Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1888)
- Date
- 1888-01-26
- Page
- Seite 55 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3227717-3227722--45040-3264530- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
55 somit die Seele dieser Nation sich nicht minder in jenen Büchern abspielen muß. Wir finden nun in diesen reichlichen Gebrauch dessen, was uns hier beschäftigt, des 2^ und überall Anklang und Wiederklang der, die Herzensbildung betreffenden Ausdrücke. Immer wiederholt heißt seine Aufmerksamkeit auf Etwas richten „sein Herz darauf legen", und zu sich sprechen, also etwas tief empfinden und reichlich erwägen „zu oder in seinem Herzen sprechen", Jemandem ins Gewissen oder zum Tröste, jedenfalls ihn ergreifend reden „zu seinem Herzen sprechen". Wiederholt kommt die Anschauung zum Ausdruck, daß auffällige Entwürfe, Stimmung und Gesinnung auf göttliche Eingebung in das menschliche Herz zurückzuführen seien. Als eine höchste Aufgabe des Menschen wird bezeichnet: Gott zu suchen mit seinem ganzen Herzen. Sehen wir uns in den einzelnen Büchern nach Besonderem um. Josua (14, 8) wird die Furcht ein „Erweichen des Herzens" genannt. Im Buch der Richter werden entscheidende Beschlüsse als solche des Herzens, Berathung des Herzens bezeichnet (5, 15. 16); auch hier (19, 5) stärkt Speise das Herz, und in allen geschichtlichen Büchern wird der durch den Wein geweckten Freude des Herzens gedacht (wie beim Psalmisten). Wie sinnig heißt es (1 Sam. 16, 17): „Der Mensch sieht auf die Augen, Gott aber sieht auf das Herz" — der Mensch ist auf die Beobachtung dessen beschränkt, was sich im Antlitz, besonders in den Augen be§ j Andern ausdrückt. Das unangemessene Betragen wird „der Bös-1 Willigkeit des Herzens" zugeschrieben (17, 28), Verzagtheit ist „ein Entfallen des Herzens" (20, 32). Das Gewissen, die Vorwürfe wegen begangenen Unrechts tverden im Herzen laut, vor dem Schrecken erstirbt das Herz im Inner» und es wird zu Stein" (25, 31. 37). Die „Verachtung" hat ihren Sitz im Herzen (2 Sam. 6, 16); das Herz des muthigen Helden ist „wie das Herz des Löwen (17, 10). Das Herz ist es, das versteht, zwischen Gutem und Schlechtem zu unterscheiden (1. Kön. 3, 9). Das, was den Menschen bekümmert, worüber 'er zu Gott flehet, ist „eine Plage seines Herzens" (8, 38). Vorzüglich werden die oft gerühmt, welche vollkommen, ungetheilten Herzens abw 2b sind und also handeln (2. Kön. 20, 3). Wenn eine Menge gleichmäßig vorgeht, so sind sie „eines Herzens" oder 2^: 2^ xs>2 (1. Ehr. 12, 33, 38). Der Chronist (2. Ehr. 26, 16) weiß sehr wohl, daß, wenn der Mensch mächtig wird, sein Herz sich überhebt, bis es gänzlich verdorben." Der gemüthsreiche Nehemia empfindet die Regungen des Herzens tief; er kennt die „Herzenstraurigkeit" (2, 2), die „das Antlitz so traurig macht",.aber ebenso „übermannt" der Aerger sein Herz, daß er zu schelten beginnt (5, 7). — Wir haben hier nur die markantesten Stellen ausgewählt, die durchaus das Bild vervollständigen, welches wir vom Herzensleben und der Herzensbildung dieses Volkes nach den von ihm uns überlieferten Urkunden uns bilden mußten. (Forts, folgt.) %><2AX\As\X^\\aC Deutschland. Bonn, 19. Januar. (Privatmitth.) Als durch das Civilstandsgesetz den Geistlichen aller Confessionen die betreffenden Funktionen und damit auch die bezüglichen Einnahmen entzogen wurden, sollte eine jährliche Summe zur Entschädigung jener in den Etat eingesetzt werden. Dies geschah auch, und es sollten auch die Rabbiner, bez. jüdischen Cultusbeamten in die Entschädigungsberechtigten eingeschlossen sein, noch dazu, da sie durch den Wegfall des Eides more judaieo nicht unbeträchtliche Einnahmen verloren hatten. Die Ausführung dieser Entschädigung hat sich als unmöglich erwiesen, und wie der Staatsminister von Scholz in seiner Finanzrede in der ersten Sitzung des preußischen Landtages geäußert hat, wird die Regierung einen Gesetzentwurf erbringen, nach welchem durch Staatszuschüsse die Gehälter der evangelischen Geistlichen auf mindestens 3600 M., der katholischen auf 2400 M. gebracht werden sollen. Diesmal sollen also die jüdischen Cultusbeamten ausgeschlossen bleiben. Die Staatsregierung ist hierin insofern in ihrem Rechte, als schon das preußische A. L. R. und alle seitdem erflossenen Gesetze die Bezeichnung „Geistlicher" nur auf die christlichen Confessionen beschränken, und die jüdischen Cultusbeamten weder vom Staate noch von den Communen ein Gehalt beziehen, also auch keine Zuschüsse erhalten können. In wie weit dieses Verhältniß mit dem Princip der durch die Verfassung verbürgten Gleichstellung und dem Factum vereinbar ist, daß die Juden als Steuerzahler zu dem immer wachsenden Cultusetat des Staates, also für die christlichen Kirchen beitragen, ist eine andere Frage. Wenn aber unter diesen Umständen keine Aussicht ist, für die jüdischen Cultusbeamten etwas zu erlangen, so ist doch etwas Anderes vorhanden, was hierbei zur Sprache gebracht werden kann, nämlich die Befreiung der jüdischen Cultusbeamten und Elemen-