder die Regierung, noch der Reichstag unserem gerechten Verlangen gegenüber ein ablehnendes Verhalten beobachten werde. Die Initiative zur gesetzlichen Regelung der autonomen Rechte unserer Confession haben die Districts- Präsidenten ergriffen, indem sie in dem Ihnen bekannten an Se. Excellenz den Herrn Cultusminister gerichteten Memorandum die Bitte um die Jnarticulirung unserer Autonomie vortrugen. Es muß den maßgebenden Faktoren, von deren Wohlwollen wir überzeugt sind, anheinigestellt bleiben, den geeigneten Zeitpunkt für die Einbringung der bezüglichen Gesetzesvorlage zu wählen: das Drängen von Seite der Confessio« kann uns hierbei durchaus nicht förderlich erscheinen, haben wir es ja des Oefteren erfahren, daß eine jede Action im Schoße unserer Confession eine Reaktion zur Folge hat. Wenn die noch immer außergewöhnlich große Anzahl der Einläufe in jüdischen Matrikel- und anderen Angelegenheiten in Abnahme begriffen und somit das hohe Ministerium zur Erkenntniß dessen gelangt sein wird, daß die erste Grundlage zu einer Gemeindeoronung bereits vorhanden sei: dann, wenn nicht noch früher, so hoffen wir mit Zuversicht, wird die an hoher Stelle konsequent fortgesetzte Regelung unserer Angelegenheiten in der Erreichung des von uns angestcebten Zieles ihren Abschluß finden. Wir vertrauen auch auf die gütige Mitwirkung unserer einflußreichen Glaubensgenossen, die sich in hervorragender politischer Stellung befinden und unserer Confession in allen Bestrebungen stets ihre Unterstützung in vollem Maße angedeihen ließen." Pest, 29. Januar. (Privatmitth.) Seit dem 34jährigen Bestehen des jüdisch-theologischen Seminars in Breslau, erscheint der Jahresbericht desselben alljährlich mit einer wissenschaftlichen Arbeit an einem und demselben Tage mit einer Pünktlichkeit, welche den Leitern und Lehrern derselben zur Ehre gereicht und an der sich das hiesige Landes-Rabbiner-Seminar ein Beispiel nehmen könnte. Das hiesige Rabbiner-Seminar, das nach dem Muster des Breslauer Seminars eingerichtet ist und dessen Lehrer oder vielmehr Professoren zum Theil aus demselben hervorgegangen sind, hat in den zehn Jahren seines Bestandes nicht mehr als acht Jahresberichte mit wissenschaftlichen Arbeiten und auch diese sehr unpünktlich erscheinen lassen; für das abgelaufeüe Schuljahr ist bis heute kein Jahresbericht erschienen. Und dabei ist das hiesige Seminar ein königl. ungarisches, das unter der Leitung einer vom Unterrichts-Ministerium eingefetzten 7