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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-02-02 · Heft 5 (2.2.1888) · p. Seite 73

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 5 (2.2.1888)
Date
1888-02-02
Page
Seite 73 (sequence 9)
Language
German
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Berlin, 20. Januar. (Privatmitth.) Wie alljährlich veranstaltet das Curatorium der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums auch in diesem Jahre einen Cyclus von Vorlesungen zum Besten des Stipendienfonds der Anstalt. Den Reigen dieser Vorlesungen eröffnet am 30. d. M. vr. G. Karpeles. Das von ihm gegebene Thema lautet: Humor und Liebe in der hebräischen Poesie. Ferner sprechen: Am 6. Februar: Dr. Ritter, Prediger der Reformgemeinde: Ueber den Satz Mendelssohns: Das Judenthum ist ein offenbartes Gesetz. Am 13. Februar: Dr. Müller, Talmud-Docent der Anstalt: Jüdische Geschichte eines Novellisten. Am 20. desselben Monats: Professor Steinthal: Ueber Demuth. Am 27. g. M.: Justizrath Makower: Ein Vorschlag. Am 6. März: vr. C. E. Franzos: Auerbach, Bernstein, Kompert. Die Vorlesungen werden im Saale des Brüdervereins, Unter den Linden 4 a, stattfiuden. Auf die erste und letzte Vorlesung ist die hiesige jüdische Damenwelt sehr gespannt, nicht minder aber jeder Literaturfreund auf die Vorlesung des Professors Steiuthal. Im vorigen Jahre habe ich seinen Vortrag über „die Klagelieder Jeremia's ins Hebräische übersetzt *) und in der „Hazefirah" Nr. 21 veröffentlicht, und freue ich mich schon darauf, den Freunden der hebräischen Sprache in Rußland mit der Uebersetzung des angekündigten Vortrages etwas Gediegenes und Lehrreiches bieten zu können. * * * Am 18. d. Mts. feierte der hiesige Talmud-Verein das schöne Fest des gesammten Talmud-Abschlusses, an welchem die zahlreichen Mitglieder des Vereins mit mehr Lust und Liebe sich beiheiligten als am Studium desselben, das volle 22 Jahre für sich in Anspruch genommen hat. Die Feierlichkeit begann um 7y2 Uhr mit dem Abschlüsse des letzten und Beginn des ersten Talmud-Tractates, welche von dem Vortragenden des Vereins, Herrn I)r. Hoffmann, vollzogen wurde und worauf verschiedene Reden und Toaste folgten. Der perlende Wein erheiterte die frommen Anwesenden und wurde so manches Gläschen geleert, mit dem schönen Refrain eines von mehreren zu Ehren des Tages verfaßten hebräischen Gedichten: ü"rh crr6„ uD'bwr'2 ruon rivb Von all' den schönen Festliedern, verdient das Lied 'rnh t.d:d, welches, wie ich glaube, Herrn Dr. Cassel zum Autor hat, besonders hervorgehoben zu werden. Es trägt den Geist des echten Hebraismus, und ruft in dem Leser melancholische Empfindungen über die Vergangenheit und frohe Zuversicht für die Zukunft Israels und feiner Lehre wach. Albert Katz. i) Wir erinnern an unsre Besprechung dieses Vortrages S. 129 vor. Jahres. Berlin, 25. Januar. Ein israelitischer Schüler der Fortbildungsschule, Kaufmannslehrling L. aus Rakel, war, weil er am israelitischen Neujahrsfeste den Unterricht in der Fortbildungsschule versäumt hatte, von dem Schöffengerichte zu einer Strafe von drei Mark vernrtheilt worden. Die Strafkammer hat die eingelegte Berufung nach der „Schneidemühl. Ztg." verworfen und ausgeführt, daß L., da der Gottesdienst in der Synagoge bereits gegen 7 Uhr beendet war, noch die Fortbildungsschule, welche um 7 Uhr begann, hätte besuchen nlüssen. L. hat gegen das Urtheil der Strafkammer Revision eingelegt. (Es ist gewiß bemerkenswerth, mit welcher Härte die Gerichte gegen diejenigen Juden verfahren, welche in Folge ihrer religiösen Gesinnung an einem jüdischen Feste irgend einen Buchstaben der gesetzlichen Vorschriften verletzt haben. Die jüdischen Schüler müssen die christlichen Feiertage mitfeiern, da an denselben Unterricht nicht ertheitt wird, z. B. im Rheinlande die vielen katholischen sammt den evangelischen Feiertagen. Daß aber ein jüdischer Schüler am Abend des Rosch Haschanah oder des Jom Kippur die Fortbildungsschule versäumt, muß bestraft werden. Der Einwand, daß der öffentliche Gottesdienst bereits vorüber war, reicht gewiß nicht aus, denn das religiöse Fest beschränkt sich nicht bloß auf den öffentlichen Gottesdienst, sondern findet erst recht seinen Platz in der Familie. Vielleicht wird die Revision Remedur schaffen; daß dieselbe nachgesucht wird, bezeugt, wie tief das religiöse Gefühl des Juden hierbei verletzt wird. Das preußische Allg. Landrecht würdigte die Heiligkeit der jüdischen Feste für den Bekenner des Judenthums viel mehr, und befreite diesen au den gedachten Festen von den gerichtlichen Terminen. Aber wir leben eben nicht mehr im Zeitalter der sog. Aufklärung und Humanität. Würden nicht, und zwar mit Recht, die christlichen Sonn- und Feiertage in allen staatlichen Institutionen beobachtet und geschätzt werden, so dürsten wir hinsichtlich der jüdischen Feiertage keine Forderung stellen. So aber glauben wir, daß auch das Judenthum einiges Recht auf Gleichachtung hat.) Baiersdorf, 18. Januar. Am 16. d. verschied hier der Districtsrabbiner Wolf Cohn, wahrscheinlich der letzte seines Standes in hiesiger Gemeinde. Heute fand das feierliche Leichenbegängniß statt, und gestaltete sich zu einer seltenen Feier, nicht nur, weil der Bezirksamtmann, der Stadtpfarrer, die Ortsbehörden und fast die gesammte erwachsene Einwohnerschaft, dem Sarge folgten, sondern auch weil an jener alle Parteien in seltenem Einverständniß Theil nahmen. Es erweist sich dies durch die Berichte, welche sowohl der freisinnige „fränkische Kurier", als auch das Organ der evangelischen Pnetisten, die conservative „Süddeutsche Landpost" vom 21. d. bringt, so daß dieser Vorgang einen allgemein interessirenden Charakter angenommen. Wir geben deshalb 5

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