Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 5 (2.2.1888)
- Date
- 1888-02-02
- Page
- Seite 66 (sequence 2)
- Language
- German
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66 meindeordnung vom 11. März 1850 zustand." Zu jener Zeit aber haben die israelitischen Cultusbeamten keine Befreiung von den Gemeindeabgaben genossen. In Folge dessen haben die Communalbehörden vieler Städte diese Befreiung verweigert, obgleich sie aus Billigkeitsgründen sie gern bewilligt hätten, und in einigen Städten wurde auf Veranlassung der höheren Behörden die bereits seit längerer Zeit gewährte Befreiung wieder aufgehoben. Wir richten deshalb an das hohe Haus der Abgeordneten das Gesuch: beschließen zu wollen, daß auch die jüdischen Cultusbeamten und Elementarlehrer, welche von, seitens der Regierung gesetzlich anerkannten Synagogengemeinden regelmäßig angestellt und nach § 52 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 von der Regierung bestätigt sind, von den directen persönlichenGemeindeabgaben hinsichtlich ihres Diensteinkommens befreit werden. Durch die Erfüllung unseres Gesuches würde das hohe Haus den Anstoß geben, eine der Ausnahmestellungen, in welchen der Theil der Bevölkerung, der die jüdische Religion bekennt, sich noch immer befindet, zu beseitigen; den jüdischen Cultusbeamten und Elementarlehrern bei ihrem mit wenigen Ausnahmen kärglichen Diensteinkommen eine nicht unwesentliche Erleichterung, den Communen aber einen verhältnißmüßig nur sehr geringen Ausfall zu schaffen. (Folgen die Unterschriften.) Wir ersuchen die Vorstände der jüdischen Gemeinden, die obige oder eine ähnlich abgefaßte Petition sobald wie möglich an das Präsidium des preußischen Abgeordnetenhauses zu senden. Brüx, im Januar. Politische Briefe aus Oesterreich. Non E>r. G. Deutsch. Das Zeichen der Zeit ist gottlob der entschiedene Niedergang des Antisemitismus au afleu Ecken. Den Herren Antisemiten ist von Seiten des Unterrichtsministers eine kaum rnißzuverstehende Mahnung zugekommen. Der Minister hat nämlich verfügt, daß ein Gymnasiallehrer, der zugleich Abgeordneter ist, während der Dauer seines Mandates sich jeder öffentlichen Lehrerthätigkeit zu enthalten habe, während bisher die Uebung bestand, daß ein Lehrer als Abgeordneter seine Berufsthütigkeit, soweit es mit der Ausübung seines Mandates vereinbar ist, auszuüben habe. Begründet wurde diese Verordnung mit dem Umstande, daß die Thätigkeit eines Lehrers im politischen Leben in die Schuljugend Zwiespalt und Aufregung tragen müsse. Nicht lange darauf gaben dieselben Herren dem Minister von neuem Gelegenheit zum Einschreiten: Herr Wrabetz, Abgeordneter des neunten Wiener Bezirkes, hatte in einer öffentlichen Versammlung erklärt, daß eine Behauptung seines Gegners, des Wiener Demokraten Dr. Lueger, eine verleumderische sei. Darauf hin ließ ihn Herr vr. Lueger fordern und wählte als seinen Secundanten den der antisemitischen Partei des Reichsrathes angehörigen Gymnasiallehrer Fiegl. Die Sache kam im Wiener Gemeinderath zur Sprache, da Fiegl, als Lehrer einer städtischen Schule, in gewissem Sinn Beamter der Commune ist, wodurch der Minister offenbar aufmerksam gemacht wurde und dem Ministerrathe auftrug, gegen Fiegl die Untersuchung wegen disciplinarwidrigen Verhaltens eiuzuleiten. Man fand, daß, da es zu einem Zweikampfe nicht gekommen war, weil Wrabetz den moralischen Muth hatte, zu erklären, er sei für seine Aeußerung nur dem Gerichte verantwortlich, kein Grund zum Einschreiten gegen Fiegl vorliege. Zur Erklärung dieser etwas verworrenen Situation will ich hinzufügen, daß die Wiener Demokraten eine eigenartige Menschengattung sind, Leute, die den Namen nur insofern verdienen, als sie die Leidenschaften der Menge, besonders den Neid und das Mißtrauen gegen die vermögende und einflußreiche Bnrgerclasse ausnützen. Selbst Leute, die als Beamte, Advocaten oder Gewerbtreibeude ein ganz angenehmes Leben zu führen verstehen, können sie mitunter in ihrem eigenen Jnteressenkreise selber ganz schonungslos mit dem Volke verfahren, im übrigen sich auch einen Orden oder gar den Adel gefallen lassen. Zu dieser Classe von Leuten gehört Dr. Lueger, der gegenwärtig sich sogar mit den Antisemiten verbindet, wenn es gilt, eine Wählerversammlung der deutsch-liberalen Partei durch Skandal zu sprengen, oder wenn es gilt, einen der liberalen Partei feindlichen Candidaten bei einer Wahl durchzubringen. Da ist Dr. Lueger überall obenauf, obwohl nach strengen demokratischen Grundsätzen der Antisemitismus ein Unding ist, und obwohl Dr. Lueger selbst einen Juden, Dr. Mandl, seinen wärmsten Förderer und Freund nennen kann. Sich mit einem politischen Gegner zu schlagen, ziemt, sollte man meinen, höchstens einem Vertreter des Feudaladels, am allerwenigsten aber einem Demokraten, der ja solche Standesvorurtheile bekämpfen sollte, statt sie zu fördern. Wie unehrlich das Parteitreiben jedoch ist, sieht man nicht nur daraus, sondern noch mehr aus dem Verhalten der klerikalen Presse zu dieser Angelegenheit. Das „Vaterland", das Organ für Robbot und Kirchenzehent sagt: „Wir stehen allerdings auf dem Standpunkte der Concilien, welche den Zweikampf als Verbrechen verdammen, aber in der Anschauung der Welt, wie sie nun einmal ist, hat sich Wrabetz gerichtet. Man sieht überall diese scheinbaren Princip.ieuwahrer in ihrer wirklichen Gestalt, welche sich hinter einer Maske nur so lange verbirgt, als es ihnen nützlich erscheint. Gelegentlich der Untersuchung über diese Duellangelegen-