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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-02-09 · Heft 6 (9.2.1888) · p. Seite 85

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 6 (9.2.1888)
Date
1888-02-09
Page
Seite 85 (sequence 5)
Language
German
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85 der Welt erlangt haben, sowie ihr stark ausgeprägtes Selbstbewußtsein, haben für die Geschicke der Juden eine hervorragende Bedeutung. Von Berlin ist im Jahre 1878, als man, um die eonservative Partei zu stärken, den Liberalen den Boden entziehen wollte, der Antisemitismus geschaffen worden. Nun wird neuestens der schon so oft kläglich mißglückte Versuch gemacht, durch Erhöhung der Priestermacht das Ansehen der Regierung zu stärken. Man hofft dadurch, daß man wieder die alte Autorität der Regierung aufrichtet, die Unzufriedenheit des Volkes zu beseitigen. Das Beispiel Preußens ist seit zwanzig Jahren für uns in Oesterreich sehr maßgebend geworden. Einerlei, ob es sich um eine neue Steuergesetzgebung, um Einführung neuer Zölle, oder ob es sich um Erschwerung der Wehrpflicht gehandelt hat. So wird denn bei uns jetzt auch sehr lustig in Reaction gemacht, und besonders in dem niederösterreichischen Landtag machten die vier clericalen Abgeordneten unverhältnißmäßig viel Lärm. Zuerst verlangen sie den politischen Eheconsens, d. h. daß die Gemeinde das Recht haben soll, jemandem das Eingehen einer Ehe zu versagen, wenn sie ihm nicht die Fähigkeit zutraut, sich und seine Familie zu ernähren. Zum Beweis, wie nothwendig ein solches Gesetz sei, wird angeführt, daß eine Gemeinde, welche eine lüderliche Weibsperson mit mehreren Kindern zu ernähren hatte, für zehn Gulden einen Vagabunden aus einem anderen Orte dazu bestimmte, die Person zu heirathen und ihre Kinder als die seinen anzuerkennen, damit sie nicht mehr ihrer Heimathsgemeinde zur Last fielen. Vergessen wurde allerdings dabei, daß in diesem Falle die Last nur von einer Seite auf die andere übergewälzt wurde und daß bei Bestand des Eheconsenses sich die Fälle vermehren werden, in welchem eine Gemeinde für uneheliche Kinder zu sorgen haben werde. Das Ganze aber ist bloß ein Versuch, um die Gesetzgebung wieder in jene Bahnen zu lenken, in welchen sie sich bis 1848 bewegt hatte. Heftiger als bei dieser Frage wurde der Kampf um die Schulgesetzgebung geführt, für deren Aenderung, welche in der nächsten Reichsrathssitzung erwartet wird, man schon jetzt Stimmung zu machen sucht. Die vier clericalen Abgeordneten des Landes brachten einen Antrag auf Abänderung des Schulgesetzes ein. Natürlich war das nicht ernst gemeint, denn erstens ist der Landtag nicht berechtigt, ein solches Gesetz zu beschließen, und dann wußten auch die Antragsteller sehr wohl, daß sie mit ihrer Anschauung im Landtage nur sehr vereinzelt dastehen. Es war ihnen dabei also nur um eine Kundgebung für ihr Princip zu thun, höchstens etwa noch um eine Gelegenheit, bei der sie zeigen könnten, wie viel ihnen trotz der Nachgiebigkeit in den Regierungskreisen zu wünschen übrig geblieben sei, denn befriedigt könnten diese Herren erst dann werden, wenn man Alles, was die gegenwärtige Wissenschaft als ihre höchste Errungenschaft betrachtet, von Staatswegen einfach für Jrrthum erklären, die Schriften, die eine der Kirche nicht zusagende Lehre verkünden, verbieten und deren Autoren verbrennen wollte. Gegen diesen Antrag sprach zunächst Weitlof, dessen Rede hauptsächlich in den Gedanken sich zusammenfassen läßt, daß ein Einfluß der Juden auf die Schule seit der Schulgesetznovelle von 1883 ganz unmöglich geworden sei, und daß eine weitere Entwickelung der Gesetzgebung, welche die Juden ganz und gar von der Schule ausschließen wollte, ebenso unthunlich als überflüssig sei. Ueberflüssig meint Weitlof, sei es, auszusprechen, daß an einer christlichen Schule Juden nicht unterrichten dürfen, weil es ohnehin keinem vernünftigen Menschen einfalle, an einer zum größten Theil von Christen besuchten Schule, einen Juden anzustellen. Wir wollen uns das zunächst sehr gut merken, welche Fortschritte der Liberalismus in den letzten 20 Jahren gemacht hat. Damals, als man die Staatsgrundgesetze schuf, erklärte man, der Lehrberuf sei ein staatliches Amt für dessen Bekleidung kein bestimmtes religiöses Bekenntniß nöthig sei. Noch im Jahre 1883 bei Schaffung des neuen Volksschulgesetzes erklärte die liberale Minorität, daß sie die Bestimmung dieses Gesetzes, daß der Schulleiter derselben Confession angehören solle, wie die Mehrzahl der Schüler, als eine Verfassungsänderung betrachten müsse. Heute hingegen finden die Liberalen die Bestimmungen dieses Gesetzes gerecht und es wäre daher nur in der Ordnung, wenn das, was man für Recht hält, auch in der Gesetzgebung seinen sichtbaren Ausdruck fände. Sonst bot die Verhandlung nichts wesentlich Neues. Man könnte höchstens notiren, daß einer der clericalen Redner das gewöhnliche Kunststück gebrauchte, durch Wortverdrehung den Ausspruch eines liberalen Collegen für sich citiren zu können. Er behauptete nämlich, auch ein liberaler Abgeordneter habe sich über mangelnden Religionsunterricht beklagt. Thatsächlich aber hatte jener Abgeordneter gerade davon gesprochen, daß die Religionslehrer, einzig und allein auf mechanisches Eindrillen der Religionsgesetze Werth legen und die sittliche Anschauung der Schüler nicht fortzubilden streben. Als Beispiel erzählte er, daß in einer Schule der Lehrer, um sich die Sache bequem zu machen, an die Schüler Zettel vertheilte, mit ausgeschriebenen Fragen, welche er in der nächsten Stunde abprüfte. Ein anderer Abgeordneter wieder beweist die Verkommenheit der in der modernen Schule herangebildeten Jugend damit, daß er von Schulkindern in Wien mit Schneeballen beworfen worden sei. — Was könnten wir für die Lehren der katholischen Kirche schließen, wenn wir nach dem Verhalten Einzelner und nicht gerade der ersten besten, zufällig auf der Straße aufgegriffenen Individuen, sondern nach dem Verhalten einzelner Geistlicher sie beurtheilen wollten. Viel ernster hat sich dieselbe Geschichte im böhmischen

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