Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 7 (16.2.1888)
- Date
- 1888-02-16
- Page
- Seite 101 (sequence 5)
- Language
- German
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101 fett. Aus diesem Grunde wird auch die Mehrzahl der Czechen dagegen stimmen, denn sie fürchten mit Recht, daß die nationalen Fanatiker dann ein Mittel mehr haben werden, einen größeren Einfluß im Lande zu gewinnen, wenn sie die Leidenschaften des Volkes gegen die wachsende Uebermacht der Kirche aufzustacheln in der Lage sein werden. Wenn nun auch die Rechte des Landtages durch das neue Gesetz erweitert werden, so kann das den Herren noch lange nicht genügen, da trotz alledem noch immer die allgemeinen Grundsätze der Schulgesetzgebung für alle Länder die gleichen sein müssen. Die Polen, für welche ohnehin ein besonderes Gesetz besteht, haben gar kein Interesse an diesem Entwürfe und die Regierung steht ihm officiell kalt gegenüber, während die officiösen Blätter ihm bereits die Grabrede halten. Bei der Eile, mit welcher offenbar der ganze Gesetzentwurf gearbeitet wurde, hat man einzelne Kleinigkeiten vergessen. So fehlt die Bestimmung, bei welcher Anzahl von Schülern dem Staat die Pflicht zufällt, eine Schule der betreffenden Confession zu erhalten, denn nachdem der Grundsatz aufgestellt wird, der Lehrer müsse derselben Confession augehören wie die Schüler und ferner bestiinmt wird, daß der Kirche oder Religionsgenosfenschaft das Mitaussichtsrecht über die Schule zustehe, müßte ausgesprochen werden, wem die Verpflichtung obliegt, die Schule zu erhalten, oder wann diese Pflicht für den Staat eintritt. Bei den starken Mischungen der Confessionen wäre es in der That höchst fraglich, ob es möglich sei, die Schüler nach der Confession zu trennen, ganz besonders für die Juden, von denen sehr häufig nur eine einzige Familie in einer Schulgemeinde sich befindet, während in der ganzen Umgegend keine jüdische Gemeinde besteht. Sollte man dann jüdische Eltern verhalten, ihre Kinder in die Fremde zu geben, oder sie von je^em öffentlichen Unterrichte ausschließen? Des Ferneren ist vergessen worden, worin das Aufsichtsrecht der Kirche zu bestehen habe. Wir wollen nun annehmen, es ereignete sich ein Fall, wie er vor einigen Jahren in Linz vorkam, wo der Bischof mit ganz besonderer Vorliebe Händel mit der Regierung suchte, da er, wie dies vorkommt, ein ausgesprochenes Bedürfniß empfand, Märtyrer zu werden. Damals soll ein Lehrer über die Reformation Ansichten geäußert haben, welche das Mißfallen seiner bischöflichen Gnaden erregten. Der Bischof wollte ihn zur Verantwortung ziehen; der Lehrer kam nicht. Wenn nun in einem solchen Falle die staatliche Aufsichtsbehörde den Angeklagten unschuldig, die kirchliche Behörde jedoch schuldig gefunden hätte, wem sollte die erbgiftige Entscheidung zustehen? Doch wollen wir uns den Kopf des Fürsten Liechtenstein nicht zerbrechen, was um so überflüssiger ist, als neulich sogar im Reichsrathe von dem Abgeordneten Sturm die Ansicht ausgesprochen wurde, daß der ganze Antrag, wie gesagt, eine bloße Demonstration ist. — Es würde sich noch darum handeln, festzustellen, ob wir Juden ein Interesse an dem Scheitern dieser Gesetzes- Vorlage haben, und da muß jeder einsichtige Kenner der Verhältnisse, der sich nicht von Schlagworten betäuben läßt, so fort darüber klar sein, daß für die Juden in Oesterreich die confessionelle Schule geradezu erwünscht wäre. Abgesehen von religiösen Gründen, um derentwillen wir wünschten, den Kindern die Feier des Sabbaths und der jüdischen Feste zu ermöglichen, sowie ihnen jene Kenntnisse zuzuführen, welche die Betheiligung am Gottesdienste erfordert, müßten wir sie schon deswegen wünschen, weil dadurch den jüdischen Kindern die zahlreichen Zurücksetzungen erspart würden, welchen sie jetzt ausgesetzt sind. Auch im politischen Interesse der Juden läge diese Einrichtung, denn es würden jüdische Lehrer mindestens in beschränkter Anzahl angestellt werden, während das immer weniger der Fall wird, jemehr man fürchtet, den gegnerischen Parteien Gelegenheit zu Beschwerden zu geben, endlich wird man die erneuerte kirchliche Bevormundung nicht lange ertragen, der gesunde Sinn des Volkes würde sich gegen so unnatürliche Verhältnisse empört aufbäumen und die Antisemiten würden einsehen, daß Antisemitismus mit modernem Denken ganz unvereinbar ist und daß sie durch ihr ewiges Hep Hep nur der Reaetion in die Hände arbeiten. Vorläufig ist aber Hoffnung und Furcht verfrüht, und wir werden glücklicherweise nicht sobald in die Lage kommen, die Vor- und Nachtheile der confessionellen Schule gegen einander abzuwägen. Die Herren Urheber des Gesetzentwurfes werden nach Schluß des Reichsrathes in ihre heimatlichen Berge ziehen, und dort den gruselnden Bauern erzählen, wie gottlos und verjudet das Staats-Regiment sei und daß man in Wien vorhabe, alle Bewohner der Alpenländer gewaltsam zum Judenthum zu bekehren, daß die Alliance israelite für diesen Zweck von Rothschild bereits einige Millionen Gulden zum Geschenk erhalten habe. Die Abgeordneten werden von ihren Wählern Vertrauenserklärungen erhalten, weil sie dieses Unglück von ihnen abgewendet haben und die Regierung wird ihnen ein andermal etwas zu Gefallen thun. Der Grabstichel theilt den Marmor, heißt es im Talmud. (Abodah Sarah 22. Br.) Bonn, 3. Februar. Literarischer Wochenbericht. Wenn wir wegen Stoffandranges unsere literarischen Berichte in letzter Zeit sehr beschränken mußten, so stand doch darum, so wenig wie das Leben selbst, auch die Literatur nicht stille, und es häufte sich die Zahl der Schriften kleineren wie größeren Umfangs bei uns. Referiren wir darüber in bündiger Weise. — Dem diesjährigen Jahresbericht des jüdisch-theo-