Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 7 (16.2.1888)
- Date
- 1888-02-16
- Page
- Seite 100 (sequence 4)
- Language
- German
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100 Judenhetzer in Missionsversammlungen und Stöcker'schen Zusammenkünften auftrat. Vorigen Dienstag hielt er eine Volksversammlung ab, und wir halten es nicht für nothwendig, von seinen Schmähreden etwas wiederzugeben. Aber Eines wollen wir hervorheben. Er sagte, „er habe als der Sohn einer getauften Jüdin von seiner Mutter einen glühenden Judenhaß geerbt." Man bemerke, wie da der Sohn, noch dazu ein Geistlicher, denn der Mann ist Pastor zu Fürstenberg a. d. O., einen Stein auf das Grab seiner Mutter wirst, da er ihr nachsagt, daß sie bei ihrem Uebertritt zur „Religion der Liebe" einen glühenden Haß gegen Millionen Menschen, weil sie Juden sind, gehegt habe! Und zweitens, daß unser Mann der Vererbungstheorie so huldigt, daß er jenen Haß von seiner Mutter geerbt zu haben glaubt: auch ihn hat also die Einsegnung als Geistlicher von dem geerbten Haß nicht frei machen können. Und wie? kann der Mann irgend eine Wirkung auf vernünftige Menschen von seinen Jnvectiven erwarten, da er diese doch nur von seiner Mutter geerbt hat! — Aber auch auf einem anderen Gebiete. In der Berliner Studentenschaft gehen einmal wieder Wahlen des Directoriums der akademischen Lesehalle vor. Da gilt es nun einen Wettstreit zwischen dem „Antisemitischen Verein deutscher Studenten" und der „Freien wissenschaftlichen Vereinigung." Seither hatte sich jener Verein hinter der Maske des Deutschthums verhalten. Jetzt, wo er mit allen Kräften für seine Candidaten wühlt, wirft er diese Maske ab. In einem Flugblatt schreibt er: „Wir wünschen nicht, daß im Directorium der Lesehalle Mitglieder einer Partei die Oberhand erhalten, die zum größten Theil von jenem internationalen jüdischen oder judenfreundlichen Geiste durchweht ist, der in seinen niedrigsten Ausläufern alles, selbst die Ueberzeugung eines deutschen Studenten für käuflich hält." Und solche Leute, die dergleichen Schmähungen zu produciren vermögen, wollen an der Spitze eines akademischen Bildungsinstitutes stehen! Brüx, im Februar. Politische Sriefe aus Oesterreich. Die ranfejfionrlle Schule. Von vr. G. Deutsch. Die Berge haben gekreist, und die lächerliche Maus ist endlich geboren; der Antrag auf Abänderung der bestehenden Schulgesetzgebung liegt endlich vor, und wir müssen sagen: Wir hätten thatsächlich nach dem vielen Geschrei, das die Urheber dieses Antrages verursachten, etwas Gescheidteres erwartet. Nun zeigt sich, daß das ganze Bestreben der Clericalen, ihr ewiges Rufen nach einer confessionellen Schule schließlich nur dazu diente, eine leere Demonstration ins Werk zu setzen, was diese Herren mit besonderer Vorliebe thun. Sowie sie in den Parlamenten den Ruf nach Wiederherstellung des Kirchenstaates erheben, um zu zeigen, daß ihre Herrschsucht noch lange nicht befriedigt sei und nicht so bald befriedigt werden könne, so gehört es mit dazu, daß sie, deren Kirchenfürsten im Rathe der Völker sitzen, deren Oberhaupt ein Herrscher ist, welcher vermittelst der absoluten Verfassung seines Staates, wie kein zweiter Fürst seine Unterthanen beherrscht, daß sie, welche über Mittel verfügen, wie sie keiner anderen Gewalt auf Erden zu Gebote stehen, sich für bedrückt erklären. An die Annahme des Gesetzentwurfes, den sie am 25. Januar dem Abgeordnetenhanse vorgelegt haben, glauben sie offenbar selbst nicht. Dieser Gesetzentwurf, der von dem Fürsten Liechtenstein ausgeht, zeigt die unglaubliche Rücksichtslosigkeit, welche die Herren Aristokraten im öffentlichen Leben ausüben zu dürfen meinen. Es ist genau die Weisheit jener Prinzessin, welche, als man ihr erzählte, daß es arme Leute gebe, welche kein Brot hätten, erwiderte: Ja, warum essen die armen Leute dann keine Semmeln. Die Antragsteller geben sich den Anschein, als könnten sie alle Schäden der Gesellschaft einfach dadurch heilen, daß sie den Pfarrer wieder zum Schulaufseher machten. Zunächst verlangt der Entwurf, daß die Schule die Kinder nach den Lehren ihrer Kirche erziehe, während sie nach dem bisherigen Schulgesetz die Aufgabe hat, die Erziehung „religiös, sittlich" zu leiten, was übrigens erst im Jahre 1883 für „sittlich, religiös" gesetzt wurde. Dann wird verlangt, daß die Kirche neben den staatlichen Behörden das Aufsichtsrecht über die Schule übe, außerdem wird die Pflicht des Schulbesuches auf sechs Jahre herabgesetzt und endlich die Gesetzgebung über die Schule unter Beibehaltung der erwähnten Grundsätze aus dem Reichsrath in den Landtag verlegt. Die letztere Bestimmung sollte die nichtdeutschen Mitglieder des Reichsrathes für das Gesetz gewinnen, weil diese immer darnach streben, die Macht der Landtage auf Kosten des Reichsrathes zu erhöhen. Trotz alledem ist das Schicksal des Gesetzentwurfes bereits besiegelt. Alle deutschen Parteien, mit Ausnahme der wenigen Antisemiten, werden geschlossen gegen das Gesetz stimmen. Nur die Letzteren nehmen es an als ein Mittel, die Juden aus den öffentlichen Aemtern zu verdrängen, oder, da dies bei der gegenwärtigen Stimmung in den Regierungskreisen immerhin überflüssig ist, als ein Mittel, sie zu demüthigen, weil es darin heißt, daß jeder Lehrer, und nicht bloß wie bisher der Schulleiter, derselben Confession angehören müsse wie die Schüler. Ebenso entschie dene Gegner des Gesetzes wie die Deutschen sind auch die Jungczechen, die in politischen Fragen durchaus liberal den-